Gesundheit: Wenn der Kinderwunsch ins Ausland führt

Berlin (dpa) – Wohlgenährte rosa Wonneproppen zieren Webseite und Plakate der Messe. Ein Baby! Das ist der Herzenswunsch vieler Paare, bei denen es auf natürlichem Wege mit dem Nachwuchs nicht klappen will. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.sueddeutsche.de/news/gesundheit/gesundheit-wenn-der-kinderwunsch-ins-ausland-fuehrt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170130-99-84886?source=rss

Kamillosan Ocean Nasendusche

Kaum eine Naturarznei hilft so zuverlässig und vielfältig wie Kamillosan®. Auch in einer Zeit chemisch hergestellter Wirkstoffe hat die konzentrierte Kraft der einzigartigen Manzana-Kamille ihren festen Platz bei der Behandlung von Entzündungen. Und das hat seine guten Gründe. Denn Kamillosan®

Vom Denken in Funktionen zum Denken in Prozessen

Bewusst gestaltete Prozesse entlang der Wertschöpfungskette stehen in Zukunft immer mehr im Vordergrund. Durch klar definierte Arbeitsabläufe sind häufige Probleme in den Kliniken wie Wartezeiten, fehlende Befunde, Therapieverschiebungen, OP-Absetzungen oder Doppeluntersuchungen erfolgreich zu lösen. In Zeiten einer angespannten, schlechten wirtschaftlichen … Read more →

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Neue Mitarbeiter braucht das Spital!

Der 9. ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES diskutiert den Wandel in den Gesundheitsberufen: Neue Mitarbeiter braucht das Spital! „Die Gesundheitswirtschaft gerät immer stärker in den Umbruch unserer Gesellschaft“, betont der Präsident des ÖESTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES, Prof. Heinz Lohmann. Die Digitalisierung sei dabei ein zentrales, aber … Read more →

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Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Innovationsbüro soll Start-ups unterstützen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will verstärkt dazu beitragen, dass vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte durch eine frühzeitige Beratung und Unterstützung gefördert werden und nicht an der fehlenden regulatorischen Erfahrung von Start-Ups und kleinen Forschungseinrichtungen scheitern. Mit diesem Ziel hat das BfArM heute gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Startschuss für das Innovationsbüro gegeben. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium: „Wir wollen diejenigen, die gute Ideen und Ansätze für neue Arzneimittel und Medizinprodukte haben, besser unterstützen. Das Innovationsbüro wird eine unkomplizierte erste Anlaufstelle für Start-Ups, Forscher und Entwickler sein, die Beratung zu den formalen Anforderungen des Gesundheitsmarktes brauchen. Damit tragen wir dazu bei, dass innovative Entwicklungen wie medizinische Apps oder neuartige Arzneimittel mit einem echten Nutzen für die Patientinnen und Patienten in Deutschland schneller zur Verfügung stehen.“ Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Start-Ups und Forschungseinrichtungen sind unverzichtbare Impulsgeber für innovative Therapieoptionen, beispielsweise bei Demenz-Arzneimitteln, Antibiotika oder Medical Apps. Wenn wir die gute medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auch in Zukunft sicherstellen wollen, dürfen vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte nicht mehr an den Informationslücken solcher Unternehmen scheitern. Mit dem Innovationsbüro wollen wir deshalb gezielte regulatorische Hilfestellung geben und so dazu beitragen, Fehlentscheidungen in der frühen Entwicklung neuer Produkte zu vermeiden.“ Mit dem Innovationsbüro erweitert das BfArM seine wissenschaftliche und verfahrenstechnische Beratung um ein niedrigschwelliges Informations- und Beratungsangebot für kleine Unternehmen und Forschungszentren. Solche Einrichtungen verfügen häufig nur über geringe Erfahrungen und Kenntnisse, welche Voraussetzungen sie bei der Zulassung und beim Inverkehrbringen ihrer Produkte beachten müssen. Auf diese Weise entsteht auf Seiten der Entwickler häufig der Eindruck unüberwindbarer regulatorischer Barrieren, die zu Fehlentscheidungen in der Entwicklung führen können. In der Folge verzögern sich vielversprechende Projekte oder werden ganz verhindert. So können etwa Mängel in der Planung klinischer Prüfungen im späteren Projektverlauf meist nicht mehr ohne enormen Aufwand behoben werden. Als Ansprechpartner in einem sehr frühen Stadium der Produktentwicklung kann das Innnovationsbüro Hilfestellung geben, wenn es um Fragestellungen zu den oft komplexen regulatorischen Anforderungen und notwendigen Verfahrensschritten geht. Weil kleine Unternehmen oft nicht sicher einschätzen können, ob oder welche regulatorischen Fragen sie angehen müssen, versteht das BfArM diese Form der Hilfestellung ausdrücklich auch als aktiven Beitrag. So wird das BfArM mit dem Angebot des Innovationsbüros auch dort vor Ort sein, wo Gründer, Start-Ups und Forschungseinrichtungen angesiedelt sind. Im Arzneimittelbereich kann das Innovationsbüro z.B. frühzeitig darauf aufmerksam machen, welche Daten generiert werden müssen sowie auf spezifische Anforderungen bei bestimmten Produktgruppen hinweisen, etwa hinsichtlich der Qualitätsanforderungen. In Bezug auf Medizinprodukte z.B. können Entwickler von Medical Apps in einer sehr frühen Phase über eine mögliche Einstufung als Medizinprodukt und die sich daraus ergebenden regulatorischen Konsequenzen informiert werden. Das Innovationsbüro versteht sich als Vorstufe zur bereits etablierten und sehr erfolgreichen wissenschaftlichen und verfahrenstechnischen Beratung, in deren Rahmen im Laufe der Produktentwicklung konkrete wissenschaftliche Fragestellungen, z.B. zum Studiendesign, adressiert werden. Pressemitteilung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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SBK: Chancen der Digitalisierung in der GKV nutzen

