Geplante Arzneimittelreform: AOK Baden-Württemberg fordert Nachbesserungen zum Nutzen der Versicherten

Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) findet die AOK Baden-Württemberg deutliche Worte. Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann, der im Ausschuss als Sachverständiger auftritt, bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf: „Auch wenn der Name des Gesetzes vielversprechend klingt – wird der aktuelle Entwurf so umgesetzt, steht der große Gewinner bereits fest: die Pharmaindustrie.“ Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis des so genannten Pharmadialogs, den die Arzneimittelindustrie mit der Politik geführt hat. Außen vor blieben dabei vor allem die Belange der Versicherten. Vor allem der Trend steigender Arzneimittelpreise dürfte sich damit nahezu ungebremst fortsetzen. Zahlen der AOK Baden-Württemberg zeigen: Im patentgeschützten Bereich kostete die durchschnittliche Verordnung 2011 noch 176,45 Euro. Nur vier Jahre später sind es mit 325,74 Euro bereits rund 85 Prozent mehr.

Der wichtigste Grund für steigende Arzneimittelpreise und die damit zunehmenden Belastungen für die Krankenkassen und ihre Versicherten liegt im System. Nach wie vor können die Pharmaunternehmen im ersten Jahr nach der Zulassung – anders als in anderen EU-Ländern – hierzulande die Höhe der Preise ihrer Produkte nach eigenem Ermessen festlegen. Eine Bremse greift erst nach Ablauf von zwölf Monaten. Und dann geht das AMVSG allenfalls halbherzig gegen diese Kostenfalle vor. Es sieht eine Bremse für neue Medikamente bei einem erreichten Umsatz von 250 Millionen Euro vor. Ein Blick in die Statistik zeigt jedoch: In den vergangenen vier Jahren hätte diese Umsatzschwelle bei gerade einmal drei Präparaten gegriffen. „Eine Umsatzschwelle könnte allenfalls dann Sinn machen, wenn man sie viel niedriger, etwa bei 50 Millionen Euro ansetzen würde“, erklärt Hermann. „Richtiger wäre es allerdings, gleich vom ersten Tag an verhandelte Preise gelten zu lassen, etwa in Form rückwirkender Erstattungsbeträge.“

Auch an anderer Stelle verspricht der vorliegende Entwurf des AMVSG keine Verbesserungen – im Gegenteil. Die aktuelle Fassung sieht vor, dass der Erstattungsbetrag für verordnete Arzneimittel, die der GKV-Spitzenverband mit den Arzneimittelunternehmen aushandelt und den die Krankenkassen anschließend zu tragen haben, zukünftig geheim bleiben soll. Einblick sollen nur wenige direkt Beteiligte erhalten. Wer das ist, definiert das Gesetz allerdings nicht. Es droht eine Intransparenz, von der nur die Pharmakonzerne profitieren. „Vertraulichkeit mit Vorteilen für alle Beteiligten, die den Namen wirklich verdient, ist nur in Selektivverträgen direkt zwischen einzelnen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen umsetzbar. Selektive Vereinbarungen müssen daher deutlich aufgewertet werden“, fordert Hermann.

Insgesamt hielte es die AOK Baden-Württemberg für erforderlich, die Verhandlungskompetenz der einzelnen Kassen entscheidend zu stärken. Nur in Kenntnis der tatsächlichen regionalen Versorgungssituation ließen sich Verträge mit pharmazeutischen Unternehmen schließen, die den Ärzten Verordnungssicherheit geben und gewährleisten, dass die Patienten, die davon nachweislich profitieren, die für sie besten Medikamente zeitnah erhalten, so Hermann.

Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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