cerascreen Nussallergie-Test

Laut des Deutschen Allergie- und Asthmabundes e.V. werden Beschwerden der Atemwege, Hauterscheinungen, wie ein Neurodermitis-Schub, Nesselsucht (Urtikaria) oder das sog. Quinke-Ödem sowie Durchfälle, Übelkeit, Erbrechen, aber auch Herzrasen, Schwindel, Bewusstlosigkeit und lebensbedrohliche Schockzustände beschrieben. Symptome des Mund- und Rachenraums mit

Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz und die KBV

ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann über das im Januar in Kraft getretene Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, die KBV sowie das sog. Arzneimittelversorgungssärkungsgesetz. „Im Januar ist das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz umgesetzt und verabschiedet worden. Ein wenig abgeändert durch die Lobbyarbeit der Krankenkassen, hinsichtlich der Verschärfung der Kontrollen der Selbstverwaltung. Es ist ein Kontrollgesetz und hebelt ein wenig die Freiheit unserer […]

EU-Datenschutz: Anpassungs- und Umsetzungsgesetz muss nachgebessert werden!

Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutzgrundverordnung und die europäische Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Anpassungs- und Umsetzungsgesetz greift Verordnung und Richtlinie auf und soll das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt das Vorhaben, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen: Das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung und schafft das Grundgerüst für das künftige deutsche Datenschutzrecht. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen bereichsspezifischen Gesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch. Der nun vorliegende Entwurf wurde auch auf Initiative der BfDI gegenüber Vorentwürfen bereits verbessert. Zwar wird der für den Datenschutz zentrale Grundsatz der Zweckbindung noch zu sehr beschränkt. Allerdings dürfen nichtöffentliche Stellen bereits erhobene Daten nun nicht mehr für andere Zwecke verarbeiten, wenn die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Auch bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten zu Forschungszwecken wird nun stärker auf das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung geachtet. Eingeschränkte Kontrollbefugnisse verfassungs- und europarechtswidrig Bei etlichen Punkten fordert die BfDI aber weitere Verbesserungen: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Kontrollbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts wurden deutlich beschränkt. Gerade für heimliche Datenerhebungen ist eine unabhängige Kontrolle jedoch zwingend notwendig. Anstatt jedoch das Vertrauen der Bürger in die staatliche Datenerhebung in diesem Bereich zu verbessern, erhält die BfDI hier keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch dürfte die BfDI den Deutschen Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Dies ist verfassungswidrig. Diese Vorschläge gefährden das bisherige Datenschutzniveau in Deutschland. Im parlamentarischen Verfahren wird die BfDI daher weiter mit Nachdruck für wirksame Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden eintreten. Problematische Einschnitte bei Betroffenenrechten Kritisch betrachtet werden müssen auch Einschränkungen der Rechte betroffener Bürgerinnen und Bürger, etwa beim Auskunftsrecht oder beim Widerspruchsrecht. Die Datenschutzgrundverordnung lässt solche Beschränkungen nur unter strengen Voraussetzungen zu. Einige der von der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen gehen aber zu weit und sind problematisch, erklärt Andrea Voßhoff. Effiziente Vertretung deutscher Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente und einheitliche Vertretung der deutschen Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien. Dafür wird bei der BfDI eine Zentrale Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder eingerichtet. Auch wird die BfDI als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

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Lebe Balance – Neue AOK-App verfügbar

