Versicherten- und Arbeitgebervertreter der Ersatzkassen fordern eine starke Selbstverwaltung – Kritik am „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“

Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert die Politik auf, die soziale Selbstverwaltung zu stärken, statt ihre Rechte weiter zu beschneiden. Damit wendet sich das vdek-Gremium gegen das geplante „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ (GKV-SVSG), das die Gestaltungsmöglichkeiten und Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltung weitreichend einschränkt. In einer gemeinsamen Resolution für eine starke Selbstverwaltung heben die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der sechs Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) zudem die besonderen Leistungen der sozialen Selbstverwaltung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hervor. Uwe Klemens, neu gewählter Verbandsvorsitzender des vdek, erklärt hierzu: „Obwohl sich die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag für eine Stärkung der Selbstverwaltung und eine Modernisierung der Sozialwahlen ausgesprochen hat, handelt sie faktisch entgegengesetzt und schwächt damit das demokratische Prinzip in der GKV.“
In der Resolution fordern die ehrenamtlichen Vertreter der Ersatzkassen von der Politik:
„1. In einen konstruktiven Dialog mit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu treten, um die ihr zugrunde liegenden Prinzipien sinnvoll weiterzuentwickeln. Hier sind klare Rahmenbedingungen und nachvollziehbare Kompetenzverteilungen für die Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen notwendig.
2. Die staatliche Aufsicht auf das notwendige Maß zu begrenzen und auf Rechtsfragen zu beschränken. Eine Umgestaltung der Aufsicht von einer Rechts- hin zu einer Fachaufsicht ist entschieden abzulehnen.
3. Die Finanzautonomie der Krankenkassen vollständig wieder herzustellen und die Satzungsautonomie nicht einzuschränken.
4. Die Autonomie der Selbstverwaltung bei Personalentscheidungen zu wahren und neu zu begründen.“
Hintergründe der aktuellen Kritik sind die Pläne der Bundesregierung, die Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gegenüber den Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen (Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), GKV-Spitzenverband (GKV-SV), Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)) im Rahmen des geplanten Gesetzes auszubauen. So enthält der kürzlich verabschiedete Kabinettsentwurf des GKV-SVSG zahlreiche Maßnahmen, die die Aufsichtsrechte des BMG gegenüber der Selbstverwaltung verschärfen (Instrument des Entsandten, Eingriffe in die Satzungsautonomie). „Die Politik entzieht damit der Selbstverwaltung Schritt für Schritt ihre Legitimationsgrundlage. Das ist kein gutes Signal in Bezug auf die anstehenden Sozialwahlen 2017“, so Klemens abschließend.
Der vollständige Wortlaut der Resolution ist unter www.vdek.com/politik/positionen.html abrufbar.
Pressemitteilung des vdek

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