Kriminalpolizei


Am Abend verließ Frau Heimbitt nach einem Krankenbesuch das Klinikum Beteigeuze. Doch noch im Foyer mit Blick auf die aktuellen Nachtsterne wurde ihr wohl irgendwie komisch, so dass sie sich hinsetzte. „Ist alles in Ordnung?“ fragte die Pfortendame und löste den Reanimationsalarm aus. Denn Frau Heimbitt antwortete nicht mehr.
Das Reanimationsteam rauschte herbei. Frau Heimbitt konnte aber trotz großer Mühen nicht erfolgreich wiederbelebt werden. Das Reanimationsteam ging wieder weg. Zurück blieb ich, denn irgendwie fühlte sich nun niemand mehr zuständig und die goldene Regel des Klinikums Beteigeuze lautete: „Wenn sich keiner zuständig fühlt, dann ist es auf jeden Fall ein internistisches Problem.“ Der Internist, das war ich.
Mit Hilfe der Pfortendame fand ich schnell heraus, wen Frau Heimbitt besucht hatte. Die erschrockene Freundin erklärte, Frau Heimbitt wäre es geradeeben noch gut gegangen, eine engere Familie gäbe es wohl nicht. Ich hatte Glück und erreichte den Hausarzt, der eine Abendsprechstunde hatte. Nein Frau Heimbitt hätte außer etwas Bluthochdruck, keinerlei Erkrankungen gehabt. Nichts was ihr plötzliches Versterben erklären konnte.
Da man nun aber von mir erwartete irgendetwas in den Totenschein zu schreiben, fragte ich meinen Oberarzt, was immer eine beliebte Strategie internistischer Assistenzärzte ist. Diese eilte gerade in seinen ersehnten Feierabend und murmelte: „Da müssen sie „ungeklärte Todesart“* ankreuzen.“
Dies hatte ich noch nie getan, jetzt aber schon
Dann rief ich die Polizei an, da das Formular dies verlangte. 10 Minuten später stand eine Polizeisteife vor der Tür, die missverständlicherweise glaubte, jemand wäre gerade umgebracht worden. Enttäuscht rief der Alpha-Polizist nun seinen Vorgesetzten an, während der Beta-Teil seines Teams, welcher anscheinend noch nie eine verstorbene Person gesehen hatte, blass in der Ecke stand. Ich stand auch dumm in der Gegend rum.
Dann rief die Kriminalpolizei an und ein ärgerlicher Kriminalpolizist fragte ob ich denn wirklich ungeklärte Todesart ankreuzen wolle. Es folgte nun eine längere Diskussion in der der Kriminalpolizist rief ER hätte „natürliche Todesursache“ angekreuzt und ich sagte Frau Heimbitt hätte überhaupt keine Erkrankung, die dieses plötzliche Versterben rechtfertigen würden.
Ob ich diese Entscheidung den überhaupt mit meinem Hintergrund abgesprochen hätte?! Ja, natürlich, eine oberarztgestütze Ankreuzung wäre das.
Na gut dann würden sie eben eine dreivierte Stunde lang herfahren!!!
Zwei Stunden später rief mich die Pforte an, die Kriminalpolizei wäre nun da und würde auf mich warten.
Super. Inzwischen fühlte ich mich, als hätte ich persönlich die arme Dame in der Lobby ermordet.
Die Kriminalpolizei hatte wohl außerdem länger im Stau gestanden und hielt mir nun einen Vortrag, dass in dieser Klinik viel zu viele dieser Ärzte ungeklärte Todesart ankreuzen würden. Ich konnte mich zwar an keinen einzigen Fall erinnern, nickte aber freundlich und die Beamten waren im Anschluss auch erstaunlich nett. Man fertigte nun ein offizielles Vernehmungsprotokoll an, machte Fotos von Frau Heimbitt und dann ging ich schnell nachhause.
Frau Heimbitts Versterben wurde später wohl auf undefinierte Herzrhythmusstörungen geschoben.

*„ungeklärte Todesart“ : Es gibt zwar keine Hinweise auf eine Einwirkung von außen, die den Tod verursacht haben kann, aber trotz ausreichender Recherchen, kann keine körperliche Erkrankung benannt werden, die den Tod vermutlich verursacht hat.