Wer zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen recherchiert, landet unweigerlich bei eher technischen Aspekten, etwa den Chancen der digitalen Medizin oder der Möglichkeit, Prozesse zu automatisieren. Worum es selten geht, sind die Chancen, die in der digitalen Kommunikation mit den Versicherten stecken. Und die dringenden Anforderungen an den Datenschutz, die sich daraus ergeben. Digitale Mehrwerte schaffen Digitalisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung – auf den ersten Blick bedeutet das: Wir nutzen intelligente IT, um die Geschäftsprozesse einer Krankenversicherung zu automatisieren, Bescheide zu beschleunigen und Bürokratie für unsere Versicherten zu verringern. In der Tat ist das ein dringendes Handlungsfeld. Die gesetzliche Krankenversicherung hinkt deutlich hinter anderen Branchen her und vergibt Chancen, das Leben für die Versicherten einfacher zu machen. Es geht vor allem darum, den Versicherten mehr Wahlfreiheit in der Kommunikation zu geben und die Transparenz zu erhöhen – zum Beispiel über den Bearbeitungsstand eines Antrags. Wo es keine rechtlichen Hürden gibt, müssen wir unseren Versicherten deshalb mehrere Kontaktkanäle eröffnen. Sie sollen selbst entscheiden, wie sie mit ihrer Kasse kommunizieren möchten – persönlich, postalisch oder eben digital. Versichertengemeinschaft wird zur Community Große Chancen verspricht digitale Kommunikation auch an anderer Stelle: So ist eine schnellere und direktere Kommunikation mit den Versicherten möglich. Ein Potenzial, das die SBK schon heute im Kundenservice nutzt und deutlich erweitern möchte: Wir haben die Chance, von unseren Versicherten eine unmittelbare und systematische Rückkoppelung aus der Versorgungsrealität zu erhalten. Nur damit können wir uns weiterentwickeln. Ein gutes Beispiel ist die Versorgung mit Hilfsmitteln: Die unmittelbare Leistung erfolgt in der Regel über andere Gesundheitsdienstleister. Das Feedback unserer Versicherten erhalten wir oft spät, in jedem Fall nicht unmittelbar. Das ist schade und nimmt uns die Chance, zeitnah etwas für die Patienten zu ändern. Digitale Plattformen wie Apps oder Communities eröffnen uns neue Wege, direkt mit den Versicherten in Kontakt zu treten und ihre Bedürfnisse im Alltag einzuholen. Datenverfügung stärkt Autonomie der Versicherten Digitalisierung steht und fällt jedoch mit einem zukunftsfähigen Konzept zum Umgang mit diesen Daten. Ein solches Konzept fehlt aus meiner Sicht. Was vielen vielleicht nicht klar ist: Keine andere Instanz im Gesundheitswesen hat einen vergleichbaren Überblick über die Versorgungssituation eines jeden einzelnen Versicherten. Bereits heute werden laufend relevante Daten aus der und für die Versorgung generiert. Diese fließen bei den gesetzlichen Krankenkassen zusammen: Leider bleibt das Potenzial, das in diesen Informationen steckt, ungenutzt. Digitalisierung bedeutet für mich auch, dass wir über den Umgang mit diesen sensiblen Daten sprechen und dabei die Augen nicht vor der Realität verschließen. Und die Realität wartet nicht noch einmal zehn Jahre, wie das bei der elektronischen Gesundheitskarte der Fall ist. Die SBK plädiert für eine Lösung zur Speicherung aller gesundheitsrelevanten Daten, mit selektiven, auch temporären Zugriffsrechten, die der Versicherte selbst vergibt. Wir setzen uns zudem für eine verpflichtende Datenverfügung, nach dem Vorbild der Patientenverfügung, ein. Denn: Der Versicherte muss zu jedem Zeitpunkt Herr seiner Daten sein. Das gilt für Kontakt- und Versicherungsangaben genauso wie für Informationen über Medikation, Diagnosen, Arztbesuche oder seine Rückmeldungen zu Hilfsmitteln. Der Versicherte sollte in einer Verfügung, für alle Beteiligten bindend, dokumentieren, wem er worauf Zugang gewährt und wofür. Es gibt nur wenige Bereiche, in denen Daten rechtsbegründend, also verpflichtend freigegeben werden müssen, alles andere muss in der Autonomie der Versicherten liegen. Individuelle Beratung ermöglichen Eine solche Lösung könnte erstmals auch eine individualisierte und proaktive Beratung durch die Krankenkasse möglich machen. Denn: Der aktuelle Datenschutz sieht die Kassen vorrangig als Kostenträger und verbietet das Zusammenführen von Gesundheitsdaten zu Beratungszwecken. Das ist nicht vereinbar mit dem Beratungsauftrag der Kassen und entspricht auch nicht dem, was viele Versicherte von uns erwarten: maßgeschneiderte Beratung und für sie passende Unterstützungsangebote. Auf Basis der vorhandenen Daten und mit entsprechender Datenfreigabe könnte der Versicherten bei seiner Krankenkasse gezielte Beratung zu seinen Belangen einfordern. Und die Kasse könnte im Gegenzug Versorgungsdaten analysieren und proaktiv individuelle Unterstützungsangebote unterbreiten – wenn der Versicherte dem zustimmt. Konstruktiver Dialog Ich wünsche mir für die nahe Zukunft einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten. Wenn wir unseren Versicherten nicht bald digitale Kommunikations- und Vernetzungslösungen innerhalb des deutschen Datenschutzes anbieten, werden uns kommerzielle Anbieter links und rechts überholen. Wir müssen unseren Versicherten endlich die Entscheidung über die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten in die Hand geben, ihnen zutrauen, dass sie mit dieser Transparenz umgehen und gute Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen können. Und wenn der Versicherte es wünscht, stehen wir als Kassen mit individueller Beratung zur Seite – das ist unsere Stärke und echte Hilfe für unsere Versicherten. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse

