Die Pflasterverschreibung

Bild: So sind (Spezial-)Pflaster normalerweise auf Rezept verschrieben. Für die nächste Begegnung – die mir Kristy.infidel von instagram so geschickt hat- muss man sich einfach vorstellen, dass da 15 x 8 cm drauf steht. Kunde: „Ich will dieses Pflaster umtauschen. Ich wollte eins was 8x15cm gross ist. Sie haben mir eins gegeben, wo 15 x […]

Neun von zehn AOK-Versicherten mit Pflegeberatung zufrieden

Mit der Pflegeberatung der AOK sind fast 90 Prozent der Versicherten zufrieden, die dieses Angebot schon einmal genutzt haben. Das zeigt eine repräsentative Nutzerbefragung des Zentrums für Sozialforschung Halle im Auftrag der AOK. Ob es um Fachkompetenz, Verständlichkeit, Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit oder Objektivität geht – bei all diesen Beratungsaspekten erreicht die AOK-Pflegeberatung Zufriedenheitswerte von jeweils rund 90 Prozent. Die Evaluation belegt auch, dass die AOK-Pflegeberater in der Lage sind, die Lebens-und Pflegesituation der Betroffenen schnell und nachhaltig zu stärken. Knapp die Hälfte der Befragten gab an, dass sich durch die individuelle Pflegeberatung ihre Pflegesituation verbessert hat (48 Prozent) oder pflegende Angehörige Hilfe bekamen (47 Prozent). Die Beratung wurde auch als nützlich erlebt, weil Möglichkeiten finanzieller Unterstützung erläutert wurden (42 Prozent) oder weitere Ansprechpartner genannt werden konnten (33 Prozent). Der Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, sieht die größte Pflegekasse Deutschlands auf dem richtigen Weg: „Drei Viertel der Pflegedürftigen werden heute ambulant versorgt. Das A und O für diese Menschen ist ein passgenaues und stabiles Pflegeumfeld, das sowohl ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen als auch die rechtlichen und wohnortnahen Möglichkeiten berücksichtigt.“ Für die Pflegeberatung setzt die AOK bundesweit über 700 Pflegeberater ein, die in fast 1.400 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zuhause rund um die Pflege informieren, bei Entscheidungsfindungen zu speziellen Fragen unterstützen und als Systemlotse fungieren. „Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit unserem AOK-Pflegeberatungsangebot nicht nur wichtige Informationen, sondern auch konkrete Hilfen erhalten.“ Die Sozialforscher baten im vorigen Jahr alle Nutzer der AOK-Pflegeberatung um ihre Teilnahme. Mit rund 12.300 Teilnehmern lag die Rücklaufquote bei rund 33 Prozent und damit erfreulich hoch. Ziel der umfassenden Befragung war es, die Umsetzung und Qualität der Pflegeberatung zu erfassen, aber auch die Zufriedenheit und Bedarfe der Ratsuchenden zu ermitteln. Die Gründe für eine Pflegeberatung sind demnach vielfältig. Am häufigsten wurde die notwendige Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln, der plötzliche Pflegefall und die Unterstützung bei der Antragstellung genannt. Andere Gründe sind zunehmender Hilfebedarf, die Klärung von Kosten und finanziellen Unterstützungsmaßnahmen oder die Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Bei den vereinbarten Maßnahmen in einer Pflegeberatung rangiert der Antrag auf eine Pflegestufe oder die Höherstufung an erster Stelle. Danach folgen der Einsatz von Hilfsmitteln zur Pflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Neben der Zufriedenheit und Wirkung der Pflegeberatung wurden auch die Struktur und Organisation der Beratung sowie der Akzeptanzgrad der AOK-Pflegeberatung beleuchtet. Acht von zehn Befragten ist es demnach sehr oder eher wichtig, dass die Pflegekasse eine Beratung auch im häuslichen Umfeld anbietet. Das entspricht nach Auffassung der Ratsuchenden der persönlichen Situation am besten bzw. ist so die Abstimmung mit der häuslichen Situation am ehesten möglich. Die AOK trägt diesem Wunsch Rechnung: 77 Prozent aller individuellen Pflegeberatungen finden im häuslichen Umfeld statt. In einer weiteren Stichproben-Befragung wurden 4.000 AOK-Pflegebedürftige, die bisher keine Pflegeberatung in Anspruch genommen haben, nach ihren Gründen befragt. Fast 1.300 Fragebögen kamen zurück, das entspricht einem Rücklauf von rund 31 Prozent. Überraschenderweise kannte jeder zweite Befragte das Angebot der individuellen Pflegeberatung noch nicht. Viele Versicherte erfuhren erst mit dem Antrag auf Pflegeleistungen davon oder noch später. Andere Versicherte nutzen das Angebot nicht, weil sie glauben, dass ihnen eine solche Beratung nichts bringt. Litsch: „Das ist der klare Auftrag an uns, noch frühzeitiger und gezielter über die AOK-Pflegeberatung zu informieren und ihren erheblichen Nutzen bei noch mehr Versicherten bekannt zu machen. Diesen Auftrag nehmen wir sehr ernst.“ Die Kurzfassung des Evaluationsberichts und die Broschüre „In besten Händen“ mit ausgewählten Ergebnissen zur Evaluation stehen auf www.aok-bv.de und http://www.aok-gesundheitspartner.de zum Download zur Verfügung. Hintergrund: Die individuelle Pflegeberatung ist eine kostenlose Leistung für alle Versicherten. Sie ist im Paragrafen 7a des elften Sozialgesetzbuchs geregelt. Mit diesem Angebot sollen Pflegekassen ihre Versicherten und deren Angehörige individuell unterstützen, Hilfe im Alltag organisieren und eine optimale Pflege sicherstellen. Die AOK ist die größte Pflegekasse Deutschlands. Jeder zweite der rund 2,9 Millionen Pflegebedürftigen ist bei der AOK versichert. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

