Problematisch integrierbar.


Frau Maiermie lebte in einem hübschen Pflegeheim, welches gegen den Uhrzeigersinn um Beteigeuze kreiste. Oder so ähnlich.
Eines Tages fiel Frau Maiermie aus dem Bett. Hierbei brach sie sich einen Arm und erlitt eine mittelschwere Gehirnerschütterung. Die Unfallchirurgen legten Frau Maiermie in ein bequemes Krankenhausbett, stellten aber schnell fest, dass sich Frau Maiermies hochgradige, hyperaktive und leicht aggressive Demenz nur schwer mit dem Stationsalltag vereinbaren ließ. Deswegen entließ man die Dame schnell wieder ins Heim. Getriggert durch den Krankenhausaufenthalt, war Frau Maiermie jedoch auch dort nicht mehr zu bändigen, woraufhin sie in die nächste Psychiatrie eingewiesen wurde. Dort stellten die Psychiater alarmiert fest, dass die Patientin etwas Fieber habe UND Blut im Urin. Sofort wurde Frau Maiermie zurückverlegt, diesmal in urologische Betreuung.
Frau Maiermie, über das ganze Hin- und Her wenig erfreut, war auch hier nicht in den Stationsalltag integrierbar, so dass der Stationsarzt schon nach wenigen Stunden beschloss, mit dieser Unruhe und dem Infekt, wäre die Patientin auf einer Normalstation einfach schlecht versorgt und müsse am besten ja wohin jetzt … ah auf die Intensivstation.
Superidee. Gedacht, getan. Frau Maiermie wurde relokalisiert. Angekommen auf der Intensivstation begab sich nun auch ein urologischer Oberarzt zum Ort des Geschehens und sagte schließlich resolut: „Die Patientin hat doch überhaupt kein Blut im Urin. Folglich hat sie auch kein urologisches Problem!“ Dann kickte der urologische Oberarzt, die Patientin aus dem urologischen Fachbereich.
Jetzt hatte die Intensivstation also eine Patientin ohne, dass jemand zuständig war und die goldene Regel hier lautet: „Wenn sich keiner zuständig fühlt, dann muss es ein internistisches Problem werden.“
Daraufhin rief man den internistischen Dienstarzt an und teilte ihm mit, er hätte jetzt eine neue Patientin auf der Intensivstation.
Verwirrt begab ich, welche ich den Dienstarzt, dumm wie es nun war, darstellte, zur Intensivstation. Nach Besichtigung von Frau Maiermies Unterlagen stellte ich dann fest, dass diese zwar sicherlich einen Infekt hatte, aber ganz sicher keinen, den man auf einer Intensivstation behandeln musste. Ganz davon abgesehen, dass man sich bei hochgradig dementen Personen eine intensivmedizinische Behandlung gut überlegen sollte.
Nun denn ich setzte also ein Antibiotikum an, denn daran hatte in der ganzen Rumschieberei auch keiner gedacht, telefonierte mit den Psychiatern um Frau Maiermie zumindest eine medikamenteninduzierte ruhige Nacht und nicht ganz so aufregende folgende Tage zu ermöglichen. Und um Frau Maiermie nicht durch eine erneute Verlegung auf eine internistische Normalstation weiter zu stressen, durfte sie über Nacht auf der Intensivstation schlafen. 

Perchlorat in Lebensmitteln

In der Öffentlichkeit werden gegenwärtig Kontaminationen von Lebensmitteln mit Perchlorat diskutiert. Nach Angaben von des Norddeutschen Rundfunks, Sendung „Markt“, wurden 17 Lebensmittel auf Perchloratgehalte untersucht. Das Bundsinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt eine erste Einschätzung zur möglichen Gesundheitsgefährdung solcher Verbraucher, die

Vom Bauch zum Bruch

Ein Junge bricht sich immer wieder die Knochen. Wachstumsstörungen oder Misshandlung sind nicht der Grund. Vielmehr liegt es an einer häufigen Krankheit. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/knochenbruch-warum-bricht-sich-ein-kind-wiederholt-den-arm-a-1131386.html#ref=rss

AOK Baden-Württemberg und Ärztepartner sind Vorreiter bei der digitalen Arztvernetzung

