Sozialgericht Augsburg: Teilerfolg für Kläger gegen die eGK

Der Kläger Rolf D. Lenkewitz hat einen umfangreichen
Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlung veröffentlicht.

In der Hauptsache wurde die Klage – wie nach der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erwarten war – zurückgewiesen und
der Kläger auf den Instanzenweg verwiesen. Rolf D. Lenkewitz berichtet trotzdem
über eine „aufgeschlossene Richterin und kooperative Krankenkasse“. Als
Teilerfolg bewertet er die Bereitschaft seiner Krankenkasse, ihm und seinen Familienangehörigen
ab sofort wieder quartalsweise im Vorhinein Behandlungsscheine zur Vorlage bei
Ärztinnen und Ärzten zuzusenden.

Bei Interesse hier weiterlesen:

<https://ddrm.de/sozialgericht-augsburg-entscheidet-ueber-eine-klage-gegen-die-elektronische-gesundheitskarte/>