Idiopathisch

Heute habe ich eines meiner medizinischen „Lieblingswörter“ auf einem Rezept gesehen: idiopathisch. Genau genommen stand auf dem Rezept für einen Mann unter dem Imodium Dauerrezept: Idiopathische Diarrhoe Ich musste schmunzeln. Die Person hat also Durchfall … und der Arzt gibt mit dem Wort praktisch zu, dass er keine Ahnung hat, was die Ursache sein könnte. […]

Umsatzsteuer: Vorfinanzierung von ärztlichen Honorarforderungen

Die Vorfinanzierung von ärztlichen Honorarforderungen gegen Entgelt stellt keine nach § 4 Nr. 8 Buchst. a) UStG steuerfreie Leistung dar, wenn die Zuwendung des Liquiditätsvorteils an die Leistungsempfänger (Ärzte) gegen Vorfinanzierungsgebühr keine selbstständige Leistung in Form einer Kreditgewährung ist, weil die gemäß Vorfinanzierungsvertrag von der Unternehmerin erbrachten Leistungen aus Sicht der Leistungsempfänger (Ärzte) eine einheitliche Leistung darstellen, die durch das Forderungsmanagement und nicht durch die Vorfinanzierung als Kreditgewährung geprägt wird (FG München 31.8.16, 3 K 874/14, Rev. BFH V R 53/16). Im Streitfall sah der Vorfinanzierungsvertrag u.a. vor: Forderungsübernahme bis max. 90 Tage, Abrechnung mit Forderungseinzug und Vorfinanzierung. Allein aus dem Umstand, dass den Ärzten ein Liquiditätsvorteil dadurch entsteht, dass sie den, um die Kreditgebühr, geminderten Kaufpreis der Forderung bereits vor Einziehung der Forderung erhalten, kann nach Auffassung des FG noch nicht gefolgert werden, dass es sich hierbei um eine eigenständige steuerfreie Kreditgewährung handelt. Die Zinszahlung (Kreditgebühr) für die Vorfinanzierung stelle insoweit allenfalls einen Teil des steuerpflichtigen Entgelts für die (hier: unechte) Factoring-Leistung (vgl. BFH 15.5.12, XI R 28/10, BStBl II 15, 966; BFH 10.12.09, V R 18/08, BStBl II 10, 654). PRAXISHINWEIS | Das FG München hat die Revision zugelassen, weil es für klärungsbedürftig erachtet, ob der BFH (10.12.81, V R 75/76, BStBlII 82, 200) die für den Fall des unechten Factorings entwickelten Rechtsgrundsätzen im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH (26.6.03, C-305/01, BStBl II 04, 688) noch festhält. Bis zur höchstrichterlichen Klärung sind Einspruch und Klage geboten. Einspruchsformular des IWW gibt es hier: Einspruchsmuster (QUELLE: ID 44427138 – Eine Information des IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH / PFB – Praxis Freiberufler Beratung)

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Druck auf die Kassenfinanzen bleibt

„Der grundsätzliche Druck bleibt im System, die Tendenz zu steigenden Zusatzbeiträgen ebenso“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, gegenüber der „Welt“. Trotz guter Wirtschaftslage stiegen die Ausgaben der Kassen nach wie vor schneller als die Einnahmen. Über das Jahr 2017 hinaus geht Pfeiffer von „deutlich“ höheren Krankenkassenbeiträgen aus. „Im Vergleich zum Jahresanfang 2017 mussten deutlich weniger Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen. Viele Zusatzbeiträge pendeln sich um den prognostizierten Durchschnitt von 1,1 Prozent ein. Entlastend wirkt, dass sich die hohen Ausgabenzuwächse aus früheren Jahren z. B. beim Krankengeld oder für neue Hepatitis-C-Arzneimittel abgeschwächt haben. Der größte entlastende Effekt für die Kassen kommt durch die 1,5 Mrd. Euro, die die Politik zusätzlich aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen verteilt. Damit können viele Kassen ihren Zusatzbeitrag entweder konstant halten oder müssen ihn nur leicht anheben. Das ist erfreulich für die Versicherten, aber leider nur ein Einmaleffekt. Der grundsätzliche Druck bleibt im System, die Tendenz zu steigenden Zusatzbeiträgen ebenso. Hinzu kommt: Die 1,5 Mrd. Euro sind kein Geschenk des Gesetzgebers. Dieses Geld ist von den Beitragszahlern selbst in den Gesundheitsfonds eingezahlt worden“, so Dr. Doris Pfeiffer. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Paradigmenwechsel in der Pflege

„Hier wird ein Entwicklungsprozess in Gang gesetzt, der das Altern in dieser Gesellschaft ein Stück humaner macht. Das ist ein neuer Blick auf die Pflege“, erklärte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, der Berliner Zeitung vom Sonnabend kurz vor dem Start eines neuen Bewertungssystems in der Pflegeversicherung. Seit Beginn dieses Jahres wird Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten erfassten Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran gemessen, wie stark die Selbständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt ist und in welchem Umfang er deshalb Hilfe benötigt. Den Medizinischen Dienst sieht Kiefer gut vorbereitet für die neue Form der Pflegebegutachtung. „Die Gutachter sind umfassend geschult und wir wissen durch Umfragen, dass sie das neue Begutachtungsverfahren für wesentlich geeigneter halten, die Lebenssituation der Menschen richtig zu beschreiben und zu beurteilen.“ Hinsichtlich der Finanzierung geht Kiefer davon aus, dass in der Pflege mindestens die nächsten vier Jahre keine Beitragssatzerhöhung nötig sein wird. „Dank der guten Beschäftigungslage werden die Reserven zum Ende des Jahres bei mehr als acht Milliarden Euro liegen. Der ab 1. Januar 2017 gesetzlich erhöhte Beitragssatz und die Rücklagen sorgen dafür, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung nach unseren Berechnungen mindestens bis Ende 2020 stabil bleiben. Ein Beitragsanstieg spätestens Anfang 2022 ist sehr wahrscheinlich.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Auf nach 2017!

Zeit ist ja auch nur eine Dimension … In dem Sinne: wie seid Ihr gerutscht und vor allem: Was wünscht Ihr für 2017? Ich wünsche mir für uns selber dass es weiter so (gut) geht, wie bisher. Ich bin Dankbar dafür. Für den Mann von S. volle Remission und für die junge Familie alles Beste. […]

Frohes neues Jahr!

Wir wünschen allen Lesern ein frohes neues Jahr, viel Gesundheit, Ausgeglichenheit und Freude! Vor allem aber viel Zeit für die schönen Dinge und für liebe Menschen 🙂 Wir hoffen, Sie finden auch in diesem Jahr wieder Zeit, den Vitos Blog zu lesen und zu kommentieren. Nächsten Mittwoch gibt es bereits wieder neuen Lesestoff. Sie dürfen gespannt […]