Im Rahmen der Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplanes (BMP) gemäß §31a SGB V und der derzeit laufenden Endverhandlungen zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) übt die KBV massive Kritik an der Praxissoftwarebranche und fordert zugleich das Recht ein, selbst als Praxissoftwareanbieter aktiv werden zu können.
Die KBV fordert von der Softwareindustrie die kostenfreie Umsetzung von neuen Funktionen – egal, in welcher Größenordnung. Ohne Kenntnis der herstellerspezifischen einzelvertraglichen Vereinbarungen verweist die KBV in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Softwarepflegeverträge, die alle heutigen und zukünftigen Funktionen einer Praxissoftware pauschal und ohne Zusatzkosten abzudecken haben. Zugleich verspricht die KBV der Politik und der Ärzteschaft, dass sie selbst Praxissoftware kostenlos anbieten würde, erhielte sie nur das Recht, selbst als Softwareanbieter aktiv werden zu können.
Die öffentliche Diskussion darüber wird polemisch und teils unter Verwendung „alternativer Fakten“ geführt. Nachfolgend stellen wir die Hintergründe und die Position der medatixx GmbH & Co. KG dar, deren Praxissoftwareprogramme in über 20.000 Praxen installiert sind.
Lesen Sie das komplette Positionspapier auf der medatixx-Website: Positionspapier medatixx KBV-eigene Software
Pressemitteilung der medatixx GmbH & Co. KG
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