Krankenhausplan beachten

Schlagwörter: Krankenhausplan – Belegarzt – Plastische und ästhetische Chirurgie Für die Aufnahme einer belegärztlichen Tätigkeit ist der Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Konkret bedeutet das: Ein Arzt, der für das Fachgebiet plastische und ästhetische Chirurgie vertragsärztliche zugelassen ist, darf … Weiterlesen