The post Neun von zehn AOK-Versicherten mit Pflegeberatung zufrieden appeared first on Healthcare Netzwerk.

conhIT: medatixx wird zum Lotsen für medizinische Apps

Mit dem neuen medatixx-AppPoint wird der strukturierte Datenaustausch zwischen Apps auf dem Patientensmartphone und der Praxissoftware möglich. Der Praxissoftwarehersteller medatixx stellt mit dem medatixx-AppPoint auf der conhIT vom 25.-27. April in Halle 2.2 an Stand A-107 ein neues und innovatives Portal für Gesundheits-Apps vor. Ermöglicht wird dies durch eine enge Kooperation von medatixx mit Anbietern medizinischer Apps. Im Fokus stehen dabei keine Fitness-Apps, sondern Apps mit einem echten medizinischen oder therapeutischen Mehrwert. Wie man im Unternehmen betont, möchte man „dem Anwender mit dem medatixx-AppPoint ein Lotse im Dschungel der Gesundheits-Apps sein“. Derzeit gebe es nahezu unüberschaubar viele Gesundheits-Apps. Jedoch sei es Laien kaum möglich zu erkennen, welche App tatsächlich einen medizinischen Nutzen bringt und direkt mit der Praxissoftware des Arztes interagieren kann. Erfasst ein Patient Werte über eine im medatixx-AppPoint gelistete medizinische App, werden diese direkt in die elektronische Krankenakte in der medatixx-Praxissoftware des behandelnden Arztes übertragen. So ist der Patient in der Lage, unabhängig von den Sprechzeiten der Praxis sicher aktuelle Daten zu übermitteln. Ebenso besteht für Arztpraxen die Möglichkeit, Nachrichten an den Patienten zu senden. Auf der conhIT präsentiert medatixx die ersten App-Anbindungen und zeigt, wie der Datentransfer zwischen Arztpraxis und Patient funktioniert. Das conhIT-Messeteam von medatixx präsentiert ebenfalls die etablierten Projekteditionen x.concept Edition MVZ/Ambulanz und x.vianova. Den Online-Terminkalender für diese MVZ- und Ambulanzlösungen gibt es jetzt in einer erweiterten Version. Diese erlaubt es, automatisch Termine, Ressourcen und sogar die passenden Behandler nach vorkonfigurierten Kriterien zu finden. Möglich wird dies durch eine gezielte Eingabe von Informationen durch den Patienten. Trägt dieser beispielsweise Alter und Symptome ein, wird gleich der passende Facharzt zugeordnet. medatixx auf der conhIT: Halle 2.2, Stand A-107 Pressemitteilung der medatixx GmbH

The post conhIT: medatixx wird zum Lotsen für medizinische Apps appeared first on Healthcare Netzwerk.

