Die Neuregelung zum Medikationsplan: Was müssen Vertragsärzte beachten?

Seit dem 01.10.2016 können in der GKV Versicherte von ihrem behandelnden Vertragsarzt verlangen, das dieser ihnen einen Medikationsplan erstellt und in Papierform aushändigt. Dies regelt § 31a SGB V, der Ende 2015 neu aufgenommen wurde. Der Anspruch greift, sobald der Patient gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwendet. In dem Fall ist der Vertragsarzt gemäß § 31 a I 3 SGB V

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