Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apotheker hat den Vorsitzenden und die Mitglieder der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Jahre 2017 bis 2020 berufen. Vorsitzender der AMK bleibt Prof. Dr. Martin Schulz. Sechs der bisherigen Mitglieder der AMK sind ausgeschieden, fünf wurden neu berufen. Die AMK hat ab 2017 inklusive des Vorsitzenden nun 21 Mitglieder; darunter Expertinnen und Experten aus allen Gebieten der Pharmazie und Arzneimittel(therapie)sicherheit inklusive Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie, Intensivmedizin, Anästhesie und Onkologie. Die Liste aller Mitglieder ist unter https://www.abda.de/themen/arzneimittelsicherheit/amk/wir-ueber-uns/vorstand-amk/ verfügbar.
Die Kommission nimmt zusammen mit der Geschäftsstelle in Berlin für die Apothekerschaft die Aufgaben im Bereich der Arzneimittel-Risikoabwehr wahr, die vor allem im Arzneimittelgesetz definiert sind. Die Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichten alle Apothekerinnen und Apotheker, Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden. Die Geschäftsstelle der AMK gewährleistet die bundesweite Kommunikation mit den Behörden, pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de
Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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