securPharm bereitet Krankenhaus-Pilotprojekt vor

Im Zuge der Vorbereitungen des im Januar 2017 startenden Krankenhaus-Piloten hat securPharm nun das erste Krankenhaus an das System zur Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angeschlossen. Damit ist ein entscheidender Meilenstein für das Krankenhaus-Pilotprojekt erreicht, das sich mit der speziellen Fragestellung der Echtheitsprüfung von Arzneimitteln im Krankenhaus beschäftigt. Gemäß den neuen gesetzlichen Regelungen müssen Krankenhausapotheken genauso wie öffentliche Apotheken ab 9.2.2019 verschreibungspflichtige Arzneimittel anhand einer individuellen Seriennummer und eines Öffnungsschutzes auf ihre Echtheit überprüfen.

Die Prozesse für die Verifizierung in einer Klinikapotheke sind mit denen in einer öffentlichen Apotheke nur bedingt vergleichbar. Deswegen soll es wie schon 2013 für öffentliche Apotheken auch einen securPharm-Pilotversuch für die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern geben, der im Januar 2017 startet. Ziel des Pilotprojekts ist es, die Abläufe der Verifizierung und Ausbuchung bei der Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter den besonderen Reallife-Bedingungen im Krankenhaus zu testen. Während der Pilotphase sollen außerdem mögliche Lösungswege für das krankenhaustypische Handling großer Mengen von Arzneimittelpackungen entwickelt werden.

„Eine praktikable Lösung für die Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie in Krankenhäusern zu finden, ist ein wichtiger Teil von securPharm. Als erste Stakeholder-Organisation in Europa beschäftigen wir uns nun mit den spezifischen Fragestellungen der Echtheitsprüfung im Krankenhaus“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e.V. und Koordinator des Krankenhausprojekts.

Für den reibungslosen Ablauf des Krankenhaus-Projektes wird noch weitere serialisierte Ware benötigt. Unternehmen, die den Krankenhaus-Piloten mit serialisierter Ware unterstützen möchten, können sich an ACS PharmaProtect GmbH zur Teilnahme an der Testphase wenden.

Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Schutz anhand dessen erkennbar ist, ob die Verpackung bereits geöffnet wurde oder unversehrt ist.

Pressemitteilung des securPharm e.V.

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