Mehr Geld von den Krankenkassen für die Kliniken

Im laufenden Jahr zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg über 8,6 Milliarden Euro für die Krankenhausversorgung ihrer Versicherten. Damit erhalten die Krankenhäuser über 250 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der größte Teil des Zuwachses geht auf die Erhöhung des Landesbasisfallwerts zurück, auf die sich die Krankenkassen und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft geeinigt haben. Er steigt im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent. Mit 115 Millionen Euro stemmt die Südwest-AOK den Löwenanteil der Zusatzkosten. „Die qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten besitzt für uns oberste Priorität. Der nun beschlossene Landesbasisfallwert stellt auch im Jahr 2017 die dafür ausreichende Finanzierung sicher“, erklärt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die rasche Einigung dokumentiere das große Verantwortungsbewusstsein der Verhandlungspartner. Hermann: „Die Preissteigerung von 2,4 Prozent bildet alle zu erwartenden Kostenentwicklungen 2017 ab. Krankenhäuser und Leistungsträger haben damit für dieses Jahr eine frühe und verlässliche Planungsgrundlage.“ Zugleich sei Versorgungsqualität nicht allein mit Geld herzustellen. „Patientinnen und Patienten sollten immer im qualitativ besten statt im nächstbesten Krankenhaus behandelt werden“, so Hermann. Die Krankenhausplanung müsse sich daher zukünftig stärker an der Qualität orientieren. „Wir brauchen eine stärkere Spezialisierung der Kliniken. Nicht jedes Krankenhaus muss alles anbieten.“ Die von der Landesregierung verfolgten Ziele, zukunftsfähige Strukturen zu fördern und Fördermittel nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen, seien richtig gesetzt und würden deshalb von der AOK Baden-Württemberg nachdrücklich unterstützt. Ein solches Vorgehen diene dem notwendigen Abbau von ineffizienten Doppelstrukturen und behielte gleichzeitig die Qualität der Leistungserbringung fest im Blick. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Die neue Berufsausübungsbewilligung – für Apotheker in der Schweiz nötig.

Das neue Heilmittelgesetz (HMG) der Schweiz kommt (irgendwann, nächstens?) und es bringt einige Gesetzesänderungen. Ein paar für uns Apotheker gute aber auch sehr fordernde: jede Apotheke (auch die beim Arzt!) braucht neu zwingend den Nachweis eines geeigneten, der Arzt und Grösse des Betriebes angepasstes Qualitätssicherungssystem und als Apotheker*in braucht man (wegen dem Weiterbildungs-Obligatorium) eine neue […]

Mein Entzückblick 2016 {Blogparade}

Noch ein Jahresrückblick? Reicht doch einer eigentlich, oder? Ja, theoretisch schon. Praktisch aber, möchte ich diesen anders gestalten. Es soll mein ENTZÜCK-Blick werden und ich möchte mit euch die schönen Momente in meinem persönlichen Leben teilen und dafür auch noch länger als nur ein Jahr zurück gehen und vor allem ein wenig mehr ausholen. Licht an […]

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Nicht immer mehr, sondern anders arbeiten

Nicht immer mehr, sondern anders arbeiten. “Technologie “gängelt” nicht den Arzt, sondern setzt Ressourcen frei, verbessert Qualität und Patientenzufriedenheit und ermöglicht Leistungszuwachstum. Aber nicht wie bisher, indem oft “immer mehr” gearbeitet wurde, sondern in einem “anders Arbeiten”, mit einem unmittelbaren … Read more →

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Parlamentarische Staatssekretärin Widmann-Mauz: „Zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung zum Wohl der Patienten“

Ende 2016 hat der Innovationsausschuss insgesamt 91 zukunftsweisende Projekte ausgewählt, die die Patientenversorgung in Deutschland verbessern sollen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, MdB, gab heute vor 150 Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Projekte sowie des Innovationsausschusses und des Expertenbeirats den Startschuss für die Umsetzung. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz: „Eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie das Wohl der Patientinnen und Patienten wie auch die Qualität der Behandlung in den Mittelpunkt stellt. Dabei spielt gerade die Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungsbereiche eine große Rolle. Ob Praxisprojekt oder Wissenschaft, ob Verbesserung der Versorgung mithilfe von Telemedizin oder sektorenübergreifende Forschung – die geförderten Projekte bauen Brücken und erschließen neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen unterschiedlicher Bereiche hinweg. Die aus den Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollen möglichst breit zugänglich gemacht und für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden.“ Insgesamt stehen mit dem Innovationsfonds in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung: 225 Millionen für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen für die Förderung der Versorgungsforschung. Im ersten Jahr werden nun deutschlandweit 29 Projekte zu neuen Versorgungsformen und 62 Projekte zur Versorgungsforschung gefördert. In diesem und in den nächsten beiden Jahren wird es weitere Fördermöglichkeiten geben. Der Innovationsfonds finanziert sich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Er ist als Förderinstrument mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen worden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss. Er setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, die die verschiedenen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen  repräsentieren. Außerdem sind das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Die Patientenvertretung ist über ein Mitberatungs- und Antragsrecht eingebunden. Ein zehnköpfiger Expertenbeirat, berufen vom Bundesminister für Gesundheit, berät den Innovationsausschuss und gibt Empfehlungen zur Förderung ab. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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DKG zum Eingeständnis von „Plusminus“ und „Correctiv“, falsche Daten zur Hygiene im Krankenhaus genutzt zu haben

Das ARD-Magazin „Plusminus“ und die Rechercheplattform „Correctiv“ haben eine interaktive Karte aus dem Internet entfernt, auf der Kliniken verzeichnet waren, die angeblich nicht die Hygienevorschriften erfüllten. Nachweislich waren aber viele der Angaben veraltet oder schlicht falsch. „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass „Plusminus“ und „Correctiv“ die Konsequenz gezogen und die Karte aus dem Netz entfernt haben. Mit der falschen Darstellung wurden Patienten verunsichert und Krankenhäuser verunglimpft. Nach diesem Eingeständnis müsste allerdings insbesondere „Correctiv“ auch seinen gesamten Beitrag überarbeiten. Denn weiterhin werden die falschen Zahlen genutzt, um daraus z.B. Länderbewertungen abzuleiten. Für eine Rechercheplattform, die zukünftig für soziale Netzwerke Nachrichten auf ihre Richtigkeit überprüfen soll, ist das eine Chance zu beweisen, dass Richtigkeit und Objektivität und eben nicht unseriöse Effekthascherei Maßstab sind. „Plusminus“ muss sich fragen lassen, ob eine ausreichende Überprüfung der Rechercheergebnisse stattgefunden hat. Dies gilt auch für den BKK-Landesverband Ost, der die Daten geliefert hatte und im Bericht aufgrund der falschen und veralteten Daten ebenfalls Beschuldigungen gegen Krankenhäuser erhoben hatte“, erklärte DKG- Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Von Medizinistudenten in d

Der Lehrling kommt fragen, weil der Medizinstudent wissen will, ob er bei uns auch rezeptpflichtige Sachen ohne Rezept beziehen können – wie Ärzte. Pharmama (kurz angebunden, da ziemlich busy): „In welchem Jahr?“ Lehrling: „Im Dritten.“ Pharmama: „Dann behandeln wir das wie eine Abgabe ohne Rezept – das heisst, sie haben keinen grundsätzlichen Anspruch drauf, aber […]