Studie: Wie digitale Angebote Schmerzen reduzieren

Eingebettet in ein medizinisches Versorgungskonzept können digitale Angebote die ärztliche Therapie bei Schmerzpatienten wirksam unterstützen. Diese Erfahrung hat die Techniker Krankenkasse (TK) jetzt mit zwei neuen Versorgungsangeboten gemacht, die auf das bessere Selbstmanagement einer chronischen Erkrankung setzen. Eine Wirksamkeitsstudie im Bereich Kopfschmerz zeigt: Haben die Angebote einen erlebbaren Nutzen, helfen sie, den Schmerz zu reduzieren, wirken dabei nachhaltig und senken nach eigenen Angaben der Patienten sogar die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage. Kern des integrierten Versorgungsangebots ist hier die von der Kieler Schmerzklinik entwickelte Migräne-App, die für iOS-Nutzer bereits kostenlos verfügbar ist. Die Android-Version wird bereits getestet und folgt Ende Februar. Bei der Versorgung von Rücken-Patienten, die bereits länger als vier Wochen krankgeschrieben sind, testet die TK zurzeit eine digitale Rückentherapie. Das Ziel ist es zu prüfen, inwieweit Patienten von heute bereits digitale Lösungen von morgen akzeptieren, wenn ihr Arzt ihnen diese verordnet. Kopfschmerzen sind in Deutschland weit verbreitet: Jeder Zehnte nimmt hierzulande im Mittel jeden Tag eine Kopfschmerztablette und jeder Zwanzigste leidet täglich an Kopfschmerz. 28 Millionen Frauen sind betroffen und 21 Millionen Männer – rund 50 Millionen Menschen in Deutschland insgesamt. Damit ist Kopfschmerz die Volkskrankheit Nummer Eins unter den Erwerbstätigen. Mit der neuen, von der Schmerzklinik Kiel entwickelten App bekommen Patienten nun ein Werkzeug an die Hand, mit dem sich ihre Kopfschmerzen besser managen lassen. Schmerzkalender, progressive Muskelentspannung, bester Zeitpunkt für die Medikamenteneinnahme – wie ein Cockpit zeigt die Migräne App dem Patienten, wo er gerade steht. Und alle Angaben wie die letzte Schmerzattacke lassen sich problemlos eingeben und als Kopfschmerz-Logbuch für das Gespräch mit dem Schmerztherapeuten leicht auslesen – ob auf der Smartwatch oder dem Smartphone. „Das digitale Selbstmanagement mithilfe der Migräne-App steigert die Therapietreue, senkt die Anzahl der Krankheitstage und verbessert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, fasst Prof. Dr. Hartmut Göbel, Chefarzt der Schmerzklinik Kiel, die Ergebnisse seiner Studie mit rund 200 beobachteten Patienten und knapp 100.000 Sitzungen zusammen. Acht von zehn Befragten (79,4 Prozent) lobten die Implementierung äußerer Einflüsse wie Wetterdaten in der App, zwei von drei Patienten (66 Prozent) empfanden es als vorteilhaft, direkt über die App mit anderen Patienten in Kontakt zu kommen und rund jeder Zweite (55 Prozent) gab an, seit Nutzung der App die jeweilige Beeinträchtigung durch Migräne oder Kopfschmerzen reduziert zu haben. „Ergebnisse wie die vorgelegte Studie zeigen das enorme Potenzial, das digitale Lösungen und auch die Vernetzung patientenbezogener Daten für das Wohlergehen des Einzelnen haben können“, sagte Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, bei der Ergebnispräsentation. „Das ist einer der Gründe, warum wir neue digitale Angebote aktiv vorantreiben“, so Baas. Als nächstes Projekt kündigte er die Entwicklung einer elektronischen Gesundheitsakte an, in der Patienten in Zukunft auf freiwilliger Basis alle für sie relevanten Daten sammeln könnten. Gerade sei der Zuschlag im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an IBM Deutschland gegangen, um eine solche Akte im Rahmen einer Kooperation zu entwickeln. Arzt verordnet digitale Rü­ck­en­the­ra­pie zum Mitnehmen Neben dem integrierten Versorgungsangebot für Kopfschmerzpatienten zeigte die TK in Berlin auch ein Angebot für das rückentherapeutische Selbstmanagement. Allein bei der TK wurden 2015 über 270.000 Krankmeldungen wegen Rückenschmerzen registriert, insgesamt verursachten Rückenbeschwerden bei TK-Versicherten 6,43 Millionen Fehltage. Aus diesem Grund erprobt die TK neue therapieunterstützende Verfahren wie das Valedo-System: Unter ärztlicher Anleitung lernen dabei chronisch kranke Patienten, die bereits vier Wochen und länger mit Rückenschmerzen arbeitsunfähig sind, mit einer sensorgestützten digitalen Rückentherapie zu trainieren und bekommen diese im Koffer mit nach Hause. Hier steht eine Akzeptanzstudie mit 100 Patienten kurz vor dem Abschluss. Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements, zog ein erstes Fazit: „Wir sehen hier, dass sich tendenziell eher jüngere Patienten für die Übungen am Tablet begeistern. Doch die technische Bedienbarkeit werteten alle befragten Altersgruppen als intuitiv und sehr einfach.“ Nun müsse im nächsten Schritt ein Wirksamkeitsnachweis zeigen, ob – in Ergänzung zur Physiotherapie vor Ort – die digitale Rückentherapie zuhause den Therapieerfolg verstetigen und verbessern kann. Hin­ter­grund Immer häufiger müssen sich Menschen wegen Schmerzen vom Arzt behandeln lassen. Allein 2015 diagnostizierten Ärzte bei 3,4 Millionen TK-Versicherten eine Schmerzerkrankung – das entspricht 37 Prozent der TK-Versicherten. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Würzburg und Regensburg: Gemeinsam gegen Seltene Erkrankungen

