Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Rheinland versorgen ihre Patienten auch an den bevorstehenden Feiertagen. Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen oder an Silvester und Neujahr ein akutes gesundheitliches Problem hat, kann den ambulanten Notdienst nutzen. An vielen Orten dienen Notdienstpraxen als Anlaufstellen, die ohne Voranmeldung direkt aufgesucht werden können. Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten der Notdienstpraxen im Rheinland gibt es unter www.kvno.de/notdienst oder über die Arztrufzentrale NRW unter der kostenlosen Rufnummer 116117. Die Nummer der Arztrufzentrale NRW können auch bettlägerige Patienten oder deren Angehörige wählen, die einen Hausbesuch benötigen, der von der Arztrufzentrale koordiniert wird. Zudem erhalten Patienten unter der Nummer 116117 Hinweise über die Erreichbarkeiten der fachärztlichen Notdienste der Augen-, HNO- und Kinderärzte in Nordrhein. An den vier Werktagen 27, 28., 29. und 30. Dezember werden einige Arztpraxen urlaubsbedingt geschlossen bleiben. Während der Sprechstundenzeiten übernehmen andere Praxen vor Ort vertretungsweise die Versorgung. Patienten sollten auf entsprechende Aushänge und Ankündigungen der örtlichen Praxen achten. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist die Arztrufzentrale zu folgenden Zeiten erreichbar: Von Freitag, 23. Dezember, ab 12 Uhr durchgängig bis Dienstag, 27. Dezember um 8 Uhr, und von Freitag, 30. Dezember, ab 12 Uhr durchgängig bis Montag, 2. Januar, um 8 Uhr. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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