Unter der Überschrift „Das zahnärztliche Praxislabor. Handwerks-, berufs-, wettbewerbs- und sozialrechtliche Grenzen“ wurde ein Gutachten der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Steffen Detterbeck (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Marburg) und Prof. Dr. Hermann Plagemann (Honorarprofessor an der Universität Mainz) … Weiterlesen
Related Posts
Jahrestagung der DGSMTW
Die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft e.V. (DGSMTW) findet am 28.03.2015 erstmals in Verbindung mit dem Psychosomatikkongress in Berlin statt. Teilnehmer des Psychosomatikkongresses können mit einer ermäßigten Teilnahmegebühr die DGSMTW-Tagung besuchen. Das wissenschaftliche Programm umfasst einen großen Themenbereich: sexuelle Funktionsstörungen, Paraphilien, Geschlechtsdysphorie, Kinderwunsch, Vaginismus.
Anmeldung und Programm
GBA-Beschluss: Reslizumab mit Zusatznutzen bei Asthma
Cinqaero® ist zugelassen als Zusatztherapie bei erwachsenen Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma, das trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide plus einem anderen Arzneimittel zur Erhaltungstherapie nur unzureichend zu kontrollieren ist. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/939561/gba-beschluss-reslizumab-zusatznutzen-asthma.html
GEMA-Gebühren für Musik in der Praxis?
Wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist im Normalfall automatisch Kunde der GEMA, unabhängig davon ob es sich bei diesen Kunden um Radio- oder Fernsehsender, Kinos, Veranstaltern von öffentlichen Musikdarbietungen o.ä, handelt. Bisher wurden auch Leistungserbringer des Gesundheitswesens von der GEMA zur Kasse gebeten, sofern sie ihren Patienten die Wartezeit mit der Wiedergabe […]