Anders als der Name es vermuten lässt, würde das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) in der derzeitigen Ausgestaltung massiv in die Rechte der GKV-Spitzenorganisationen eingreifen. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes stellt in Frage, wie angemessen dieser Eingriff ist: „Auslöser für dieses Gesetz sind die Vorgänge in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deshalb sollte das Gesetz mit all seinen neuen Eingriffsbefugnissen auch nur für die KBV gelten. Die nun geplante Ausweitung auf die Selbstverwaltung der Kassen ist ein Paradebeispiel für Überregulierung. Sie führt zu spezialgesetzlichen Regelungen für fünf Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens und bedeutet gleichzeitig eine Ungleichbehandlung im Bereich der Selbstverwaltung mit ehrenamtlichen Mandatsträgern, denn andere Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Die Regelungen, die spezifisch auf die KBV ausgerichtet sind, auch auf den GKV-Spitzenverband zu übertragen, ignoriert zudem die grundlegenden Unterschiede beider Organe. Der GKV-Spitzenverband beruht bereits auf einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide Seiten regeln damit Belange, die sie sowohl als Betroffene als auch als Beitragszahler angehen. Bei der KBV handelt es sich dagegen um eine rein berufsständische Vertretung.“
Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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