„Gesundheit für Ältere gestalten – Lebensqualität fördern“ – Einsendeschluss für den vdek-Zukunftspreis 2017 rückt näher

Jetzt noch schnell bewerben: Bis zum 13. April 2017 können Interessierte ihre Unterlagen für den vdek-Zukunftspreis 2017 beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) einreichen. Gesucht werden innovative Ideen und Best-Practice-Beispiele, die sich dem gesunden Altern widmen. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Projekte, die darauf abzielen, ältere Menschen mit eher schlechteren Gesundheitschancen besser als bisher zu erreichen und damit die Möglichkeit eröffnen, eine gesundheitsfördernde Lebensgestaltung umzusetzen. Die besten Ideen werden mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro ausgezeichnet. Eine hochkarätige Fachjury entscheidet im Sommer 2017 über die eingereichten Projekte und vergibt den diesjährigen vdek-Zukunftspreis. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung der eingereichten Unterlagen stellen vor allem die versorgungspolitische Relevanz, qualitative Aspekte sowie die Praxisrelevanz dar. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular für den vdek-Zukunftspreis 2017 finden Bewerber auf der Webseite des vdek unter www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftspreis/zukunftspreis_2017.html. Für Fragen steht Frau Christin Liebrenz allen Interessierten gerne unter der Telefonnummer 030/269 31-17 66 zur Verfügung. Pressemitteilung des vdek

The post „Gesundheit für Ältere gestalten – Lebensqualität fördern“ – Einsendeschluss für den vdek-Zukunftspreis 2017 rückt näher appeared first on Healthcare Netzwerk.

GPM: Wer wenig hört, wünscht viel Beratung! Patientenbefragung der IKK BB bewertet die Versorgung mit Hörsystemen

Im Herbst 2016 schrieb die regionale Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) in Zusammenarbeit mit der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) 389 Versicherte an und befragte sie zur Qualität ihrer aktuellen Versorgung mit Hörsystemen. 199 antworteten und gaben der IKK BB und den Hörakustikern in Berlin und Brandenburg wichtige Hinweise zu Qualität, Beratung und zu Auswahlkriterien für die Anschaffung ihres Hörsystems: Hörsysteme nur nach intensiver Fachberatung Wer schwerhörig wird, dem droht der Verlust sozialer Teilhabe. Ein sensibles Thema also, für das es heute gute Hilfsmittel gibt, die modernen Hörsysteme. Deren Funktionen, ihr Design und mitunter auch anfallende Zusatzkosten wollen jedoch wohl bedacht sein. Betroffene suchen sich daher einen versierten Hörakustiker, der ihnen hauptsächlich aus dem Familien- und Bekanntenkreis (34,2 %) oder – auf direkte Nachfrage – durch den Arzt (33,7 %) empfohlen wird. Die professionelle Dienstleistung des Hörakustikers beeinflusst in über der Hälfte der Fälle (52,8 %) die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Hörsystem, dicht gefolgt von „guter Beratung“ (48,7 %), die ebenfalls auf die wichtige Rolle des Hörakustikers verweist. Der Arzt spielt hier mit nur 16,1 % eine untergeordnete Rolle. Befragt nach der Güte der Beratung durch den Fachmann und zur Qualität der letztlich gewählten Versorgung, zeigen sich die Kunden sehr zufrieden: Nach einer geduldigen, intensiven und individuellen Beratung, bei der in der Regel mehrere Produkte in aller Ruhe (zwischen 4 Tagen und mehreren Wochen) getestet werden konnten, erreichen die Hörakustiker einen Zufriedenheitswert mit der Beratung von 8,4 (Skala 1-10). Umgerechnet in Schulnoten wäre dies eine 1- bis 2 (Skala 1-6). Auch die letztendlich ausgewählten Hörsysteme erfüllten mit 7,8 von 10 die hohen Erwartungen. Regelversorgung oder private Aufzahlung? Die Befragung unterscheidet nach aufzahlungsfreier Regelversorgung, einer Aufzahlung bis 250 Euro pro Ohr und einer privaten Eigenbeteiligung von 500 Euro und mehr pro Ohr. Der Hörsystemträger investiert hier individuell: 34,2 % der Befragten wählten ein zuzahlungsfreies Modell, 20,6 % beteiligten sich bis 250 Euro pro Ohr privat. Da ein Hörsystem den Versicherten in der Regel für die nächsten sechs Jahre begleitet, leisteten sich 42,2 %, mehr als 250 Euro pro Ohr für ihr Wunschsystem aufzuzahlen. Mehr als die Hälfte davon waren sogar bereit, privat mehr als 500 Euro pro Ohr für eine -außerordentliche und innovative Hörgeräteversorgung aufzuwenden. Bei Entscheidungen zur Hörsystemversorgung spielen nicht nur funktionale, gesundheitliche oder preisliche Aspekte eine Rolle: Die Anschaffung eines (ersten) Hörsystems bedeutet auch, einen Hörverlust zunächst anzuerkennen. Ein kleines, im Ohr fast unsichtbares Modell, das zudem über Extras wie eine Freisprech- oder Erinnerungsfunktion verfügen kann, nimmt die ersten Berührungsängste. Die Qualität der Hörsysteme und die Arbeit des Hörakustikers konnten dann vollends überzeugen. Auch ein generelles Markenbewusstsein in diesem sensiblen Bereich entscheidet manchmal mit. Kunden fragen oft gleich nach aufwendigeren Systemen und interessieren sich – trotz vorheriger Information – weniger für aufzahlungsfreie Modelle. Sie zahlen freiwillig zu, sind dann aber in der Regel auch mit einem Wert von 8,3 von 10 Punkten – was der Schulnote 2 entspricht – bei einer Aufzahlung von mehr als 500 Euro pro Ohr besonders zufrieden mit ihrer Wahl. Enrico Kreutz, IKK BB-Vorstand, zu den Erkenntnissen der IKK BB nach der Versichertenbefragung: „Weiter gut hören zu können, ist immens wichtig für die soziale Teilhabe. Hierfür gibt es Gott sei Dank heute technisch hochentwickelte Hörsysteme, auch im Rahmen der stetig verbesserten Regelversorgung. Wir empfehlen unseren Versicherten, bei Hörsystemen vor allem auf die unverzichtbaren  Funktionen im eigenen Alltag zu achten. Das ist der Weg zu einer guten Versorgung auch ohne hohe finanzielle Eigenbeteiligung. Wichtig ist auch, die angebotenen Systeme vor der Entscheidung ausgiebig in der Praxis zu testen.“ Auch Marianne Frickel, Präsidentin der biha, begrüßt das Umfrageergebnis: „Wir freuen uns sehr über die positiven Befragungsergebnisse. Aus unserer Sicht haben die Versicherten der IKK BB durch ihre Antworten die hochqualitative individuelle Versorgung mit Hörsystemen bestätigt. Ergebnisse zwischen sehr gut und gut bei einem mit großer Sensibilität zu handhabenden Medizinprodukt, das nun nicht unbedingt zu den beliebtesten Hilfsmitteln gehört, verweist auf die ausgezeichnete Arbeit der Hörakustiker bei der Beratung und der Versorgung.“ Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg

