Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz und die KBV

ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann über das im Januar in Kraft getretene Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, die KBV sowie das sog. Arzneimittelversorgungssärkungsgesetz. „Im Januar ist das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz umgesetzt und verabschiedet worden. Ein wenig abgeändert durch die Lobbyarbeit der Krankenkassen, hinsichtlich der Verschärfung der Kontrollen der Selbstverwaltung. Es ist ein Kontrollgesetz und hebelt ein wenig die Freiheit unserer Selbstverwaltung aus… was die KBV anbelangt: Kontrollaufgaben des Staates innerhalb des KBV Systems. Dort muss ein drittes Vorstandsmitglied gewählt werden, das dann möglichst kein Arzt sein soll. Das hat vielleicht einen vernünftigen Sinn, da es aus der Misspolitik der KBV, die uns allen nur geschadet hat und sich neu formieren muss, entstanden ist. Trotzdem ist es vom Grundsatz her ein Eingriff in die Selbstverwaltung und kein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Wir sind sehr gespannt wie es mit der KBV weitergeht…“

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