Zu den Aussagen der Techniker Krankenkasse (TK) erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): “Blinddarmoperationen bei Heranwachsenden werden durchgeführt, wenn sie medizinisch indiziert sind. Wer regionale Unterschiede nicht erklären kann, sollte sich hüten, zu spekulieren oder gar, wie es bei der TK mitschwingt, überflüssige Operationen zu unterstellen. Jeder Krankenhausarzt diagnostiziert nach bestem Wissen und Gewissen und entscheidet dann, welche Therapie geeignet ist. Und dies nach medizinischen Gesichtspunkten. Die Unterschiede machen vielmehr deutlich, dass die Medizin nicht so eindeutig ist, wie es Krankenkassenverwaltungen gerne hätten. Es gibt unterschiedliche Lehrmeinungen, die von möglichst schnell operieren, um sicher zu sein, bis möglichst lange abwarten, gehen. Sicher ist jedenfalls, dass ein zu spät operierter Blinddarm mit allerhöchstem Risiko für die Kinder einhergeht.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
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