Mit einer gemeinsamen Broschüre engagieren sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) gemeinsam für einen diskriminierungsfreien und entspannten Umgang mit HIV-Patient_innen in der Zahnarztpraxis.
Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit HIV, HBV oder HCV kommt es immer wieder zu Unsicherheiten. Die Folge: unangemessene Vorsichtsmaßnahmen bis hin zu Diskriminierung.
Die Broschüre „Keine Angst vor HIV, HBV und HCV! Informationen für das zahnärztliche Behandlungsteam“ macht deutlich: Sorgen vor einer HIV-Übertragung sind unbegründet. HIV-Patient_innen können behandelt werden wie alle anderen.
HIV-positive Patient_innen berichten immer wieder, dass sie von Zahnarztpraxen abgewiesen werden oder nur den letzten Termin des Tages erhalten, weil nach ihrem Besuch besondere Reinigungsmaßnahmen notwendig seien. Diese sind jedoch ebenso wenig notwendig wie eine Behandlung in separaten Räumen oder das Tragen doppelter Handschuhe bei Routineeingriffen.
„In Praxen und Zahnarztpraxen gelten in Deutschland außerordentlich hohe Hygienestandards. Diese gelten immer. Deshalb spielt es keine Rolle, ob ein Patient HIVhat oder nicht – die Angst vor Ansteckung ist unbegründet“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
„Die Fakten in der Broschüre sollen helfen, unbegründete Infektionsängste abzubauen. Und so einen diskriminierungsfreien Umgang für Menschen mit Infektionserkrankungen zu gewährleisten“, sagt Kerstin Mörsch, Kontaktstelle zu HIV-bezogener Diskriminierung in der Deutschen AIDS-Hilfe.
Die Deutsche AIDS-Hilfe und die Bundeszahnärztekammer arbeiten bereits seit 2014 zusammen, um die Versorgung von HIV-positiven Patient_innen zu verbessern und Behandlungsteams zu informieren. Ein erstes gemeinsames Infoblatt haben die beiden Organisationen damals bei der Pressekonferenz der Welt-Aids-Tags-Kampagne #positivzusammenleben vorgestellt.
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Weitere Informationen:
Pressemitteilung „Besorgnisse bezüglich HIV-Patienten entbehren der Fakten“