Barmenia verstärkt sich in der Pflege mit in|sure Health Claims von adesso insurance solutions

Pünktlich mit dem Inkrafttreten der Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2017 hat sich die Barmenia Krankenversicherung im Zuge ihrer Digitalisierungsstrategie durch die Pflegekomponente des Leistungsabrechnungssystems in|sure Health Claims der adesso insurance solutions GmbH verstärkt. Die Software-Lösung in|sure Health Claims ermöglicht die automatisierte Bearbeitung aller Leistungsarten der integrierten gesetzlichen Pflegepflichttarife für Voll- und Beihilfeversicherte Mitglieder der privaten Krankenkassen. Beispielsweise werden Pflegegeld inklusive hälftigem Pflegegeld, Kurzzeit- und Verhinderungspflege inklusive Überleitungen in die jeweils zur Verfügung stehenden Leistungsarten automatisch berechnet. Auch der seit dem Beginn des Jahres 2017 geltende Besitzstandsschutz wird dabei berücksichtigt. Damit wird die Komplexität der Abrechnung der Pflegeleistungen verringert und die Zeit, die für die Abrechnung aufgewendet werden muss, in hohem Maße verkürzt. Unterstützt werden dabei auch Daueraufträge für Pflegegeld, vollstationäre Leistungen, Hausnotrufsysteme, Pflegehilfsmittel und ambulante Wohngruppen. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der Barmenia und der adesso insurance solutions wurde die Integration von in|sure Health Claims in die bestehende Systemlandschaft der Barmenia in einem nur sechs Monate dauernden Projekt umgesetzt. Dazu Projektleiter Kolja Dütsch von adesso insurance solutions: „Es hat mich sehr begeistert, wie die beteiligten Mitarbeiter beider Unternehmen gemeinsam dieses ambitionierte Projekt zum Erfolg gebracht haben. Maßgeblich für den Projekterfolg in dieser kurzen Zeit war neben der Projektmannschaft auch die offene Konzeption des in|sure Health Claims, die die Anbindung unterschiedlichster Systeme gewährleistet. Als weiterer Vorteil erwies sich die Release-Fähigkeit unserer Lösung, die parallel zum Integrationsprojekt auch die Umsetzung von Anforderungen innerhalb des Kernsystems problemlos zulässt.“ Die adesso insurance solutions setzt damit erneut einen Meilenstein in der Umsetzung ihrer in|sure Produktfamilie für alle Sparten der Versicherungswirtschaft. Pressemitteilung der adesso AG / adesso insurance solutions GmbH

The post Barmenia verstärkt sich in der Pflege mit in|sure Health Claims von adesso insurance solutions appeared first on Healthcare Netzwerk.

Glutenfreie Ernährung: Ist Hafer erlaubt?

Viele Personen, die sich glutenfrei ernähren, sind beim Thema „Hafer“ immer wieder verunsichert, da es hier unterschiedliche Meinungen gibt. Auch unter Medizinern wird die Sachlage immer wieder diskutiert, da zwar verschiedene klinische Studien belegen, das nicht kontaminierter Hafer, welcher speziell für Zöliaken produziert wird,

Sozialgericht Augsburg: Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte

Rolf D. Lenkewitz, (Systemadministrator), engagierter und kenntnisreicher Gegner des telematischen Systems im Gesundheitswesen, hatte im Juli 2015 vor dem Sozialgericht Augsburg eine Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGk)
eingereicht. In einem ersten Schritt hatte die beklagte Krankenkasse
beim Sozialgericht Augsburg beantragt, die Klage nicht zur Entscheidung
anzunehmen. Dieser Forderung kam das Gericht nicht nach.

Am
01.02.2017 ist Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht
Augsburg ( Holbeinstraße 12, 86150 Augsburg, Sitzungssaal 2, Erdgeschoss
links, Zimmer 7) Sitzungsbeginn ist 9.45 Uhr. Die Verhandlung ist öffentlich. Verhandelt wird über 2 Klagen:

  1. Die Klage gegen die eGk und die telematische Infrastruktur (TI)
  2. Die zwischenzeitlich angestrengte Untätigkeitsklage gegen das Sozialgericht Augsburg und gegen die beklagte Krankenkasse.
  3. Der Kläger Rolf D. Lenkewitz schreibt auf seiner Homepage: „Werden
    mit Hilfe des größten IT-Projektes der Welt, der elektronischen
    Gesundheitskarte und telematischen Infrastruktur die Medizin- und
    Gesundheitsdaten aller Bürger und Einrichtungen in gleicher Form
    verarbeitet, entsteht ein Macht- und Mißbrauchsmonopol für die
    sensibelsten und schützenswertesten Daten überhaupt.
    Es
    entsteht eine unvorstellbar große Datenbank, die alle Datenspeicher des
    Gesundheitswesens in Deutschland vernetzt und mit neuen Datenspeichern
    im großen Umfang ergänzt! Unabhängig von Verschlüsselung und
    Anonymisierung von Daten und Prozessen, wird mit der eGK und TI, die
    Datenmenge, die bisher dezentral organisiert ist, damit als kritische
    Verwertungsmasse verfügbar…

