Keine ambulanten Mittel für unzeitgemäße Kliniklandschaft

Jüngste Äußerungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur „ambulanten Öffnung“ kleiner Krankenhäuser stoßen auf Widerspruch der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.

Das BMG will Kliniken mit weniger als 150 Betten umfassend in die vertragsärztliche Versorgung einbeziehen – und dies unabhängig von der örtlichen ambulanten Versorgungssituation. So äußerte sich jüngst Ulrich Orlowski, der im BMG für die Gesetzliche Krankenversicherung zuständige Abteilungsleiter.

„Gerade aus einer sektorenübergreifenden Perspektive ist dies der falsche Ansatz“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Offenkundig lässt sich das BMG vor allem von der Sorge um die wirtschaftliche Zukunft kleiner Häuser leiten. Es ist aber nicht Aufgabe der Vertragsärzte, finanziell nicht wirtschaftliche Kliniken durch das Umverteilen vertragsärztlicher Honorare am Leben zu erhalten.“ Vielmehr, so Bergmann, legt der Vorstoß schonungslos die Versäumnisse der Politik offen, nicht längst flächendeckend eine bedarfsgerechte und dabei wirtschaftlich tragfähige Kliniklandschaft etabliert zu haben.

Keine Rettungsschirme für überzählige Kliniken

Bergmann: „Es kann nicht sein, dass stationäre Überkapazitäten stets mit dem Hinweis auf die Erfordernisse der Sicherstellung perpetuiert werden. Für diese Fälle hat die Politik gerade erst die Sicherstellungszuschläge etabliert. Der weit größere Anteil an kleinen, unrentablen Häusern liegt jedoch in städtischen und verdichteten Räumen. Hier bedarf es ganz sicher keiner von den Vertragsärzten bezahlter Rettungsschirme.“

Wenn das BMG auf die hierzulande geringeren Raten ambulant durchgeführter Operationen verweist – etwa im Vergleich zu Dänemark – so kann nach Meinung Bergmanns die einzige Schlussfolgerung nur darin liegen, die vertragsärztlichen Strukturen finanziell so auszustatten, dass sie das ambulante Versorgungspotenzial in Gänze ausschöpfen können.

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrein

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