Der Lehrling kommt fragen, weil der Medizinstudent wissen will, ob er bei uns auch rezeptpflichtige Sachen ohne Rezept beziehen können – wie Ärzte.
Pharmama (kurz angebunden, da ziemlich busy): „In welchem Jahr?“
Lehrling: „Im Dritten.“
Pharmama: „Dann behandeln wir das wie eine Abgabe ohne Rezept – das heisst, sie haben keinen grundsätzlichen Anspruch drauf, aber wenn es vernünftig ist, dann geben wir es ab.“
Und bevor sie mit der Antwort zum Medizinstudent verschwindet:
„Was will er denn?“
Sie fragt.
Dormicum ist die Antwort. Ein rezeptpflichtiges, starkes Schlafmittel.
Pharmama: „Nö. Wenn er das will, muss er es sich verschreiben lassen.
Wenn ihm das nicht passt, kannst Du ihm noch sagen, dass ich das bei einer Abgabe ohne Rezept den Gesundheitsbehörden mitteilen muss, weil das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.“
Er wollte dann doch nicht – nur fragen, ob …
Im 3. Jahr … da hat man auch noch nicht wirklich viel Ahnung von Medikamenten und mit Grund keinen Anspruch darauf rezeptpflichtiges zu beziehen – das muss er dann unserer Erfahrung überlassen. Dasselbe gilt übrigens für Studenten der Pharmazie und auch für fertige Apotheker, die in anderen Apotheken etwas wollen: das muss Sinn machen, ein „Recht“ auf Bezug gibt’s nicht.
Tagged: Apotheke, Medikamente, Medizin, Studium