Stabile Finanzen für die GKV

„Die Rücklagen der Krankenkassen haben Ende des vergangenen Jahres bei gut 15 Milliarden Euro gelegen und sich damit im Vorjahresvergleich etwas erhöht. Die exakten Zahlen veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium Anfang März. Dieses Signal der finanziellen Stabilität ist gut für die 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Wir freuen uns, dass die Finanzsituation besser ist, als dies noch im Sommer letzten Jahres zu erwarten war. Bereits im Dezember, als die Rechnungsergebnisse für die ersten drei Quartale 2016 vorlagen, zeichnete sich ab, dass das Ausgabenwachstum mit plus 3,2 Prozent leicht unter den Erwartungen lag. Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2017 nicht erhöht Die Rekordbeschäftigung in Verbindung mit dem einmaligen Sonderzuschuss in Höhe von 1,5 Mrd. Euro an die Krankenkassen macht es möglich, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in diesem Jahr trotz weiter steigender Ausgaben nicht steigen musste. Den entscheidenden Stabilitätsbeitrag leisten die Beitragszahler allerdings selbst, denn die zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro, die in diesem Jahr aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen ausgeschüttet werden, wurden vorher aus Beitragsgeldern eingezahlt. Wichtiger für den Blick in die nahe Zukunft ist jedoch die überaus gute Konjunktur: Nach aktuellen Prognosen wird es in diesem Jahr nochmals eine Zunahme der Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland erwartet. Ein Allzeitrekord, der die Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung trotz der weiter steigenden Ausgaben stabil hält. Der gute gesamtwirtschaftliche Trend schlägt sich auch in der Finanzsituation der GKV nieder. Es ist wichtig, dass die guten Rahmenbedingungen genutzt werden, um die Ausgabenseite anzugehen. Wir brauchen beispielsweise Strukturveränderungen bei den Kliniken und bessere Preise für Medikamente, denn sonst bekommen wir spätestens bei der nächsten Konjunkturdelle massiven Druck auf die Krankenkassenbeiträge“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Quicky (28)

Weil es nie „für mich selber“ ist …? Frau: „Ich hätte gerne eine gute Lippenpomade.   Nicht für mich.    Für meine gesprungenen Lippen!“ Mehr kurz/Knackiges: Quicky (27),  Quicky (26),  Quicky (25),  Quicky (24),   Quicky (23),  Quicky (22),   Quicky (21),   Quicky (20),    Quicky (19),    Quicky (18),    Quicky (17),  Quicky (16)   Quicky (15),   […]

Tierarzthaftung: Neues BGH Urteil zur Beweislastumkehr

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 10.05.2016 – VI ZR 247/15) die Grundsätze der Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers auch auf die Tierarzthaftung übertragen. Der Fall: Betroffen war ein Veterinär, der ein Pferd mit einer Beinverletzung behandelt hatte. Diese war durch den Schlag einer Stute verursacht worden, wobei es zu einer – zunächst unerkannten – Fissur

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