AOK Baden-Württemberg: Online-Patientenquittung gefragt – Jährlich mehr als 180.000 Kostenauszüge abgerufen

Versicherte der AOK Baden-Württemberg können jeweils eine sie selbst als Patient betreffende Aufstellung über die von Ärzten, Zahnärzten oder Apothekern erbrachten und der Südwest-AOK gegenüber in Rechnung gestellten Kosten bekommen. Die Leistungsbereiche wurden jetzt laut AOK um acht auf nunmehr 21 verschiedene Felder erhöht, in denen AOK-Versicherte eine sogenannte Patientenquittung selbst online abrufen können. Der Kostenauszug ist nicht nur ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz im Gesundheitswesen. Da die Quittung auch Angaben über finanzielle Eigenbeteiligungen des Versicherten enthält, kann damit auch ein Nachweis im Rahmen der Steuererklärung leichter werden. Bisher wird das Angebot jährlich rund 180.000 Mal in Anspruch genommen, Tendenz steigend.

Bei den acht erweiterten Bereichen handelt es sich nach Angaben der AOK Baden-Württemberg um spezielle Abrechnungsfelder wie beispielsweise psychotherapeutische Leistungen, Hilfsmittel, Prävention sowie Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Den Zugang zur Patientenquittung erhalten Versicherte der AOK Baden-Württemberg im Internet über eine sichere Verbindung und durch Anmeldung im besonders gesicherten Bereich unter www.aok-bw.de/meineaok. Die Südwest-AOK lege hier einen besonders hohen Maßstab an Datenschutz an. So kann die jeweilige Aufstellung nur vom Versicherten selbst nach Eingabe seines persönlichen Passworts eingesehen werden. Das Ganze erfolge über das Online-KundenCenter „Meine AOK“ der AOK Baden-Württemberg unter Verwendung des sogenannten mTAN-Verfahrens mit Transaktionsnummern (TAN), wie sie vom Online-Banking bekannt sind.

Die Patienten-Quittung wurde durch den Willen des Gesetzgebers nach mehr Information und Transparenz eingeführt und ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Die AOK Baden-Württemberg plant den Ausbau durch weitere abrufbare Leistungsbereiche, welche die sogenannten „Entgeltersatzleistungen“ wie zum Beispiel „Krankengeld“ umfassen werden.

Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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