Zeit sparen mit verbesserter Diagnostik für Radiologen

Bei der Beurteilung von Karzinomen der Prostata entscheiden sich immer mehr Urologen für eine mpMRT Untersuchung ihrer Patienten.

Eine Prostata MRT Untersuchung hat eine deutlich höhere Nachweisempfindlichkeit als gängige urologische Methoden.

Mit aycan workstation erstellen Radiologen moderne, strukturierte Befunde nach dem PI-RAD V2 Schema. Die Auswertung und Dokumentation lässt sich mit 70% Zeitersparnis gegenüber “normaler” PACS Befundung verkürzen. Ausserdem sind die Befunde mit Key Images ein sehr gutes Mittel um mit Urologen langfristig zusammenzuarbeiten.

Besuchen Sie uns in Garmisch-Partenkirchen beim MR Symposium und lernen Sie, wie Sie diese Zeitersparnis für Ihre Praxis heben können.

Ist die Zeit das Kostbarste unter allem, so ist die Zeitverschwendung die allergrößte Verschwendung.
(Benjamin Franklin)


Weblinks:
Prostata Auswertung mit aycan workstation
MR 2017 Symposium

KV Nordrhein: Ärztlicher Notdienst an Weihnachten, Silvester und Neujahr einsatzbereit

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Rheinland versorgen ihre Patienten auch an den bevorstehenden Feiertagen. Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen oder an Silvester und Neujahr ein akutes gesundheitliches Problem hat, kann den ambulanten Notdienst nutzen. An vielen Orten dienen Notdienstpraxen als Anlaufstellen, die ohne Voranmeldung direkt aufgesucht werden können. Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten der Notdienstpraxen im Rheinland gibt es unter www.kvno.de/notdienst oder über die Arztrufzentrale NRW unter der kostenlosen Rufnummer 116117. Die Nummer der Arztrufzentrale NRW können auch bettlägerige Patienten oder deren Angehörige wählen, die einen Hausbesuch benötigen, der von der Arztrufzentrale koordiniert wird. Zudem erhalten Patienten unter der Nummer 116117 Hinweise über die Erreichbarkeiten der fachärztlichen Notdienste der Augen-, HNO- und Kinderärzte in Nordrhein. An den vier Werktagen 27, 28., 29. und 30. Dezember werden einige Arztpraxen urlaubsbedingt geschlossen bleiben. Während der Sprechstundenzeiten übernehmen andere Praxen vor Ort vertretungsweise die Versorgung. Patienten sollten auf entsprechende Aushänge und Ankündigungen der örtlichen Praxen achten. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist die Arztrufzentrale zu folgenden Zeiten erreichbar: Von Freitag, 23. Dezember, ab 12 Uhr durchgängig bis Dienstag, 27. Dezember um 8 Uhr, und von Freitag, 30. Dezember, ab 12 Uhr durchgängig bis Montag, 2. Januar, um 8 Uhr. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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„Lebensstark ernährt“ – Präventionsprojekt der KNAPPSCHAFT und der EGS ist erfolgreich gestartet!

Eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung ist das A und O für die Gesundheit und einen guten Start ins Leben. Eltern sind dabei für die Ernährung ihres Kindes und für die eigene Ernährung verantwortlich. Sie entscheiden nicht nur, welche Lebensmittel auf dem Teller landen, sondern erfüllen auch eine Vorbildfunktion für ihre Kinder. Um junge Familien bei der Umsetzung einer leckeren, gesunden und vielfältigen Ernährung zu unterstützen, haben die Krankenkasse KNAPPSCHAFT und die ESG-Institut für Ernährung, Sport und Gesundheitsmanagement GmbH das Projekt „Lebensstark ernährt“ ins Leben gerufen. In vier unterschiedlichen Veranstaltungsmodulen erhalten werdende Eltern und junge Familien Informationen rund um die Themen: Ernährung in der Schwangerschaft, in der Stillzeit, bei der Einführung der Beikost und beim Start in die Familienernährung. Zusammen mit erfahrenen Ernährungsfachkräften machen sich die Mütter und Väter in Theorie und Praxis auf den Weg zur gesunden Ernährung und bekommen darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen. Dabei stehen die Experten mit Rat und Tat zur Seite und geben neben grundsätzlichen Informationen auch Antworten auf alltägliche Fragen. Es sind noch Plätze frei! Ab Januar finden weitere Termine in NRW statt. Unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit kann jeder das kostenlose Angebot nutzen. Mehr Informationen und die Anmeldung finden interessierte Mütter und Väter unter www.lebensstark-ernährt.de Pressemitteilung der Knappschaft.