Die Zentren für Seltene Erkrankungen der Universitätskliniken in Würzburg und Regensburg intensivieren ihre Kooperation. Ziel ist eine noch bessere Diagnostik, Behandlung und wissenschaftliche Arbeit. Eine Krankheit, die nur einen von 2.000 Menschen betrifft, gilt laut EU-Definition als selten. „Bei vielen Menschen mit einer Seltenen Erkrankung wird die Diagnose nur über Umwege und oft sehr spät gestellt. Und selbst wenn einmal eine seltene Diagnose gesichert ist, findet man nicht immer heimatnah Experten, die eine Betreuung auf der Basis des aktuellen Wissens leisten können“, erläutert Prof. Helge Hebestreit. Der Stellvertretende Direktor der Würzburger Universitäts-Kinderklinik ist gleichzeitig der Sprecher des im Dezember 2014 gegründeten und am Uniklinikum Würzburg angesiedelten Zentrum für Seltene Erkrankungen – Referenzzentrum Nordbayern (ZESE Nordbayern). Um die medizinische Infrastruktur in Bayern zu optimieren, startete Bernd Sibler, Staatssekretär im Bayerischen Wissenschaftsministerium, am 20. Februar 2017 symbolisch die elektronische Vernetzung zwischen dem ZESE Nordbayern und dem Zentrum für Seltene Erkrankungen Regensburg (ZSER). „Es freut mich, dass sich durch diese digitale Vernetzung die Wartezeiten und Wege für die Patienten noch weiter verkürzen und die Therapiemöglichkeiten erweitert werden. Die Kooperation trägt dazu bei, die medizinischen Standorte in Bayern noch enger miteinander zu verweben“, führte Sibler aus. Digitale Vernetzung für übergreifende Diagnose- und Therapiekonzepte Die intensivierte Zusammenarbeit der Zentren für Seltene Erkrankungen in Regensburg und Würzburg ermöglicht es, dass beide Standorte Patientendaten austauschen und miteinander diskutieren können. So steht den Patienten unkompliziert und schnell die Expertise beider Zentren zur Verfügung. „Unsere beiden Zentren sind in Forschung, Lehre und Therapie seltener Erkrankungen aktiv. Durch die enge Verflechtung der beiden Standorte kann Patienten, die meist eine jahrelange Odyssee hinter sich haben, mit einer optimierten medizinischen Infrastruktur schneller und immer nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen geholfen werden“, erläuterte Prof. Dr. Mark Berneburg, Sprecher des ZSER. Seltene Krankheiten zeigen sich oft anhand verschiedener Symptome, die auf den ersten Blick nicht zwingend zusammenhängen müssen. Für sichere Diagnosen werden im ZSER und im ZESE daher die Kompetenzen aller für seltene Erkrankungen erforderlichen Fachgebiete aus den jeweiligen Universitätskliniken und Universitäten gebündelt. Wie hoch der Bedarf an zentralen Anlaufstellen ist, zeigen die Zahlen aus den Zentren. Das ZSER erreichen jeden Tag bis zu zehn Anfragen von Betroffenen oder zuweisenden Ärzten, das ZESE zählte im Jahr 2016 insgesamt 456 Anfragen. Jede Anfrage wird daraufhin geprüft, ob die geschilderten Symptome zu einer der vielen seltenen Krankheiten passen. Teilweise werden ergänzende Vorstellungen zur weiteren Abklärung am jeweiligen Zentrum durchgeführt. Fällt die diagnostizierte Erkrankung dann in den Fachbereich des ZSER oder des ZESE, werden die Patienten hier hochspezialisiert betreut. Doch selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann dem Patienten durch die Vermittlung eines kompetenten Behandlungspartners geholfen werden. Zusammenarbeit auch bei wissenschaftlichen Studien Nicht zuletzt wollen die Zentren auch bei Studien enger zusammenarbeiten. Bisher wurden weltweit nur für einzelne Seltene Erkrankungen gezielt Medikamente oder andere Behandlungsformen entwickelt. „Dies geschah sicher auch aus dem Glauben heraus, dass sich der Aufwand nicht rechne. Aber gerade aktuelle Erfahrungen beweisen das Gegenteil“, betont Prof. Hebestreit. Laut dem Mediziner kann eine systematische Erforschung der Behandlungsmöglichkeiten bei Seltenen Erkrankungen die oft deutlichen Einschränkungen der Betroffenen fühlbar mildern und deren Lebenserwartung enorm steigern. Und nicht nur bei diesen: „Manchmal hilft die Beschäftigung mit Seltenen Erkrankungen sogar, die Versorgung von Menschen mit ‚häufigen‘ Erkrankungen zu verbessern“, weiß Prof. Hebestreit. Die Würzburg-Regensburg-Kooperation soll kein Einzelfall bleiben. „Um Betroffenen noch besser helfen zu können, wollen wir ein flächendeckendes Netzwerk in ganz Bayern aufbauen“, kündigt Prof. Berneburg an. Pressemitteilung des Universitätsklinikums Würzburg