Antibiotika-Resistenzen bekämpfen – Gutachten unterstreicht Bedeutung der Antibiotikaforschung und -entwicklung

Immer mehr Menschen sterben aufgrund von Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind. Aber nur noch wenige Hersteller weltweit investieren in die Entwicklung neuer Antibiotika. Die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen ist eine der größten Herausforderungen für die globale Gesundheitspolitik. Deutschland hat den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen daher auf die internationale Agenda gesetzt und zu einem Schwerpunkt seiner internationalen Gesundheitspolitik gemacht. In der „Berliner Erklärung“ einigten sich die G7-Gesundheitsministerinnen und -minister unter anderem darauf, Anreize zur Förderung von Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika und Diagnostika zu prüfen. Zur Frage, wie die Forschung und Entwicklung von neuen Antibiotika gefördert werden kann, hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Gutachten in Auftrag gegeben, das nun veröffentlicht wird. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Wenn wir keine wirksamen Antibiotika mehr zur Verfügung haben, bricht eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung weg. Um Schwung in die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika zu bringen, brauchen wir eine internationale Kraftanstrengung. Das Gutachten bietet eine gute Grundlage für die weitere internationale Diskussion. Denn kein Staat kann den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen und fehlender Antibiotika-Therapien alleine gewinnen. Deshalb ist es gut, dass auch die OECD das Thema nun aufgreift.“ Das Gutachten „Breaking through the Wall“, das im Auftrag des BMG von der Boston Consulting Group erarbeitet wurde, nennt Maßnahmen zur Stärkung der Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika. Dazu zählen beispielsweise die Festlegung klarer Anforderungen an neue Antibiotika und die Einführung eines globalen Fonds zur Stärkung der Grundlagenforschung. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wird nun gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und in enger Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) einen Bericht zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen erarbeiten, der den 20 führenden Industrie- und Schwellenländern (G20) für die weiteren Beratungen zur Verfügung gestellt werden soll. Dabei wird das Gutachten eine wichtige Grundlage bieten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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ABDA: SPD-Vorschlag ist keine Alternative zu Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel

Zum Vorschlag der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar und Edgar Franke, die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arzneimittelpreisbindung vom Oktober 2016 durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) abzufangen, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Der einsame Vorstoß, den die beiden SPD-Parlamentarier unternehmen, taugt überhaupt nicht zur Lösung der Probleme, die durch das EuGH-Urteil entstanden sind. Die Beiden bestätigen zwar, dass inakzeptable Wettbewerbsvorteile für ausländische Versandapotheken geschaffen wurden und Handlungsbedarf besteht. Aber die richtigen Konsequenzen ziehen sie trotzdem nicht. Stattdessen wird eine Scheinlösung präsentiert, mit der man sich offensichtlich über das Ende der Wahlperiode retten will. Der Vorschlag, Boni von Versandhändlern für Rezepte auf einen Euro zu begrenzen, hilft niemandem: Erstens ist er europarechtlich nicht zu halten. Der EuGH hat doch die Geltung der Festpreise für ausländische Versender verneint. Es ist naiv zu glauben, man könne sie einfach über eine Paragrafenänderung im SGB V wieder einführen. Zweitens würde auch die Begrenzung der Boni nichts daran ändern, dass ein destruktiver Preiswettbewerb entsteht, Krankenkassen ihre Versicherten zu Versendern dirigieren und viele Apotheken vor Ort auf der Strecke bleiben. Hier fehlt es offensichtlich an Mut, eine saubere Lösung zu unterstützen und den Weg des Gesundheitsministeriums hin zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneien mitzugehen. Dass der europarechtlich in Ordnung ist, beweisen 21 EU-Staaten, in denen dieses Verbot gilt. Die Behauptung von Dittmar und Franke, die Notifizierungsfristen bei der EU würden die Verabschiedung eines Verbotes vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr erlauben, ist falsch. Wenn die SPD nicht länger blockiert, kann der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die Verabschiedung im Bundesrat und die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können auch später erfolgen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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SPECTARIS begrüßt Hilfsmittelreform

Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wurde am gestrigen Tag im Bundestag beschlossen. Den Beschluss kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter Fachverband Medizintechnik im Industrieverband SPECTARIS: „Der gestrige Beschluss des Hilfsmittelreformgesetzes ist ausdrücklich zu begrüßen. Ob mit den neuen Regelungen die Zielsetzung des Gesetzes, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu steigern und mehr Transparenz in die Versorgung zu bringen, erreicht wird, werden die nächsten Monate allerdings erst noch zeigen müssen.“ SPECTARIS hat in der Vergangenheit wiederholt vor einer Absenkung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung gewarnt. Ursächlich für den Rückgang der Versorgungsqualität sind insbesondere die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen, bei der regelmäßig ausschließlich der Preis, nicht aber die Qualität als Zuschlagskriterium herangezogen wird, sowie ein in vielen Teilen stark veraltetes Hilfsmittelverzeichnis, an dem sich die Vertragspartner maßgeblich orientieren. Daneben fehlte es bisher an einem wirksamen Vertragscontrolling. Auf diese Mängel wurde von SPECTARIS und anderen Branchenorganisationen immer wieder hingewiesen. „Umso erfreulicher ist es, dass die Politik all diese Punkte nunmehr aufgegriffen und in die richtige Richtung gehend umgesetzt hat“, so Kuhlmann. Ein Mehr an Qualität soll dadurch erreicht werden, indem die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis gleichwertig auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel berücksichtigen müssen. Zudem werden die Krankenkassen auch bei Ausschreibungen künftig dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Ferner sollen Ausschreibungen in dienstleistungsintensiven Versorgungen, zum Beispiel bei der Versorgung mit Flüssigsauerstoff oder bei individuell angefertigten Hilfsmitteln, zum Beispiel Einlagen, nicht mehr zulässig sein. „Das sind nicht nur gute Nachrichten für die Hilfsmittelindustrie, die unter einem enormen Preisdruck zu leiden hat, sondern insbesondere für die Patienten, die künftig qualitativ hochwertige Hilfsmittel auch ohne Zuzahlung erhalten können.“ Zu begrüßen ist zudem, dass Patienten nunmehr einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens den Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte gemäß Hilfsmittelverzeichnis entsprechen. Hierzu wird dementsprechend der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen außerdem verpflichtet, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Damit diese neuen Regelungen auch greifen, bedarf es eines echten Vertragscontrollings. Auch dieser Forderung der Verbände ist der Gesetzgeber nunmehr nachgekommen. „Allerdings“, so Kuhlmann, „hätten wir es für sinnvoller erachtet, das Vertragscontrolling mit bundeseinheitlichen Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Kostenträger in die Hände einer unabhängigen Institution zu legen und nicht – wie im Gesetz vorgesehen – in die Verantwortung der Krankenkassen und damit in die Hände einer am Versorgungsprozess beteiligten Stelle.“ Auch das „Mehr“ an Transparenz in der Hilfsmittelversorgung, von dem vor allem die Patienten profitieren, ist zu begrüßen. Der Dokumentations- und Beratungsaufwand für die Leistungserbringer wird sich dadurch zwar erhöhen, aber im Sinne einer insgesamt angestrebten Verbesserung der Versorgungsqualität scheint dieser Mehraufwand gerechtfertigt zu sein. Mit einem beschleunigten und institutionalisierten Verfahren zur Anerkennung und Aufnahme innovativer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis wurde eine weitere wichtige Forderung von SPECTARIS aufgegriffen. Allerdings fehlt noch immer die Klärung der wichtigen Frage, wann eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode („Methode“) als „neu“ gilt und eine Empfehlung, Bewertung oder Erprobung des Gemeinsamen Bundesausschusses erforderlich ist, damit ein im Rahmen dieser Methode eingesetztes Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden darf. „Eine derartige präzise und praktikable Definition, welche die Sicherheit für die Patienten, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen der Krankenkassen und die Innovationskraft der Medizinprodukteindustrie gleichermaßen berücksichtigt und sicherstellt, sollte in die noch zu erstellende Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses zwingend aufgenommen werden“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Lexmark gewinnt „Healthcare Market Leadership“-Award von Buyers Laboratory

