ABDA: Gesetzentwurf für Verbot von Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist richtiger Schritt
Zu dem vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erklärt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.: „Es ist richtig, und es ist gut, dass Bundesminister Gröhe zügig einen Gesetzentwurf für ein Versandhandelsverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgelegt hat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober, das ausländischen Versandhändlern ein Unterlaufen der Arzneimittelpreisbindung erlaubt, hat eine extreme Schieflage im Wettbewerb erzeugt. Ein umgehendes Versandhandelsverbot ist die konsequente Lösung, die es jetzt braucht, um wieder faire Wettbewerbsbedingungen für die Präsenz-Apotheken herzustellen und die Versorgung in der Fläche zu sichern. Man kann das Problem nicht auf die lange Bank schieben und zusehen, wie die Situation in der Arzneimittelversorgung kippt. Dass der Gesetzentwurf die Patientenversorgung über den Botendienst von Präsenz-Apotheken rechtlich konkretisiert, ist vernünftig. Ziel des Gesetzes ist es auch, das Sachleistungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schützen, das zum Grundkonsens der Gesundheitspolitik gehört. Alle politischen Kräfte, denen am Erhalt einer guten Arzneimittelversorgung und an der Absicherung der Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems gelegen ist, müssen ein solches Gesetz unterstützen. Der Gesetzgeber hat hier die Chance zu zeigen, dass er seinen Gestaltungsspielraum in der Gesundheitspolitik konsequent zum Nutzen der Patienten ausschöpft.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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