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Forum „Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen“

Wie kann Gesundheitsförderung noch stärker im Alltag von Kindern und Jugendlichen verankert werden? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Forums „Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen“, zu dem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialverbänden, Krankenkassen, Gesundheitsberufen, öffentlichem Gesundheitsdienst, Kita- und Schulträgern sowie weiteren Verbänden heute nach Berlin eingeladen hat. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Die Grundlagen für ein gesundes Leben werden in der Kindheit und Jugend gelegt. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Eltern, Kitas, Schulen, Ärzten, Verbänden und allen anderen Verantwortlichen, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Mit dem Präventionsgesetz haben wir eine gute Voraussetzung dafür geschaffen. Jetzt muss es darum gehen, das Präventionsgesetz gemeinsam mit Leben zu füllen.“ Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts wächst der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesund auf. Nach Einschätzung der Eltern weisen 94 Prozent der Kinder und Jugendlichen einen guten bzw. sehr guten Gesundheitszustand auf. Erfreulich ist, dass die Heranwachsenden immer weniger rauchen und weniger Alkohol trinken. Dagegen ist der Anteil der Kinder mit Übergewicht unverändert hoch, rund 15 Prozent der jungen Menschen sind übergewichtig oder fettleibig. Kinder und Jugendliche sollen sich mindestens 60 Minuten am Tag bewegen, – im Alltag und bei sportlichen Aktivitäten – aber diese Empfehlung erreicht nur ein Viertel der Mädchen und Jungen. Zu den häufigsten Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zählen Allergien, jedes sechste Kind ist von Heuschnupfen, Asthma oder Neurodermitis betroffen. Die frühkindliche Entwicklung ist entscheidend für das gesundheitsbezogene Verhalten und damit die Gesundheit im Erwachsenenalter. Kinder sollten daher bereits früh die Grundregeln eines gesundheitsförderlichen und aktiven Lebensstils kennen lernen. Wer zum Beispiel als Jugendlicher nicht mit dem Rauchen beginnt, raucht mit großer Wahrscheinlichkeit auch als Erwachsener nicht. „Deshalb kommt der Gesundheitsförderung bereits im Kindes- und Jugendalter eine ganz besondere Bedeutung zu“, ergänzt Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. „Hier gilt es, über Fach- und Professionsgrenzen hinweg ein gemeinsames Verständnis aller Beteiligten darüber herzustellen, wie Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche noch wirksamer gelingen können.“ Die heutige Veranstaltung bietet den rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit zum Austausch, um künftig Angebote und Vorhaben gemeinsam strategisch auszurichten und so zu gestalten, dass Schnittstellen wirksam genutzt werden können. Neben Fachvorträgen gibt es ein Gespräch von Bundesgesundheitsminister Gröhe mit jungen Menschen über ihre Sicht auf das Thema Gesundheit. Das Forum bildet den Auftakt für weitere Veranstaltungen mit dem Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen fest zu verankern, um den Heranwachsenden einen guten Start ins Leben und ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.forum-kindergesundheit-2017.de. Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – BZgA