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Regelmäßige Schulungen für Fahrer von Flüssigsauerstoff weiterhin notwendig.

Fahrer von des Arzneimittels Flüssigsauerstoff (LOX) unterliegen in ihrer Tätigkeit zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen. Diese gelten beim Transport von Flüssigsauerstoff sowie beim Befüllen der Basisbehälter im häuslichen Bereich bei den Patienten oder in krankenhausähnlichen Pflegeeinrichtungen. Zu den relevanten Vorschriften zählen insbesondere das Medizinproduktegesetz, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, das Arzneimittelgesetz, die Arzneimittel-Sachkundeverordnung, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, Datenschutzgesetze, die ADR-Verordnung, die Hygienerichtlinien sowie die Flüssigsauerstoff-Versorgungsleitlinie für den häuslichen Bereich. Sowohl für die Fahrer selbst als auch für die disponierenden Unternehmen ist die Einhaltung dieser Vorschriften haftungs-, medizinprodukte-, arzneimittel-, gefahrgut, datenschutzrechtlich und arbeitsschutzrechtlich von sehr großer Bedeutung. Verstöße, die regelmäßig von den Aufsichtsbehörden aufgedeckt werden, können zu sehr empfindlichen Sanktionen führen. Um unnötige Haftung und gesetzliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Fahrer von Flüssigsauerstoff regelmäßig geschult werden. Die von SPECTARIS erstellten und zuletzt 2014 überarbeiteten Leitlinien für die Versorgung von Patienten mit flüssigem Sauerstoff werden heute von den Aufsichtsbehörden als die relevante und verbindliche Leitlinie angesehen. Unter anderem fordert diese Leitlinie regelmäßige Schulungen der LOX-Fahrer zu den oben genannten Themen. SPECTARIS bietet hierzu bereits seit acht Jahren für LOX-Fahrer im Homecare-Bereich regelmäßig Schulungen mit ausgewiesenen Experten an, um sie mit den relevanten Vorschriften vertraut zu machen bzw. auf den aktuellen Stand zu bringen. Diese in Deutschland einzigartige, speziell für LOX-Fahrer im Homecare-Bereich entwickelte Schulung, deckt innerhalb eines Tages alle oben genannten rechtlich relevanten notwendigen Aspekte umfassend ab. Die Schulungen werden ausschließlich an Samstagen durchgeführt und lassen sich somit sehr gut in den betrieblichen Alltag der LOX-Fahrer einplanen. Die Erst- und Wiederholungsschulungen werden in großem Umfang von vielen Marktteilnehmern nachgefragt. Auch die angebotenen Inhouse-Schulungen – vor Ort in dem jeweiligen Betrieb – erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Hier kann ohne großen Aufwand direkt am Fahrzeug „geübt“ werden. Einen Zeitplan der anstehenden Schulungen und weitere Infos können folgendem Link entnommen werden: http://www.spectaris.de/verband/veranstaltungen/wissensraum/artikel/seite/loxmed-schulung/veranstaltungen-3.html Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Eine Million Versicherte mehr: Arzneimittelausgaben der GKV im Jahr 2016 um 3,8 Prozent gestiegen