Einen bisher beispiellosen Schritt hin zur flächendeckenden digitalen Vernetzung von Arztpraxen unternimmt die AOK Baden-Württemberg zusammen mit ihren Ärztepartnern im Land. „Was wir gemeinsam in der Region Heilbronn mit dem Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg intensiv und erfolgreich erproben, soll den Grundstein für ein künftig landesweites Ärzte-Kommunikationsnetz legen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Freitag (27.01.2017) im Rahmen des Landeskongresses Gesundheit, in Stuttgart. Die AOK und ihre Ärztepartner seien nicht durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen getrieben: „Das ist nicht durch Not, sondern durch gemeinsame Überzeugung und Verantwortung für Patientinnen und Patienten entstanden. Mit unseren Direktverträgen haben wir erstklassige Versorgungsstrukturen geschaffen und bauen diese selbstverständlich weiter aus. Dass auch vernetzte Online-Strukturen geschaffen werden müssen, ist nur logisch und geschieht mit ebenso hohem Anspruch“, so Hermann weiter. Die dazu seit über einem Jahr laufende Testphase in Heilbronn liefert den Vertragspartnern wichtige Erkenntnisse vor allem darüber, welche Strukturen ein künftig digital breiter angelegtes Netz haben muss, damit es Ärzten eine neue Qualität an Informationen und für deren Austausch untereinander liefern kann. Über 100 Haus- und Fachärzte aus insgesamt 60 Praxen mit knapp 10.000 AOK-versicherten Patientinnen und Patienten sind am Test beteiligt. Hermann: „Wir wollen jetzt endlich vom Faxstandard in Arztpraxen wegkommen. Da wir hier aber gemeinsam Neuland betreten, ist gute Überzeugungsarbeit das A und O. Schließlich geht es um den Arzt, sein Team und Patienten, und nicht nur um Computertechnik.“ Dass die AOK Baden-Württemberg auch bei den Versorgungsstrukturen weiter nach vorn geht, zeigt die Tatsache, dass Verträge mit Rheumatologen und Diabetologen vor dem Abschluss stehen: „In der ersten Jahreshälfte noch wollen wir diese unter Dach und Fach haben“, so Hermann weiter. Dass die AOK Baden-Württemberg auf dem richtigen Weg ist, zeigen auch die seit Jahren begleitenden Umfragen des Forschungsinstituts Prognos. Die neuesten Ergebnisse bestätigen, dass 91 Prozent der am Hausarztprogramm teilnehmenden AOK-Versicherten von der besseren Koordinierung durch den Hausarzt überzeugt sind. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Versorgungsforschungsprojekt „ACD“ erhält Förderung des Innovationsfonds

