Aus der Rubrik ungewöhnliche Rezepte …

Von Apomi (aus Deutschland):

Für deine Rubrik ungewöhnliche Rezepte hätte ich eines aus Eritrea. Hatte ich auch noch nicht.

rperitrea

Eritrea? Ziemlich weit gereistes Rezept.  Ausländische Rezepte sind immer so ein Thema. Im Gegensatz zu Deutschland, die (Dank EU) Rezepte aus EU-Ländern anerkennen (müssen), müssten wir in der Schweiz Rezepte aus dem Ausland nicht grundsätzlich ausführen. Wo es vernünftig ist, können wir das dafür als „Abgabe eines rezeptpflichtigen Mittels als Ausnahme ohne Rezept“ handhaben. Also: wenn klar ist, dass das gesundheitlich notwendig ist – und ein Rezept, auch ein ausländisches ist dafür doch ein eher guter Hinweis. Problematisch ist oft, dass nicht bekannt ist, wie die Rezepte in dem Land denn aussehen. Fälschen ist so viel einfacher. Deshalb schaut man noch besser hin, für was etwas ist. Das Rezept oben würde ich nach den sonst nötigen Abklärungen betreffend Identität des Patienten, anderen Medikamenten etc. wohl ausführen (1 Packung, Dankbarerweise ist da der Wirkstoff angegeben, der international ist und nicht ein Markenname) aber ich würde schauen, dass der Patient für die Weiterbehandlung zu einem Arzt hier geht.

(Interessant finde ich noch das „don’t remove this copy“ auf dem Rezept. Ganz offensichtlich wurde es doch mitgenommen. Woher?)

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