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Neuerungen im Gesundheitswesen: Was ändert sich für Versicherte 2017?

Ab 2017 wird sich die Situation von demenzerkrankten Pflegebedürftigen erheblich verbessern. Dafür sorgen verschiedene Maßnahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Zur Finanzierung der weitreichenden Reform werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Die Erhöhung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Veränderungen gibt es aber auch bei der Qualität der Versorgung im Hilfsmittelbereich und den Behandlungsmöglichkeiten für psychisch Kranke. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten Neuerungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen auf seiner Internetseite zusammengefasst. Mit dem PSG II wird ab 2017 die Gleichbehandlung von Menschen mit seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen in der Pflege erreicht. Unter anderem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument führen dazu, dass etwa an Demenz Erkrankte einen verbesserten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Zudem werden ab 1.1.2017 die bisher geltenden drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt. Dadurch wird eine genauere Einschätzung des Pflegebedarfs ermöglicht. Wichtig: Versicherte, die vor der Reform bereits Leistung der Pflegeversicherung bezogen haben, erhalten einen umfangreichen Besitzstandsschutz. Das heißt, sie bekommen Leistungen in mindestens dem gleichen Umfang wie bisher. Bei den meisten Betroffenen wird die Überleitung zu höheren Leistungen führen. Bisherige Leistungsbezieher müssen keinen gesonderten Antrag stellen, sie werden nach festen gesetzlichen Regelungen automatisch übergeleitet. Die jüngste Gesetzgebung bringt aber auch Verbesserungen in der Versorgung mit Hilfsmitteln, wie z. B. Hörgeräten, Rollatoren und Inkontinenzartikeln. Das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) verpflichtet Hilfsmittelerbringer, die Versicherten beim Kauf der Produkte besser zu beraten und die Beratung zu dokumentieren. Die Versicherten erhalten außerdem grundsätzlich die Wahlmöglichkeiten zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmitteln. Zudem dürfen die Krankenkassen nun bei der Hilfsmittelausschreibung neben dem Preis die Qualität der Leistung stärker berücksichtigen. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) ermöglicht es den Krankenhäusern ab dem neuen Jahr psychiatrische Behandlungen auch im häuslichen Umfeld durchzuführen. Durch die „stationsäquivalente Behandlung“ sollen Krankenhausaufenthalte verkürzt oder vermieden und die Versorgung flexibler und bedarfsgerechter gestaltet werden. Die stationsäquivalente Behandlung kommt beispielsweise bei alleinerziehenden Eltern oder gerontopsychiatrischer Therapie im Alten- und Pflegeheim infrage. Alle Details zu diesen Gesetzen und viele weitere Neuerungen für das Jahr 2017 finden Sie unter https://www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2017. Pressemitteilung des vdek

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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetzentwurf wird der Schutz vor übertragbaren Krankheiten in Deutschland weiter verbessert. Wir wollen die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen erweitern, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. Und mit der Einführung eines elektronischen Meldewesens nutzen wir die Chancen der Digitalisierung auch bei der Bekämpfung von Infektionen. Gleichzeitig entlasten wir damit den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Deutschland. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden weiter verbessert, um in Zukunft bei einem Krankheitsausbruch noch schneller reagieren zu können.“ Das Robert Koch-Institut wird durch das Gesetz beauftragt, ein elektronisches Meldewesen zu errichten. Künftig soll von den meldenden Ärztinnen und Ärzten sowie Laboren über die Gesundheitsämter bis zum Robert Koch-Institut eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Meldedaten ermöglicht werden. Bei der Errichtung des Systems werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich sollen die Meldepflichtigen zukünftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen. Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs: Die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen werden erweitert, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. So müssen beispielsweise künftig auch Fälle von Besiedlung der Haut mit Erregern von nosokomialen Infektionen gemeldet werden. Das Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften muss künftig gemeldet werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können. Für die sichere Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden in Umsetzung der Polioeradikationsstrategie der Weltgesundheitsorganisation Standards festgelegt. Für Wasser, das in so genannten Naturbädern zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird, werden Qualitätsanforderungen festgelegt. Dadurch wird eine Schutzlücke geschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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