Das gemeinsame institutionenübergreifende  Versorgungsforschungsprojekt „Accountable Care in Deutschland – Verbesserung der Patientenversorgung durch Vernetzung von Leistungserbringern und informierten Dialog“ (ACD) hat den Zuschlag für die Förderung durch den Innovationsfonds in Höhe von knapp vier Millionen Euro erhalten. Ziel des Projektes ist es, die Abstimmung zwischen den an der Behandlung beteiligten Arztpraxen und Krankenhäusern zu verbessern und damit die Anzahl von potenziell vermeidbaren Krankenhausaufenthalten zu reduzieren. Gleichzeitig würde eine Reduzierung der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht. Die Idee zu dem Projekt geht auf den 1. Hamburger Versorgungsforschungstag der KV Hamburg und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zurück, der im Juni 2015 stattfand. Die wissenschaftliche Leitung des Projekts und die Konsortialführung hat die Versorgungsforscherin Prof. Dr. Leonie Sundmacher inne, Leiterin des Fachbereichs Health Services Management an der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians Universität in München. Die Studie geht davon aus, dass im deutschen Gesundheitssystem die Patienten durch ihre Inanspruchnahme maßgeblich mitentscheiden, welche Arztpraxen und ggf. Krankenhäuser bei der Behandlung zusammenwirken. Nicht immer sind aber alle betroffenen Ärzte rechtzeitig informiert, teils sind ihnen nicht alle anderen Beteiligten bekannt: Im Schnitt müsste ein Hausarzt jährlich mit rund 700 niedergelassenen Kollegen sprechen, um sich mit allen an der ambulanten Versorgung seiner Patienten beteiligten Ärzte abzustimmen. Auf der Grundlage von Routinedaten sollen deshalb in Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die informellen Netzwerke von Praxen – und ggf. Krankenhäusern –  erfasst werden, die Patienten gemeinsam versorgen und somit für diese „verantwortlich“ (accountable) sind. Rund 100 dieser Versorgernetzwerke werden randomisiert (nach dem Zufallsprinzip) ausgewählt. Ihnen werden in moderierten Gesprächsrunden Informationen zur Verfügung gestellt, mit denen die Beteiligten des Netzwerks Ansätze zur Verbesserung der Versorgungsabläufe erkennen und entsprechende Maßnahmen abstimmen können. Eine hohe Anzahl potenziell vermeidbarer Krankenhausaufenthalte bei den Patienten des jeweiligen Netzwerks gilt als Indikator für Verbesserungspotenzial in der ambulanten Versorgung. Studien aus Kanada und den USA belegen, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen den an der Versorgung Beteiligten und abgestimmte Behandlungspfade potenziell vermeidbare Krankenhausaufnahmen effektiv reduzieren und die Prozesse der gesundheitlichen Rehabilitation von Patienten verbessern können. Mit dem Projekt soll herausgefunden werden, ob mit geeignetem Feedback und Beratungsunterstützung auch in Deutschland vergleichbare Effekte erzielt werden können. Im Erfolgsfall würde dieser Ansatz dazu führen, dass lokal spezifische Behandlungspfade für ausgewählte Krankheitsbilder entwickelt werden, welche die kontinuierliche Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. Mit der Umsetzung des Projekts wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 begonnen. Es ist auf drei Jahre angelegt. Initiatoren des Projekts sind die KV Hamburg, die KV Schleswig-Holstein, die AOK Rheinland/Hamburg, das Zi und die LMU München. Konsortialpartner sind die KVen Hamburg, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, die Ludwig-Maximilians Universität München, die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf, die Medizinische Hochschule Hannover, das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), das Wissenschaftliche Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen WINEG sowie die Krankenkassen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordwest. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgenden Links: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/ http://www.wineg.de/ Fachartikel zur Methode: https://www.versorgungsforschungstag-hamburg.de/startseite/versorgungs-forschungstag-2015/sundmacher/ http://www.zi.de/cms/fileadmin/images/content/PDFs_alle/2014_01_29_Bundesgesundheitsblatt.pdf http://www.versorgungsatlas.de/fileadmin/ziva_docs/47/Bericht_Herzinsuffizienz_20140911_1.pdf http://www.hsm.bwl.uni-muenchen.de/pubdb/art_jour_i/continuity_of_care.html Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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„Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte jetzt ganz konkret verbessern“ – Pflegebevollmächtigter Laumann schreibt allen Pflegeeinrichtungen

Staatssekretär Karl-Josef Laumann ermutigt die Pflegeeinrichtungen, attraktivere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu schaffen. In einem Schreiben an alle rund 27.000 ambulanten und stationären Einrichtungen zeigt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Chancen auf, wie die Einrichtungen die aktuellen Pflegereformen des Gesetzgebers jetzt ganz konkret nutzen können, um verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehören für Laumann vor allem flächendeckend faire Löhne, weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Bei der Umsetzung dieser Ziele sei man natürlich auf die Unterstützung der Einrichtungsbetreiber und der Pflegekräfte angewiesen, wofür Laumann diesen ausdrücklich seinen Dank ausspricht. Hintergrund ist: Die Menschen werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Und damit es auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes und motiviertes Fachpersonal zur Versorgung der Pflegebedürftigen gibt, braucht es gute und faire Arbeitsbedingungen, damit die Pflege im Wettbewerb um gute Mitarbeiter attraktiv bleibt und so die Pflege für die Menschen gesichert wird. „Ich habe mich sehr für die nötigen Gesetzesänderungen eingesetzt, damit unsere Pflegekräfte überall fair bezahlt werden. Zudem können die Arbeitgeber in den Pflegevergütungsverhandlungen viel selbstbewusster agieren – nicht nur was die Personalkosten anbelangt. Denn sie haben jetzt auch ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag“, sagt Laumann. Der Pflegebevollmächtigte weist in dem Schreiben darauf hin, dass mit den Pflegestärkungsgesetzen ein wichtiger Grundstein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte geschaffen worden ist. Bereits seit 2015 gilt: Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif bezahlen, bekommen die Gehälter von den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern in der Pflegevergütung finanziert. Die Kostenträger haben auf der anderen Seite das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Regelung bei der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen auch für nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen. Um dem Problem unfreiwilliger Teilzeit zu begegnen, betont der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit in seinem Schreiben auch die Chancen, die sich aus dem Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen ergeben können. „Gerade in den ostdeutschen Bundesländern arbeiten viele Pflegekräfte nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz haben wir deshalb klargestellt, dass Einrichtungs- und Kostenträger auch Gesamtversorgungsverträge abschließen können. Dadurch können Mitarbeiter eines Trägers flexibler in mehreren Versorgungsbereichen eingesetzt werden – etwa auch in der Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt Laumann. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Massive Eingriffe in die Rechte der Selbstverwaltung verhindert