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Prüfpflichten von Medizinprodukten: Ein Urteil mit Signalwirkung

In der Auseinandersetzung um fehlerhafte Brustimplantate der französischen Herstellerfirma PIP hat der Europäische Gerichtshof am 16. Februar 2017 im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Benannte Stellen wie der TÜV nach derzeitigem Recht nicht generell verpflichtet sind, Medizinprodukte selbst zu prüfen oder unangekündigte Besichtigungen bei den Herstellern durchzuführen. Kontroll- und Überwachungspflichten bestehen für diese Prüfstellen jedoch bei Hinweisen darauf, dass ein Medizinprodukt möglicherweise die Anforderungen, die zur Ausstellung und Aufrechterhaltung der Konformitätsbescheinigung (CE-Kennzeichnung) berechtigen, nicht erfüllt. Die Tätigkeit der Prüfstellen dient insbesondere dem Schutz und der Sicherheit der Empfänger von Medizinprodukten. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, sieht in diesem Urteil gute Ansätze für einen besseren Patientenschutz in Deutschland: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Urteil mit Signalwirkung. Die  Richter haben klargestellt, dass die Prüfstellen grundsätzlich bei schuldhaften Pflichtverletzungen für Schäden nach nationalem Recht haften können. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Das Urteil zeigt auch, dass die geplante EU-Medizinprodukteverordnung bald verabschiedet werden sollte. Einige der Neuregelungen sind für die Verbesserung des Patientenschutzes sehr sinnvoll, wie zum Beispiel, dass unangekündigte Besichtigungen beim Hersteller verpflichtend sind. Allerdings muss Deutschland darüber hinaus zur Stärkung der Patientenrechte weitere Schritte folgen lassen wie die Einführung einer Pflichtversicherung für Hersteller von Hochrisiko-Medizinprodukten, damit Patienten im Schadensfall finanziell abgesichert sind.“ Die Verabschiedung der EU-Medizinprodukteverordnung verzögert sich weiter. Die Bestätigungen durch den Rat der EU und das EU-Parlament sollen noch im ersten Halbjahr 2017 erfolgen. Nach Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt sind die Regelungen direkt anzuwenden, ohne dass es einer Umsetzung in das nationale Recht bedarf. Für Medizinprodukte gilt jedoch eine Übergangsfrist von drei Jahren, für In-vitro-Diagnostika eine Frist von fünf Jahren. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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MRT der Prostata überzeugt in Studie

In der kürzlich veröffentlichten PROMIS Studie aus England wurden 576 Patienten mit mpMRT, einer 50-fach Sättigungsbiopsie und der Standard 12-fach Blindstanzbiopsie untersucht.
Das Ergebnis ist beeindruckend. Sowohl in der Erkennung eines klinisch signifikanten Prostatakarzinoms, als auch im Ausschluss ist die mpMRT der etablierten Methode 12-fach Blindstanze deutlich überlegen.

Das wird die Diskussion zwischen Radiologen und Urologen anregen.

Mit aycan workstation lassen sich mpMRT Untersuchungen elegant auswerten und nach dem PIRADS Standard mit eine struktuireirten Multimediabefund dokumentieren.

