Ein MVZ kann Gründerin eines weiteren MVZ im Sinne von § 95 Abs. 1a S. 1 SGB V i.d.F. des GKV-VStG sein. Dies hat das Landessozialgericht Hessen in einem Urteil vom 30.11.2016 ausdrücklich klar gestellt. Das Gericht hat dabei deutlich gemacht, dass die Gründungsberechtigung für MVZs auf … Weiterlesen
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