Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stolpern oft über die Fachsprache im Gesundheitswesen. Was verbirgt sich beispielsweise hinter dem Begriff „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ (EEE)?
Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt, was es hiermit auf sich hat:
„Bisher zahlen pflegebedürftige Heimbewohner einen individuellen Eigenanteil, der abhängig von der Pflegestufe ist und mit zunehmender Pflegestufe steigt. Das heißt, je höher die Pflegestufe ist, desto höher ist auch die Eigenbelastung für den Betroffenen.
Ab 1. Januar 2017 zahlen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen vom Pflegegrad unabhängigen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Damit wird erreicht, dass der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt. Durch diese Umstellung wird für die finanzielle Planung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen Sicherheit geschaffen.“
Sollten Sie noch Fragen haben: Rund um das Thema Pflegereform stellt die KNAPPSCHAFT unter www.knappschaft.de/pflegereform2017 alle wichtigen Informationen zur Verfügung.
Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See
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