Der Deutsche Bundestag hat am 26.01.2017 das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz verabschiedet. Auf den letzten Metern konnten weitere massive Eingriffe in das Selbstverwaltungshandeln verhindert und Einschränkungen der Selbstverwaltungsautonomie für das Handeln des Verwaltungsrates entschärft werden. Dazu erklärten die Vorsitzenden des Verwaltungsrates Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen: „Die vorgenommenen Korrekturen und die Entschärfung der Eingriffe in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung sind ein großer Erfolg für den GKV-Spitzenverband. Dennoch bleibt festzuhalten: Der gewählte Ansatz, die Selbstverwaltungsrechte durch Kontroll- und Weisungsrechte der Aufsicht einzuschränken, ist falsch. Stattdessen hätte der Gesetzgeber die Selbstverwaltungsrechte weitaus stärker ausbauen müssen. Damit es tatsächlich zu einer Stärkung der Selbstverwaltung kommt, braucht es in der kommenden Legislaturperiode einen erneuten Anlauf des Gesetzgebers für eine Reform, die diesen Namen auch verdient.“ Hintergrund: Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens bildete ein im März 2016 bekannt gewordenes Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Im Kern sahen die Eckpunkte und der Referentenentwurf des BMG vor, insbesondere mit Hilfe einer „Inhaltsbestimmung für unbestimmte Rechtsbegriffe“ die Kontroll- und Weisungsrechte gegenüber der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen zu einer Fachaufsicht weiterzuentwickeln. Dies hätte eine Zäsur für die Rechte der sozialen und gemeinsamen Selbstverwaltung bedeutet. Hinzukommen weitreichende neue Eingriffsrechte für die Aufsicht in die Satzungsautonomie und in das Verwaltungshandeln. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich deshalb vehement für die dringend erforderliche Streichung dieser Eingriffe eingesetzt, um die Gestaltungsmöglichkeiten der sozialen Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf sah die vorgesehenen Inhaltsbestimmungen für unbestimmte Rechtsbegriffe nicht mehr vor. Damit wurde das Risiko einer Fachaufsicht wesentlich reduziert und der Kernangriff auf die Selbstverwaltungsautonomie erfolgreich verhindert. Zudem wurden die Vorschriften zu den gesetzlichen Satzungsvorgaben und für die Bestellung einer „Entsandten Person für besondere Angelegenheiten“ teilweise konkretisiert und entschärft. Dennoch hätte die Aufsicht, mit den hier noch vorgesehenen Regelungen, einen Entsandten mit der Wahrnehmung von Aufgaben beim GKV-Spitzenverband beauftragen und dessen Tätigkeitsbereich weitgehend frei bestimmen können. Zudem wäre bei einem solchen Vorgehen auch nicht akzeptabel, dass die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit bei den Organen des GKV-Spitzenverbandes verbleibt. Ebenso wenig nachvollziehbar waren die verbliebenen gesetzlich vorgesehenen Satzungsvorgaben für den Verwaltungsrat, zumal es sich hier weitestgehend um Sachverhalte handelte, die der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes bereits zuvor im Rahmen seiner Satzungsautonomie beschlossen hatte. Im gesamten Gesetzgebungsverfahren haben die Verwaltungsratsvorsitzenden in Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen, der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages, sowie in öffentlichen Erklärungen und Veranstaltungen immer wieder deutlich herausgestellt, dass es einer solchen Gesetzgebung für den GKV-Spitzenverband nicht bedarf. Dessen Arbeit hat weder einen rechtlichen, noch einen inhaltlichen Grund für die vorgesehenen Eingriffe in die Selbstverwaltungsrechte gegeben. Das zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung ist deshalb weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Vor dem Hintergrund der daraus entstandenen politischen Diskussion hat sich die Koalition kurz vor der Verabschiedung durch den Bundestag auf weitere wichtige Änderungen am Gesetzentwurf verständigt. So wurden die Mindestsatzungsvorgaben ersatzlos gestrichen. Zudem wurden punktuelle Verbesserungen beim Entsandten vorgenommen und dessen Tätigkeitsbereich eingeschränkt. Danach soll er nur noch beraten, unterstützen, überwachen und Schadensersatzansprüche prüfen. Insgesamt wurden die Eingriffsvoraussetzungen präzisiert. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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