Das schöne neue Bild von HIV
Mit der Behandelbarkeit der HIV-Infektion hat sich auch das Bild von Menschen mit HIV verändert, etwa in Aufklärungskampagnen. Doch wie authentisch sind diese Darstellungen eines „ganz normalen“, fast gesunden Lebens?
Mit der Behandelbarkeit der HIV-Infektion hat sich auch das Bild von Menschen mit HIV verändert, etwa in Aufklärungskampagnen. Doch wie authentisch sind diese Darstellungen eines „ganz normalen“, fast gesunden Lebens?
Die Investition in eine Pflege-Expertensoftware soll primär eine Erleichterungen für die Pflegefachkräfte bringen, jedoch auch eine positive Kosten-Nutzen-Rechnung erreichen. Durch die fast überall angespannte finanzielle Situation deutscher Kliniken, muss sich eine Amortisation einer solchen Beschaffung deutlich aufzeigen lassen. Nicht immer läßt sich dies in Euro und Cent voraus berechnen. Die Ersparnis von Zeit durch die Reduktion und Automatisierung der Dokumentation und das zusätzliche Erwirtschaften von Erlösen durch die automatische Ableitung von Abrechnungskennzahlen aus den pflegerischen Informationen, lässt […]
Jedes Jahr wieder. Pharmama: „Die Abfrage der Versicherung funktioniert leider nicht. Haben Sie die Krankenkasse gewechselt?“ Patient: „Ja.“ Pharmama: „Hätten Sie mir die neue Krankenkassenkarte?“ Patient: „Moment.“ (Gibt sie mir). Pharmama: „Oh. Ich sehe, Sie haben neu die Assura.“ „Das macht dann …. Franken.“ Patient: „Was? Weshalb? Übernimmt die Krankenkasse das nicht?“ Pharmama: „Doch – […]
Seit einigen Jahren engagiere ich mich bei der Initiative Medizin und Menschlichkeit e.V. (MuM). Das Orga-Team unserer legendären Frühlingsakademie ist schon voll im Gange, damit das Herz der MuM-Bewegung auch dieses Jahr wieder schlägt: „Bumm bumm. Das Herz. Rhythmus. Wärme. In jedem von uns. Kommt dir das nicht auch manchmal zu kurz? In der Ausbildung? […]
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Der bundesweite Innovationsausschuss wählt acht zukunftsweisende Projekte unter Beteiligung der AOK Baden-Württemberg zur Förderung aus. Im Mittelpunkt der 2017 startenden Vorhaben steht eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Hausärzten, Fachärzten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. So sollen zum Beispiel digitale Lösungen dem drohenden Fachärztemangel im ländlichen Raum entgegenwirken. Das Gesamtfördervolumen, über dessen Vergabe der Innovationsausschuss entscheidet, liegt bei jährlich 300 Millionen Euro. Aktuelle Studien zeigen, dass die Zahl der wichtigsten Fachärzte wie beispielsweise Hautärzte bis 2030 signifikant sinken wird. Digitale Innovationen versprechen Abhilfe. So erprobt die AOK Baden-Württemberg in dem Modellprojekt TeleDerm gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Tübingen und weiteren Partnern, wie Telemedizin die drohende Versorgungslücke schließen kann. Hierfür werden in 50 Praxen, die an der Hausarztzentrierten Versorgung der Südwest-AOK teilnehmen, sogenannte Telekonsilsysteme installiert, mit denen Hautveränderungen des Patienten in der Hausarztpraxis fotografiert und an teilnehmende Dermatologen zur Befunderstellung übermittelt werden. Dadurch kann in vielen Fällen ein persönlicher Termin beim Dermatologen entfallen. Zudem liegen die fachärztlichen Befunde schneller vor. Das Vorhaben CoCare: Erweiterte koordinierte ärztliche Pflegeheimversorgung, das die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg und anderen gesetzlichen Krankenkassen im Land aufsetzt, fördert die engere Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten sowie dem Pflegepersonal. Ziel ist es, Pflegeheimbewohner vor unnötigen Krankenhausaufenthalten zu bewahren. Geplante Maßnahmen sind unter anderem gemeinsame elektronische Patientenakten und miteinander abgestimmte haus- und fachärztliche Visiten und Therapien. Das Forschungsprojekt PAWEL – Patientensicherheit, Wirtschaftlichkeit und Lebensqualität: Reduktion von Delirrisiko und POCD nach Elektivoperationen im Alter widmet sich ebenfalls älteren Menschen. Studien zeigen, dass Patientinnen und Patienten über 70 Jahren nach einer Operation besonders häufig unter einer Verschlechterung ihrer psychischen oder kognitiven Gesundheit leiden und ein sogenanntes Delir entwickeln. Die Projektgruppe unter Leitung des Geriatrischen Zentrums des Universitätsklinikums Tübingen