Bundestag beschließt GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz – Hermann Gröhe: „Stärkung der Selbstverwaltung nutzt Patientinnen und Patienten“

Der Bundestag wird heute in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beraten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen künftig noch besser ihrer großen Verantwortung für eine gute Patientenversorgung gerecht werden kann und vor Selbstblockaden geschützt ist. Das stärkt die Selbstverwaltung und nutzt insbesondere den Patientinnen und Patienten.“ Um eine gute Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen. Um sie dabei zu unterstützen sieht der Gesetzentwurf schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen vor. Die Maßnahmen im Einzelnen: Interne Kontrollmechanismen sind für eine funktionierende Selbstverwaltung von großer Bedeutung. Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden. Dazu werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert. Zudem werden Regelungen zu Abwahlmöglichkeiten der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane aufgenommen. Transparenz im Verwaltungshandeln stärkt die interne und externe Kontrolle. Deshalb werden die Prüfungs- und Mitteilungspflichten in Bezug auf Beteiligungen an und die Gründung von Einrichtungen erweitert. Zudem ist eine Verpflichtung zur Einrichtung interner Kontrollmechanismen vorgesehen, insbesondere eine Innenrevision, die festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde zu berichten hat. Es werden besondere Verfahren geregelt, die ein wirksames aufsichtsrechtliches Vorgehen zur Beseitigung von Rechtsverstößen ermöglichen. Dies umfasst einheitliche Regelungen für besondere Fallkonstellationen, wie z.B. die aufsichtsrechtliche Durchsetzung von Satzungsänderungen oder die Aufhebung von rechtswidrigen Beschlüssen der Selbstverwaltungsorgane. Zudem wird ein zusätzliches aufsichtsrechtliches Instrument zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands (entsandte Person für besondere Angelegenheiten) geschaffen. Struktureller Weiterentwicklungsbedarf besteht bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Regelungen über den Vorstand. Es wird verpflichtend ein Vorstand mit drei Mitgliedern geregelt, dessen Vorstandsvorsitzender mit einer qualifizierten Mehrheit gewählt werden muss. Für den Fall, dass in den beiden ersten Wahlgängen keine qualifizierte Mehrheit zu Stande kommt, soll im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend sein. Eines der drei Mitglieder des Vorstands darf weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören. Dies soll die notwendige versorgungsbereichsübergreifende Interessenvertretung im Vorstand sicherstellen sowie die Akzeptanz des Vorstandsvorsitzenden stärken. Mit den vorgesehenen strukturellen Änderungen sollen die in der KBV bestehenden Konflikte zwischen den Versorgungsbereichen und die damit einhergehenden Blockaden aufgehoben werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über Aufsichtsmaßnahmen berichten. Dies dient der Transparenz der aufsichtsrechtlichen Kontrolle über die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene. Zudem werden mit dem Gesetz im Rahmen einer Angleichung einzelne Regelungen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. Soweit sich bestimmte Vorgaben aufgrund der besonderen Aufgabenstellung des G-BA und seiner von den anderen Selbstverwaltungskörperschaften abweichenden Organisationsstruktur für den G-BA nicht eignen, wurde dies berücksichtigt. Die Regelungen sollen im Februar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post Bundestag beschließt GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz – Hermann Gröhe: „Stärkung der Selbstverwaltung nutzt Patientinnen und Patienten“ appeared first on Healthcare Netzwerk.

KNAPPSCHAFT warnt vor Trickbetrügern

Die Krankenkasse KNAPPSCHAFT erhält derzeit vermehrt Hinweise auf Betrüger, die sich telefonisch an Versicherte wenden. Dabei geben sich die Anrufer als Mitarbeiter der KNAPPSCHAFT, der Verbraucherzentrale oder vergleichbarer Institutionen aus. Die KNAPPSCHAFT warnt daher eindringlich vor Betrug. Beispielsweise werden Versicherte telefonisch aufgefordert, ihre IBAN mitzuteilen, damit eine Bonus-Prämie angewiesen werden kann. Besonders bekannt sind in diesem Zusammenhang die Mobil- bzw. Telefonnummern 017626969968, 017626725025 und 02203 9898821. Die KNAPPSCHAFT weist darauf hin, dass es sich in diesen Fällen nicht um Anrufe von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder von beauftragten Personen handelt. Bankdaten werden in keinem Fall telefonisch erfragt! Niemand sollte daher aufgrund telefonischer Aufforderungen seine IBAN oder andere Angaben zu seiner Bankverbindung mitteilen. Die KNAPPSCHAFT rät Betroffenen, bei Verdacht auf einen Betrugsversuch die Telefonnummer zu notieren und die Polizei zu verständigen. Pressemitteilung der KNAPPSCHAFT

The post KNAPPSCHAFT warnt vor Trickbetrügern appeared first on Healthcare Netzwerk.