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel sind im Jahr 2016 um 3,8 Prozent auf 34,1 Mrd. Euro gestiegen. Einige hochpreisige Arzneimittel wie Immunsuppressiva und bestimmte Krebsmedikamente wurden verstärkt verordnet, die Ausgaben für Hepatitis-C-Medikamente sanken indes. Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Allerdings ist 2016 auch die Zahl der GKV-Versicherten um rund eine Million (1,2 Prozent) auf 72 Millionen Menschen gestiegen. Damit korrelierend stieg die Anzahl der auf Rezept abgegebenen Medikamente leicht um 1,0 Prozent auf 756 Millionen Packungen. Es ist zu beachten, dass in den DAV-Jahreszahlen die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge noch nicht berücksichtigt sind. Sie betrugen allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 schon 2,8 Mrd. Euro. Insgesamt dürfte den DAV-Berechnungen zufolge der Ausgabenanstieg damit sehr nahe bei den von Krankenkassen und Vertragsärzten gemachten Vorgaben von 3,1 Prozent für 2016 liegen. „Die Arzneimittelausgaben haben sich erwartungsgemäß mit einer moderaten Steigerungsrate entwickelt“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Neben der Zunahme der Zahl der Versicherten sind die demographische Situation und der medizinische Fortschritt hier die bestimmenden Faktoren – und das wird wohl auch künftig so bleiben. Wenn eine Million mehr Patienten versorgt werden und innovative Arzneimittel gegen lebensbedrohliche Krankheiten verordnet werden, kann man keine rückläufigen Ausgaben erwarten.“ Entsprechend seien auch für 2017 Steigerungen von 3,3 Prozent eingeplant. Becker wies aber auch auf die Einsparmöglichkeiten hin: „Die Krankenkassen sparen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein – zum Beispiel, wenn sie mit Pharmaherstellern einen angemessenen Preis für neue Medikamente anhand des festgestellten Zusatznutzens verhandeln. Und im Generikasegment werden auch 2016 neue Rekordsummen bei den Einsparungen durch Rabattverträge erreicht.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Zum Europäischen Datenschutztag 2017: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein!

Aus Anlass des 11. Europäischen Datenschutztages lädt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am heutigen Montag ins Berliner Abgeordnetenhaus. Die zentrale deutsche Veranstaltung steht unter dem Motto „Diktatur der Daten? – Privatsphäre und Selbstbestimmung im Zeitalter von Big Data und Algorithmen“. Dazu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein. Angesichts der technologischen Herausforderungen der Digitalisierung wird vielen Menschen der Schutz ihrer Daten immer wichtiger. Die Chancen der Digitalisierung sind mit dem grundrechtlichen Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Einklang zu bringen. Mit der am 25. Mai 2016 in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung steht ein Rechtsrahmen zur Verfügung, der hierzu Vorgaben setzt. Die Globalisierung der Datenströme mit einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen auszugestalten, ist zudem ein gutes Signal, um auch international Standards zu setzen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird dieses neue Regelwerk in der EU unmittelbar geltendes Recht. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert bis zum 25. Mai 2018 die jeweiligen nationalen Datenschutzrechte anzupassen. Dabei darf das Ziel, eines einheitlichen EU-Datenschutzrechts nicht aus den Augen verloren werden. Nationale Gestaltungsspielräume, fordert die BfDI, sollten zudem nicht zu Lasten des Datenschutzes genutzt werden. Datenschutz ist der Schutz des Einzelnen in der digitalen Welt. Er sollte nicht als Hemmnis der wirtschaftlichen Entwicklung verstanden, sondern als Qualitätsmerkmal angesehen und gestaltet werden. Auch Datensouveränität kann den Datenschutz nicht ersetzen. Gerade in Zeiten von Big Data kommt dem Schutz des Individuums eine grundsätzliche Bedeutung zu. Wir brauchen mehr denn je eine gesellschaftliche Debatte über die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen, so Andrea Voßhoff. Über den Europäischen Datenschutztag Am 28. Januar 2017 wird europaweit zum elften Mal der Datenschutztag begangen. Der Europäische Datenschutztag wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Er erinnert jährlich an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am seit am 28. Januar 1981, eines der Gründungsdokumente für den grenzübergreifenden Datenschutz. Pressemitteilung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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