Lexmark International, ein weltweit führender Anbieter von Druck- und Imaging-Lösungen, wurde mit dem „2017 PaceSetter Award“ im Gesundheitswesen in der Kategorie „Gemeinschaftspraxen“ von Buyers Labatory (BLI) ausgezeichnet. Der BLI-PaceSetter Award ist die erste Auszeichnung dieser Art für Hersteller, die ein eindrucksvolles Portfolio an Geräten, Lösungen und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen anbieten. Der Award basiert auf Anforderungen im Bereich Einkauf und Beschaffung in acht Kategorien: Hardware, Software, Service/Support, Sicherheit, professionelle Dienstleistungen, die Rolle als Marktführer im Gesundheitswesen, Branchenzertifizierungen sowie Preis-/Leistungsverhältnis. „Dank seines qualitativ hochwertigen Angebots an A4- und A3-Laser-Multifunktionsgeräten (MFPs) und Druckern, die passend für die Anforderungen einer Arztpraxis, einer Klinik oder eines kleinen Krankenhauses sind, konnte Lexmark in der Analysekategorie „Gemeinschaftspraxis“ so gut abschneiden“, so BLI. Die Lexmark Farbdrucker und Multifunktionsgeräte (MFPs) wurden erst kürzlich von BLI mit dem „Line of the Year“- Award ausgezeichnet. Darüber hinaus hat BLI die „speziell für Anbieter im Gesundheitswesen entwickelten, einzigartigen Dokumentenlösungen von Lexmark“, wie beispielsweise die Lexmark Downtime Reports, hervorgehoben. Letztere gewährleisten auf Basis von Lexmarks Smart MFPs jederzeit, selbst während Computer- oder Netzwerkausfallzeiten, Zugriff auf Patientendaten, -diagramme und -berichte. In Bezug auf die Lexmark Serviceleistungen unterstreicht BLI: „Um alle Aspekte des Einsatzes und des Roll-outs von Kundenlösungen erfolgreich zu bewerkstelligen, beschäftigt Lexmark auf das Gesundheitswesen spezialisierte Pre- und Post-Sales-Supportteams, von denen viele aus der Branche kommen.“ Lexmarks Healthcare-Produkte integrieren digitale und physische Inhalte in zentralen Anwendungen für das Gesundheitswesen, um Kunden und Betreibern zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, Wachstum zu ermöglichen und Zeit und Geld zu sparen. Unterstützende Zitate „Kliniken, Praxisgemeinschafen, Ambulanzen und Rehazentren sowie andere kleine bis mittlere Anbieter im Gesundheitswesen sind mit den gleichen regulatorischen Anforderungen rund um das Prüfwesen und die Informationssicherheit konfrontiert wie die großen Klinikbetreiber. Anders als Letztere verfügen sie aber im Allgemeinen nicht über den Luxus großer IT-Abteilungen, die sich mit den Details beschäftigen. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Partner zu wählen, der diese Aufgaben übernehmen kann, “so Jamie Bsales, Director, Office Workflow Solutions Analysis bei BLI. „Unsere Studie zeigt, dass Lexmark nicht nur die passende Document-Imaging-Hardware für diese Umgebungen bietet, sondern auch die Software und das Know-how – für den größtmöglichen Nutzen auf Seiten der Kunden.“ „Wir fühlen uns geehrt, mit dem neuen BLI PaceSetter Award für das Gesundheitswesen ausgezeichnet zu werden“, betonte Brock Saladin, Lexmark Senior Vice President und Chief Revenue Officer. „Lexmark verfügt über mehr als 25 Jahre an Erfahrung und Wissen in der Industrie, um maßgeschneiderte Output-Lösungen für die kniffligsten Auflagen im Bereich Daten- und Informationsverwaltung des Gesundheitswesens zu liefern, damit Ärzte und Klinikpersonal ihre Patienten bestmöglich behandeln und betreuen können.“ Pressemitteilung von Lexmark Healthcare Solutions

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Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT: Neues Onlineangebot vereinfacht Antragsverfahren für Sportvereine

