Das deutsche Gesundheitssystem hat eine lange Reformgeschichte. So viele gesetzliche Neuregelungen wie in diesem und im nächsten Jahr aber gab es lange nicht – und so viel Kritik von Vertretern der niedergelassenen Ärzteschaft auch nicht. Zum Beispiel am Krankenhausstrukturgesetz, mit dem die Bundesregierung unter anderem auf die Organisation des Notdienstes einwirkt und die Einrichtung so genannter „Portalpraxen“ an Kliniken fordert. Die vom Gesetzgeber geforderte Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Bereich im Notdienst ist jedoch differenziert zu betrachten – darauf verwies Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, auf der Vertreterversammlung (VV) am 18. November in Düsseldorf. In Nordrhein stimmen die Vorgaben des Gesetzgebers in vielen Punkten mit der Beschlusslage überein: Im Modellbezirk Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren allgemeinen ärztlichen Notdienst in und mit noch zu bestimmenden Kliniken leisten – diese Form der Kooperation soll im kommenden Jahr erprobt werden. Potthoff informierte die Delegierten über den aktuellen Stand der Neustrukturierung des Notdienstes: „An der Uniklinik Bonn haben wir zum 1. Oktober unseren augenärztlichen Notdienst etabliert, der auf große Akzeptanz stößt, wie die Patientenzahlen der ersten Wochen zeigen.“ Der fachärztliche Notdienst in Nordrhein werde in den kommenden Monaten auch andernorts neu aufgestellt, unter anderem mit Standorten in Aachen und Krefeld. In der Modellregion wird auch zeitnah ein neu strukturierter Fahrdienst eingerichtet. Kritisch äußerte sich der KVNO-Vorsitzende zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. „Das Hauptproblem bleibt die fehlende beziehungsweise weiterhin unklare Abgrenzung zwischen zulässiger Kooperation und strafbarer Korruption“, sagte Potthoff. Beim eHealth-Gesetz sei jetzt schon absehbar, dass der Zeitplan durch Verzögerungen auf Seiten der Industrie nicht eingehalten werden könne. Klärungsbedarf bei Gesundheitskarte für Flüchtlinge Bei der Versorgung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen ist die KV Nordrhein zusammen mit der KV Westfalen-Lippe in Gesprächen mit der Landesregierung, um absehbare Probleme bei der Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge zu lösen. Bisher haben sich nur wenige Kommunen dazu bereit erklärt, die Karte einzuführen – nicht zuletzt wegen der erwarteten Mehrkosten auf Grund des (faktischen) Wegfalls der Leistungsbeschränkung gemäß Asylbewerberleistungsgesetz sowie der Verwaltungskosten für die Kommunen. „Wir kritisieren insbesondere die fehlende Erkennbarkeit des Versichertenstatus mit ihren diversen Folgeproblemen – bei Fragen des Leistungsanspruchs, aber auch bei der Bildung der Honorar-Budgets für die Vertragsärzte“, sagte Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Termin-Servicestelle ist in Arbeit Brautmeier berichtete darüber hinaus zum Stand der Dinge in Sachen Termin-Servicestellen. „Da es nicht gelungen ist, die Politik davon zu überzeugen, dass diese von den KVen einzurichtenden Servicestellen überflüssig und viel zu bürokratisch sind, werden wir ab Ende Januar eine funktionierende Vermittlung von Facharzt-Terminen anbieten müssen“, sagte Brautmeier. Bis ein auf der Bundesebene etabliertes Verfahren zur Verfügung steht, wird eine Übergangslösung geschaffen. „Wir arbeiten daran, pünktlich ein gesetzeskonformes Angebot bereitzuhalten – vor allem, um einen Abfluss von Mitteln für die fachärztliche Versorgung an die Kliniken und eine weitere Öffnung der Krankenhäuser durch die Politik zu vermeiden.“ Die KV Nordrhein wird die Fachärzte in Nordrhein bitten, Termine zur Verfügung zu stellen – das wird schon bald per Fax, Mail oder Telefon möglich sein. „Wir brauchen Rückmeldungen aus allen Fachrichtungen, um Termine vermitteln und somit sicherstellen zu können, dass Patienten mit dringlicher Überweisung innerhalb der vorgegebenen vier Wochen einen Facharzttermin bekommen. Andernfalls müssen wir eine Behandlung im Krankenhaus organisieren und aus der fachärztlichen Vergütung bezahlen“, betonte Brautmeier. Die Terminmeldung soll dabei bewusst freiwillig erfolgen – ebenso wie die Kennzeichnung der Überweisungen als „dringlich“ oder „nicht dringlich“ über entsprechende Buchstabenkürzel durch die überweisenden Haus- oder Fachärzte. „Wir wollen die Hausärzte so wenig wie möglich belasten. Wir werden aber auf die Kennzeichnung nicht verzichten können, da wir die Patienten, die Anspruch auf die Vermittlung innerhalb von vier Wochen haben, ansonsten nicht von denjenigen unterscheiden können, die diesen Anspruch nicht haben“, so Brautmeier. Hausärzte: Umstellung bei RLV/QZV auf aktuelle Fallzahl Eine wesentliche Änderung bei der Honorierung der Hausärzte in Nordrhein beschlossen die Delegierten auf Antrag des HVM-Ausschusses, der sich mit Fragen der Honorarverteilung beschäftigt. Dr. med. Frank Bergmann, VV-Vorsitzender der KV Nordrhein und Vorsitzender des HVM-Ausschusses, erläuterte, warum die RLV/QZV-Systematik im hausärztlichen Versorgungsbereich zum 1. Januar 2016 auf die aktuelle Fallzahl umgestellt wird. „Die Umstellung erfolgt auf Wunsch der Hausärzteschaft und soll vor allem die Versorgungslage im hausärztlichen Versorgungsbereich stärken.“ Vorteile der Berücksichtigung der aktuellen Fallzahl seien mehr Flexibilität und Handlungsfreiheit im Praxisalltag, der Wegfall des Antragsverfahrens bei besonderen Fallzahlentwicklungen (zum Beispiel bei Praxisschließungen im Umfeld) und eine Vereinfachung der Bereinigung bei Selektivverträgen. Bergmann betonte, dass keine vergleichbare Umstellung für den fachärztlichen Versorgungsbereich vorgesehen sei. „Zum einen ist die Fallzahlentwicklung im fachärztlichen Versorgungsbereich deutlich heterogener, zum anderen lässt die Finanzsituation im fachärztlichen Versorgungsbereich derzeit keinen Spielraum für eine Änderung der RLV/QZV-Systematik“, sagte Bergmann. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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