untersucht, wie sich ein Delir-Präventionsprogramm auf die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten auswirkt. Ziel ist es, durch engere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und den behandelnden Krankenhäusern Delire vermeiden oder ihre Zahl zumindest zu reduzieren. Im Forschungsvorhaben PsychCare: Wirksamkeit sektorenübergreifender Versorgungsmodelle in der Psychiatrie wird die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten sowie Kliniken bei psychiatrischen Behandlungen betrachtet. Unter Führung der Technischen Universität Dresden wird dabei untersucht, wie sich sektorenübergreifende Versorgungsmodelle in der Psychiatrie auf das Behandlungsergebnis aus Patientenperspektive und auf die Versorgungskosten auswirken. Außerdem unterstützt die AOK Baden-Württemberg das Projekt TRANSLATE-NAMSE als Kooperationspartner. Im Projekt, das von der Charité Berlin und mehreren universitären Zentren für Seltene Erkrankungen durchgeführt wird, werden die vom Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) im Jahr 2013 erarbeiteten Handlungsfelder, Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge in die Praxis umgesetzt und bewertet. Ergänzend unterzieht die AOK Baden-Württemberg im Rahmen des Innovationsfonds drei Vorhaben der alternativen Regelversorgung einer Evaluation. Hierzu zählen die Evaluation der Facharztverträge für Kardiologie sowie für Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und die Evaluation der Integrierten Versorgung Gesundes Kinzigtal. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Im Vorjahr war es noch jedes dritte Medikament. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist die Befreiungsquote zu Jahresbeginn 2017 auf 22,8 Prozent gefallen, nachdem sie Ende 2016 noch bei 31,6 Prozent gelegen hatte. Ursachen dafür sind das Auslaufen alter Rabattverträge und das Inkrafttreten neuer Rabattverträge zum Jahreswechsel. Rabattverträge sind Verträge einzelner Krankenkassen mit bestimmten Pharmaherstellern. Die Krankenkassen verpflichten sich dabei, dass ihre Versicherten auf Rezept nur die Medikamente ihrer Partner erhalten, während die Hersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewähren. Die Krankenkassen können zudem entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. „Die Rabattverträge schränken zwar die Versorgungsfähigkeit und Therapiebreite in den Apotheken erheblich ein, helfen aber den Krankenkassen, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro einzusparen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Umso unverständlicher ist es deshalb, wenn die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an den Ersparnissen teilhaben lassen.“ Becker sagt auch: „Wenn die Krankenkassen ihre Versicherten wirklich entlasten wollen, sollten sie ihnen die Zuzahlungen erlassen, wenn zugleich die Ersparnisse aus den Rabattverträgen immer weiter steigen.“ Zum Hintergrund: Im Jahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen durch Rabattverträge mehr als 3,6 Mrd. Euro eingespart; allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 beliefen sich die Ersparnisse schon auf mehr als 2,8 Mrd. Euro – ein neuer Jahresrekord für 2016 ist in Sicht. Die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel zu Gunsten der Krankenkassen liegen derweil pro Jahr bei mehr als 2 Mrd. Euro. Knapp sieben Millionen Menschen – etwa zehn Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten – sind nach Erreichen ihrer Belastungsgrenze generell von Zuzahlungen befreit. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einigten sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2017. Danach steigt der landesweite Basisfallwert, die zentrale Orientierungsgröße für die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen, von bislang 3.312 Euro auf 3.350,50 Euro. Dieser Wert ist den Abrechnungen für das einzelne Krankenhaus zugrunde zu legen. