Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof
in Luxemburg haben die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig
abgelehnt. Da der Bundestag nun wider besseres Wissen das neue Gesetz
zur Vorratsdatenspeicherung beschließt, wird die Datenschutzorganisation DIGITALCOURAGE mit dem erfahrenen Rechtsanwalt Meinhard Starostik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe einlegen.
Es gibt schon mehr als 28 000 Mitzeichner, auch die Aktion "Stoppt die eCard" unterstützt die Verfassungsbeschwerde. Bis zum 28.11.2016 kann man noch mitzeichnen. Hier der Link zu dieser Verfassungsbeschwerde.