Ab sofort sind sämtliche Inhalte des AOK-Präventionsprogramms „Lebe Balance“ über eine neue App per Smartphone leicht verfügbar. Die Lebe Balance-App hilft bei der Stressbewältigung und führt den Nutzer mit angeleiteten Übungen, Tipps und kurzen Nachrichten durch den Alltag. „Die App ist wie ein Trainer, der einen dabei unterstützt, den Kopf frei zu bekommen und in stressigen Situationen ruhig zu bleiben“, sagt Siegmar Nesch, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die Lebe Balance-App der AOK Baden-Württemberg ist ab sofort für Android und IOS in den jeweiligen App-Stores kostenlos verfügbar. „Mithilfe der App lernt der Nutzer Schritt für Schritt mit Stresssituatio-nen umzugehen. Vorgegebene Übungen lassen sich über den Ter-minkalender des Smartphones in den Alltag integrieren, sodass die App zum täglichen Begleiter wird“, erläutert Siegmar Nesch, stellver-tretender Vorstandsvorsitzender der Südwestkasse. Über eine beglei-tende Stimme erfährt der User beispielsweise, welchen Einfluss die Psyche auf die Gesundheit hat, wie Stress entsteht und wie der Kör-per darauf reagiert. Der Ablauf der verschiedenen Übungen zur richtigen Atmung oder zu Achtsamkeit ist vorgegeben. „Mit jeder Übung erreicht der Nutzer die nächste Stufe auf dem Weg zur seelischen Gesundheit. Dabei motiviert die App mit kurzen Push-Nachrichten und einem Belohnungssystem“, sagt Siegmar Nesch. Die Lebe Balance-App greift insgesamt die Systematik und Inhalte des Basis-Seminars auf und hilft dabei, das Erlernte auf Dauer zu bewahren. Sie kann aber auch individuell ohne Seminar genutzt werden. Das Lebe Balance Seminar, an dem seit der Einführung im Jahr 2013 rund 10.000 Menschen teilgenommen haben, wurde aktuell wissenschaftlich evaluiert. Über 1.800 Teilnehmer/innen der Seminare wurden befragt – vor der Seminarteilnahme, kurz danach sowie sechs und zwölf Monate später. Die Evaluation untersuchte die Wirksamkeit der Lebe-Balance-Kurse in einem kontrollierten Studiendesign, an dem alle Teilnehmer der Präventionskurse des Zeitraums Oktober 2013 bis Juni 2014 teilnahmen. Als Kontrollgruppe fungierten AOK-Versicherte, die keinen Lebe-Balance-Kurs besucht haben. Ein halbes Jahr nach Beginn der Kurse nahmen sich noch 68 Prozent der Studienteilnehmer mindestens einmal pro Woche Zeit für eine Achtsamkeitsübung. 83 Prozent von ihnen legten Wert auf wertschätzendes Kommunizieren, wie sie es in den Kursen erlernt hatten. Die Studienergebnisse können eine signifikante Reduktion der psychischen Belastung bei den Kursteilnehmern belegen, und im Vergleich zur Kontrollgruppe nahm auch deren Resilienz gegen seelisch belastende Ereignisse zu. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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AOK Bayern fördert Projekt gegen Landarztmangel

Die AOK Bayern geht neue Wege, um die ärztliche Versorgung auf dem Land zu verbessern. So unterstützt die größte Krankenkasse im Freistaat jetzt ein innovatives Projekt der „Landarztmacher“ in Niederbayern. Die Initiative von Allgemeinmediziner Dr. Wolfgang Blank will Medizinstudenten von der Vielseitigkeit des Arztberufs auf dem Land begeistern. Dazu bieten die „Landarztmacher“ vierwöchige Gruppenpraktika an. Die AOK Bayern fördert das bisher in Deutschland einzigartige Projekt zunächst für drei Jahre mit jeweils maximal 50.000 Euro im Jahr. Damit setzt das Unternehmen die Tradition ihrer Förderung der ärztlichen Versorgung fort. So hat die AOK Bayern einen Stiftungslehrstuhl für Allgemeinmedizin mit erheblichen finanziellen Mitteln gefördert bis dieser 2015 in einen ordentlichen Lehrstuhl an der Technischen Universität München umgewandelt wurde. „Mit dem innovativen Projekt Landarztmacher wollen wir angehende Ärzte für den Bayerischen Wald oder für die Tätigkeit in einer anderen bayerischen ländlichen Region begeistern“, sagte Peter Krase, Ressortdirektor Leistungsmanagement, gestern bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in Regen. Sollte die Evaluation des Projekts positive Ergebnisse liefern, wäre eine Ausweitung der Förderung denkbar. Dr. Wolfgang Blank betonte die Vorteile des Projekts für die Medizinstudenten: „Durch den Kontakt mit zufriedenen Landärzten können die Studierenden außerhalb der Universität positive Eindrücke über die Tätigkeit von Ärzten auf dem Lande sammeln.“ Im Rahmen des Praktikums würden die Teilnehmer Einblick in verschiedene ärztliche Fachbereiche – von Wundnahtkurs bis Notfallbehandlung – sowie in das sektorenübergreifende Arbeiten zwischen niedergelassenen Haus-, Fach- und Klinikärzten bekommen, so Dr. Blank. Weiterer Anreiz für die Studierenden: Die vierwöchigen Gruppenpraktika werden auch als Famulatur im Rahmen des Medizinstudiums anerkannt. Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.landarztmacher.de. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Hausstauballergien.com

Soforthilfe für betroffene Hausstauballergiker bietet Leo Siemers mit seiner Website zum Thema Hausstauballergien (www.hausstauballergien.com). Der Hamburger ist selbst Betroffener. In einem auf der Startseite implementierten Video berichtet der 25-Jährige über seine Erfahrungen mit der Hausstaubmilbenallergie, die bei ihm jahrelang unentdeckt

Stichalarm

Die ersten Wildbienen schlüpfen bereits im Frühjahr. Sie machen sich noch vor den Honigbienen auf den Weg und gelten als wichtige Bestäuber für die ersten Frühlingsblüher. Wildbienen sind friedfertig und stechen den Menschen nicht. Ganz im Gegensatz zu einigen Insekten,