Mit der neuen Onlineplattform können Sportvereine ab sofort einfach, schnell und unbürokratisch gleich zwei Qualitätssiegel für ihre Präventionskurse auf einmal beantragen. Das Portal www.service-sportprogesundheit.de des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ermöglicht es, einen gemeinsamen Prüfantrag für die Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT und Deutscher Standard Prävention online einzureichen. Von dem standardisierten digitalen Antragsverfahren profitieren neben den Sportvereinen auch DOSB-Mitgliedsorganisationen, die Vereinsangebote mit dem Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifizieren. Der DOSB hat die neue Plattform in Zusammenarbeit mit der Zentralen Prüfstelle Prävention aufgebaut. Die Prüfstelle ist eine Gemeinschaftseinrichtung von gesetzlichen Krankenkassen und prüft in deren Auftrag Präventionskurse nach den hohen Qualitätsstandards des „Leitfadens Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes und den gesetzlichen Vorgaben. Versicherte der beteiligten Kassen erhalten für die Teilnahme an den zertifizierten Kursen einen Zuschuss. „Wir wissen, dass es den Sportvereinen ein großes Anliegen ist, ihre Aufgaben ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu bewältigen“, sagte Dr. Karin Fehres, Vorstand Sportentwicklung im DOSB. „Deshalb ist die Plattform ein wichtiger Schritt, um den Vereinen mit ihren größtenteils ehrenamtlich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleitern ganz praktisch zu helfen. Die Qualitätssiegel stoßen auf großes Interesse, sind ein hervorragendes Angebot für Vereinsmitglieder und auch Ansporn für Neueinsteiger, sich einem Sportverein anzuschließen.“ Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des bei der Zentralen Prüfstelle Prävention federführenden Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) erklärte: „Die bundesweit tätige Prüfstelle erfreut sich seit ihrem Start vor drei Jahren großen Zuspruchs durch die Kursanbieter, das zeigt uns die rasant wachsende Zahl von Zertifizierungen. Mit der neuen Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT des DOSB wird die Auswahl an qualitätsgeprüften Präventionskursen im Bereich Bewegung noch weiter wachsen. Das ist eine gute Nachricht für die Versicherten.“ Neben der vereinfachten Antragstellung bietet die Plattform weitere Vorteile für die Kursanbieter. Sie können begonnene Anträge speichern, später bearbeiten und fertigstellen sowie den Status ihres Antrags abrufen. Anhand eines einfachen „Ampel“-Systems lässt sich sofort erkennen, ob der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert wird oder nicht. Vereine können das Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT natürlich auch einzeln beantragen und – bei erfolgreicher Zertifizierung – neben vieler anderer Vorteile von dessen enormer Werbewirksamkeit für den Verein profitieren. Zudem bietet die neue Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT die Möglichkeit, Kurse online zusammenzustellen. Dabei gibt es die bewährten standardisierten Programme sowie neue individualisierbare Masterprogramme, bei denen Übungen, Geräte und Methoden im Baukasten-Prinzip zusammengesetzt werden können. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter erhalten auf dem Portal zudem zahlreiche Hilfestellungen und Materialien für die Umsetzung ihres Kurses und zur Weitergabe an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT wurde vom DOSB in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer entwickelt und zeichnet seit mehr als 15 Jahren gesundheitsorientierte Kursangebote im Sportverein aus. Mit dem Siegel Deutscher Standard Prävention zertifiziert die Zentrale Prüfstelle seit 2014 Präventionskurse in den Bereichen „Bewegung“, „Ernährung“, „Stressbewältigung/Entspannung“ und „Suchtprävention“. Die an der Prüfstelle beteiligten Krankenkassen versichern über 88 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten. Weiterführende Informationen: Im Interview mit dem Landessportbund (LSB) Nordrhein-Westfalen berichtet Sarah Ising vom Kreissportbund Kleve, wie die Plattform bei den Vereinen ankommt: www.sportprogesundheit.de/de/sport-und-gesundheit/service/news/detail/news/gesundheitssport_das_neue_portal_ist_sinnvoll_und_nuetzlich/. Pressemitteilung des vdek

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