Apotheker prüfen mehr als 6 Millionen industriell hergestellte Arzneimittel pro Jahr

An jedem Werktag wird in jeder öffentlichen Apotheke mindestens ein industriell hergestelltes Arzneimittel kontrolliert. Pro Jahr überprüfen die rund 20.000 Präsenz-Apotheken damit mehr als sechs Millionen Stichproben auf mögliche Qualitätsmängel. „Jede zufällig ausgewählte Probe wird mit der Genauigkeit des Apothekers mit allen Sinnen überprüft, und dies wird auch dokumentiert. Auch die Verpackung und der Beipackzettel werden kontrolliert“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). „Das ist ein wichtiges Stück Qualitätssicherung in der Arzneimittelversorgung. Damit tragen wir dazu bei, dass jeder Patient seinen Medikamenten vertrauen kann.“ Hat der Apotheker einen begründeten Verdacht auf einen Qualitätsmangel, informiert er die zuständige Behörde und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Die Prüfung von Fertigarzneimitteln ist verpflichtend in der Apothekenbetriebsordnung vorgeschrieben und eine der vielen Gemeinwohlpflichten der wohnortnahen Apotheken. Kiefer: „Zugegeben: Das Wort ‚Gemeinwohlpflicht‘ ist etwas sperrig. Man versteht darunter Pflichten, die für die Gesellschaft allgemein erbracht werden müssen. Bekannte Beispiele für Gemeinwohlpflichten der Apotheken sind der Notdienst oder die Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Jede einzelne Apotheke vor Ort erfüllt diese Gemeinwohlpflichten. Man kann es deshalb auf einen kurzen Nenner bringen: Je mehr wohnortnahe Apotheken es gibt, desto besser für jeden einzelnen Bürger.“ Noch bis zum 1. März läuft eine bundesweite Unterschriftenaktion in Apotheken. Apotheker rufen ihre Patienten auf, für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben. Diese ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 gefährdet, durch die ausländische Arzneimittel-Versandhändler im Wettbewerb bevorzugt werden sollen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Hokuspokus aus der Apotheke: die Spezialmischung

Erzählt mir die Apothekerkollegin von der sehr wirksamen Lösung, die sie für die Freundin eines älteren Mannes gefunden hat. Der hatte ein weitverbreitetes Problem: Wie viele andere im höheren Alter nahm der nämlich zu wenig Flüssigkeit zu sich. Das Durstgefühl geht teils verloren. Die Dehydration (Asutrocknen), die daraus folgt ist nicht ganz ungefährlich. Unter anderem […]

Hellsehen

Eingehender Anruf an das Diensttelefon. Freitag Abend.

“Hallo, mein Name ist XYZ, ich habe Bauchweh und weiß nicht was ich machen soll.”

“Seit wann haben Sie Bauchschmerzen?”

“Seit gestern.”

“Und wie schlimm ist es? Müssen Sie auch erbrechen, haben Sie Durchfall oder Fieber?”

“Nein, aber es tut weh.”

“Haben Sie schon ein Schmerzmittel genommen?”

“Ja, vor einer Stunde, aber es tut immer noch weh.”

“Es kann sein, dass es nur eine Magen-Darm-Grippe ist, es kann sich aber auch um ein anderes Krankheitsbild handeln. Zur Sicherheit schlage ich vor, dass Sie vorbeikommen, dann kann ich es besser beurteilen.”

“Waaas? Muss ich jetzt echt ins Spital fahren?!”

Nein. Geben Sie mir Ihr Geburtsdatum, die exakte Uhrzeit Ihrer Geburt, den Namen Ihres ersten Haustieres und die Blutgruppe Ihrer Urgroßmutter. Somit kann ich Ihnen über das Telefon punktgenau sagen, worum es sich bei Ihrem aktuellen Problem handelt!

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Wahnsinnswoche 2017:07

In dieser Woche 141 Patientenkontakte und 15 Terminausfälle.


Beschwerdemöglichkeiten (pdf) für Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen in Wuppertal.


Aufgrund wiederholter Nachfrage: Reboxetin darf Kassenpatienten seit 2011 nicht mehr verschrieben werden. In Einzelfällen war aber eine Umstellung auf ein anderes Medikament nicht möglich. Nun stellen einige Kassen Regressanträge gegen Ärzte, die Reboxetin in diesen Fällen weiter verschrieben haben. Möglicher Ausweg: der Hinweis auf einschlägige Gesetzes- und Richtlinientexte.

In § 31 SGB V, Absatz 1 heißt es nämlich: “Der Vertragsarzt kann Arzneimittel, die auf Grund der Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind, ausnahmsweise in medizinisch begründeten Einzelfällen mit Begründung verordnen.”

Und in § 16 AM-RL, Absatz 5 (pdf): “Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt kann die nach den Absätzen 1 und 2 in ihrer Verordnung eingeschränkten und von der Verordnung ausgeschlossenen Arzneimittel ausnahmsweise in medizinisch begründeten Einzelfällen mit Begründung verordnen.” [1]


Wie Journalisten und Medien über Suizide berichten, zumal prominenter Personen, zeigt tatsächlich auch 2017 immer noch, wie kühl und lernunfähig diese Branche oft ist.


When I started to understand the lyrics of a Cocteau Twins song, I knew I was wrecked. Kontext: [2] [3]


Something for the weekend?

Vivisun 50 Plus Vit. E Creme

Ultra hoher UVB- und UVA-Schutz speziell für Sonnenallergiker und extrem sonnenempfindliche Haut. Vitamin E schützt die Zellen. Sofortschutz durch mineralische UV-Filter. Auch für Kinder geeignet! Frei von Duft-, Farb- und Konservierungsmitteln sowie Pflanzenextrakten. Dermatologisch-allergologisch getestet. Inhaltsstoffe: (RS)-Octan-/Decansaeure-2-hydroxybutylester Acrylat/C10-30 Alkylacrylat Kreuzpolymer

Auffallende Kundenwünsche

Die neuste Anfrage von Herrn Timber vor Fasnacht. Ihr erinnert Euch noch an Herrn Timber? Das ist der Herr mit den lustigen Anfragen bezüglich Chemikalien und Co. Von weitem betrachtet mag das tatsächlich suspekt erscheinen … aber so wie ich ihn kennengelernt habe, hat er einfach interessante Hobbies und ist nicht ein Fall für eine […]

Sozialgericht Augsburg: Teilerfolg für Kläger gegen die eGK

Der Kläger Rolf D. Lenkewitz hat einen umfangreichen
Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlung veröffentlicht.

In der Hauptsache wurde die Klage – wie nach der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erwarten war – zurückgewiesen und
der Kläger auf den Instanzenweg verwiesen. Rolf D. Lenkewitz berichtet trotzdem
über eine „aufgeschlossene Richterin und kooperative Krankenkasse“. Als
Teilerfolg bewertet er die Bereitschaft seiner Krankenkasse, ihm und seinen Familienangehörigen
ab sofort wieder quartalsweise im Vorhinein Behandlungsscheine zur Vorlage bei
Ärztinnen und Ärzten zuzusenden.

Bei Interesse hier weiterlesen:

<https://ddrm.de/sozialgericht-augsburg-entscheidet-ueber-eine-klage-gegen-die-elektronische-gesundheitskarte/>

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