Weblinks:
PROMIS Studie
Videopräsentation der PROMIS Studie
Auswertung nach dem PIRADS Standard

Europäische Informationsfreiheitsbeauftragte auf Einladung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Berlin

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff ist Gastgeberin des diesjährigen Treffens der europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten und –ombudsleute mit mehr als 30 Teilnehmern aus zahlreichen Ländern und Regionen Europas. Das Treffen findet am 23. und 24. Februar 2017 in der hessischen Landesvertretung in Berlin statt. Hierzu erklärt Frau Voßhoff: Ich freue mich, meine europäischen Kolleginnen und Kollegen in Berlin begrüßen zu dürfen. Der freie Zugang zu staatlichen Informationen ist nicht mehr nur ein rein nationales Thema, sondern gewinnt gerade auf europäischer Ebene zunehmend an Bedeutung. Die Vernetzung und der Austausch mit meinen europäischen Kolleginnen und Kollegen ist mir daher ein besonderes Anliegen. Auf dem Programm des Treffens stehen Vorträge und Erfahrungsberichte der Informationsfreiheitsbeauftragten und einzelner Nutzer des Rechtes auf Informationszugang. Graham Smith aus dem Kabinett der Europäischen Bürgerbeauftragten erläutert, wie Informationsfreiheit in den EU-Institutionen umgesetzt wird. Sara Hutchison, Referentin bei der schottischen Informationsfreiheitsbeauftragten, präsentiert Anwendungsfälle aus ihrer Heimat. Einen Überblick über die Entwicklung der Informationsfreiheit In Deutschland gewährt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann. Arne Semsrott von der IFG-Initiative „Frag den Staat“ stellt eine Online-Plattform vor, die IFG-Anträge für Bürgerinnen und Bürgern stark vereinfacht. Doktor med. Angela Spelsberg und Professor Doktor med. Schildern in zwei Fallstudien Erfahrungen im Umgang mit dem Informationsfreiheitsrecht in Deutschland. In Arbeitsgruppen diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am zweiten Konferenztag rechtliche und praktische Aspekte der Informationsfreiheit, etwa die Kontrolle der Informationsgewährung oder die Ausstattung der Informationsfreiheitsbeauftragten. Die Veranstaltung dient auch der Vorbereitung der (Welt-)Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC 2017) im September in Manchester. Über die Informationsfreiheit Informationsfreiheit gewährt jedem ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Seit 2006 gibt es auch in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Innerhalb bestimmter Schranken erlaubt es freien Zugang zu amtlichen Informationen und Einsicht in Verwaltungsvorgänge. Als Ombudsfrau wacht die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit (BfDI) über dem Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf diesen Informationszugang. Die BfDI kann öffentliche Stellen zu einer Stellungnahme auffordern, vermitteln und auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken. Auch in vielen Bundesländern existieren Informationsfreiheitsgesetze. Nur in Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen fehlen bisher Landesinformationsfreiheitsgesetze. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Die beste Antiwerbung für DocMorris: Kundenbeiträge

Am Sonntag hat DocMorris im grossen Stil und an alle (aktiven und auch ehemaligen) Kunden der Versandapotheke mails geschrieben um gegen das geplante Versandverbot von rezeptpflichtigen Medikamenten anzugehen. Merke: das Verbot betrifft nur rezeptpflichtiges – das Problem ist, dass das der einzige Weg zu sein scheint, mit dem gegen die Folgen des EuGH-Urteils angegangen werden […]

Stimmt die Flughöhe?

Medizin 4.0 – „Management by Cessna“: Stimmt die Flughöhe? Bei den aktuellen Führungsanforderungen geht es um den Wechsel von strategischem und operativem Management. Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel von von Matthias Scheller seien hier stichpunktweise genannt: Prozessmanagement ist Chefsache Prozessmanagement … Read more →

Der Beitrag Stimmt die Flughöhe? erschien zuerst auf lohmannblog.

Buchtipp: Augenheilkunde

Schon im Vorwort des neuen Buchs  steht: „Es (das Buch) möchte Sie in die Lage versetzen, die Augenheilkunde zu verstehen und so selbstständig Entscheidungen zu treffen und nicht nur Fakten büffeln zu müssen.“ Gerhard K. Lang & Kollegen haben mit ihrer bereits 5. Auflage des beliebten Lehrbuchs nicht nur ein neues größeres Format gewählt, sondern […]