Sozialgericht Augsburg: Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte

Rolf D. Lenkewitz, (Systemadministrator), engagierter und kenntnisreicher Gegner des telematischen Systems im Gesundheitswesen, hatte im Juli 2015 vor dem Sozialgericht Augsburg eine Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGk)
eingereicht. In einem ersten Schritt hatte die beklagte Krankenkasse
beim Sozialgericht Augsburg beantragt, die Klage nicht zur Entscheidung
anzunehmen. Dieser Forderung kam das Gericht nicht nach.

Am
01.02.2017 ist Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht
Augsburg ( Holbeinstraße 12, 86150 Augsburg, Sitzungssaal 2, Erdgeschoss
links, Zimmer 7) Sitzungsbeginn ist 9.45 Uhr. Die Verhandlung ist öffentlich. Verhandelt wird über 2 Klagen:

  1. Die Klage gegen die eGk und die telematische Infrastruktur (TI)
  2. Die zwischenzeitlich angestrengte Untätigkeitsklage gegen das Sozialgericht Augsburg und gegen die beklagte Krankenkasse.
  3. Der Kläger Rolf D. Lenkewitz schreibt auf seiner Homepage: „Werden
    mit Hilfe des größten IT-Projektes der Welt, der elektronischen
    Gesundheitskarte und telematischen Infrastruktur die Medizin- und
    Gesundheitsdaten aller Bürger und Einrichtungen in gleicher Form
    verarbeitet, entsteht ein Macht- und Mißbrauchsmonopol für die
    sensibelsten und schützenswertesten Daten überhaupt.
    Es
    entsteht eine unvorstellbar große Datenbank, die alle Datenspeicher des
    Gesundheitswesens in Deutschland vernetzt und mit neuen Datenspeichern
    im großen Umfang ergänzt! Unabhängig von Verschlüsselung und
    Anonymisierung von Daten und Prozessen, wird mit der eGK und TI, die
    Datenmenge, die bisher dezentral organisiert ist, damit als kritische
    Verwertungsmasse verfügbar…