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rd. 330 Kliniken ab. Für die Behandlung von rd. drei Mio. Patienten in den Kliniken Bayerns stehen in 2017 knapp elf Mrd. Euro zur Verfügung. Die Kliniken müssen nun vor Ort mit den Krankenkassen vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie in 2017 erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Am Ende einer sehr schwierigen Verhandlungsrunde, die nach Aussage beider Seiten unter komplizierten gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem sehr „professionellen und sachlichen Klima“ ablief, gelang kurz vor den Weihnachtsfeiertagen der Durchbruch. Inzwischen stimmten auch die Gremien beider Parteien dem Ergebnis zu. BKG und Krankenkassen bezeichnen das Ergebnis als „problematisch, aber noch vertretbar“. Sie sehen in der Einigung auch einen Beleg für die funktionierende Selbstverwaltung in Bayern. Die Kliniken hätten nunmehr Planungssicherheit für das Jahr 2017. Zentrales Thema der Verhandlungen war ein deutlicher Anstieg der stationären Krankenhausleistungen in 2016 im Vergleich zum Vorjahr. Die Krankenkassen und nahezu alle Kliniken in Bayern vereinbarten im Laufe des Jahres 2016 eine Zunahme an Behandlungsfällen. Nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben musste diese Steigerung bei der Vereinbarung des Basisfallwertes 2017 absenkend berücksichtigt werden. Der landesweite Basisfallwert ist die entscheidende Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Für die Kliniken bestimmt er den weitaus größten Teil ihrer Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem gibt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand an. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt z. B. der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zum 60-fachen betragen. Gemeinsame Pressemitteilung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE), Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
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Bei der Slow Food Messe vom 20. bis 23. April 2017 in Stuttgart stellen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren ihre Kochkünste unter Beweis. An allen vier Messetagen zeigen die Teilnehmer des AOK-Kochwettbewerbs, dass sie auf gesunde Lebensmittel und regionale Zutaten setzen und Spaß am Kochen haben. Die AOK Baden-Württemberg richtet den Wettbewerb zum 11. Mal in Kooperation mit Slow Food Deutschland e. V. aus. Darüber hinaus veranstaltet die größte Südwestkasse zwei Kochshows. Beim Kochwettbewerb zwischen dem 20. und 23. April 2017 treten jeweils zwei Dreier-Teams gleichzeitig an und bereiten in 45 Minuten (plus Vorbereitungszeit) ein Gericht zu. Eine Jury aus Vertretern der Meistervereinigung Gastronom Baden-Württemberg e. V., AOK-Ernährungsfachkräften, Slow Food Deutschland e. V. und EDEKA Südwest bewertet anschließend die Speisen und vergibt Bronze-, Silber- oder Gold-Medaillen und weitere Preise. Zudem wird die Teilnahme mit einer Urkunde belohnt. Der Fokus der jungen Teilnehmer liegt bei ihren Rezepten auf gesunden Lebensmitteln und regionalen Produkten, die zur Jahreszeit passen. „Mit unserem Kochwettbewerb vermitteln wir Freude und Genuss an gesundem Essen. Die ideale Verbindung von Kochpraxis und „Selbst-Zubereiten“ der Speisen führt die Kinder und Jugendlichen an eine gesunde und nachhaltige Ernährung und an einen gesunden Lebensstil heran“, sagt Jutta Ommer-Hohl, Leiterin des Fachbereichs Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der AOK Baden-Württemberg. Bewerben können sich Dreier-Teams in den Altersgruppen 10 bis 12 Jahre, 13 bis 15 Jahre und 16 bis 18 Jahre bis zum 24. Februar 2017. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen gibt es unter aok-bw.de/kochwettbewerb oder können per E-Mail unter AOK-Kochwettbewerb@bw.aok.de angefordert werden. Neben dem Wettbewerb für Kinder und Jugendliche ist die AOK mit zwei Kochshows und dem AOK-Frauenlauf auf der Slow Food Messe präsent. Zur „Nacht der Sinne“ am Eröffnungsabend bereitet der Profi-Koch Jochen Burger gemeinsam mit der AOK-Ernährungsfachkraft Bettina Dürr gesunde leichte Nachspeisen zu. Und am 22. April geht es bei der Kochshow vor dem AOK-Frauenlauf um das Thema Superfoods für Sportler. Für den zum vierten Mal stattfindenden Frauenlauf kann man sich unter aok-bw.de/frauenlauf anmelden. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Nachdem das gestern ein paar Diskussionen losgetreten hat mit dem Placebo – dachte ich, ich könnte eine Zusammenstellung machen, was ich hier auf dem Blog schon über Placebo geschrieben habe. Die Macht der Placebo: Erklärungen um Placebo und Placeboeffekt. Ich werde gefallen – wann und wie setzen Ärzte Placebos ein? Placebos braucht man vor allem […]