The post GPM: Wer wenig hört, wünscht viel Beratung! Patientenbefragung der IKK BB bewertet die Versorgung mit Hörsystemen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Unterschriftenaktion: Pro Wahlkreis 4.000 Patienten für Schutz der Apotheken vor Ort

In jedem Bundestagswahlkreis haben 4.000 Patienten mit Name und Adresse für den Schutz und die Stärkung der wohnortnahen Apotheken unterschrieben. Dieser Durchschnitt ergibt sich bei 1,2 Millionen Unterschriften, die zwischen Weihnachten und Ende Februar geleistet wurden, und 299 Wahlkreisen zwischen Sassnitz und Berchtesgarden, in denen am 24. September Direktmandate für den Bundestag vergeben werden. Bei der Aktion „Gesundheitssystem in Gefahr“ haben mehr als 6.000 Apotheken aus allen 16 Bundesländern mitgemacht. „Das Votum der Bürger ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik, die Arzneimittelversorgung vor Ort zu stärken“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die einzige Maßnahme, die funktioniert: Der Versandhandel mit Arzneimitteln muss auf rezeptfreie Medikamente begrenzt werden. Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollte vom Bundestag zügig beraten und zeitnah verabschiedet werden.“ Mit Mecklenburg-Vorpommern im Nordosten und Bayern im Süden der Republik liegen zwei Flächenländer ganz weit vorne, wo Demografie und Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle spielen – und für die Patienten offenbar auch die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit durch öffentliche Apotheken ein äußerst sensibles Thema ist. Mit mehr als 220.000 Unterschriften hat Bayern fast 20 Prozent Anteil am bundesweiten Stimmaufkommen – trotz eines Bevölkerungsanteils von kaum mehr als 15 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern konnte mit 55.000 Unterschriften bei nur 6 Wahlkreisen mehr als 9.000 Stimmen pro Mandat sammeln – mehr als Doppelte des errechneten Bundesdurchschnitts. Die Aktion „Gesundheitssystem in Gefahr“ hatte folgenden Text: „Aktuelle Entscheidungen der EU machen es ausländischen Konzernen noch einfacher, sich an unserem Gesundheitssystem zu bereichern. Internationale Versandhändler wollen die Rosinen aus unserem System picken, ohne das zu leisten, was meine Apotheke vor Ort macht: Nacht- und Notdienst, persönliche Beratung, Rezeptur, … Ich fordere von der Politik: Stoppen Sie die gefährlichen Einflüsse von außen. Schützen Sie die Apotheken vor Ort!“. Am 19. Oktober hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ausländische Versandhändler sich nicht an die deutsche Festpreisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel halten müssen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

The post Unterschriftenaktion: Pro Wahlkreis 4.000 Patienten für Schutz der Apotheken vor Ort appeared first on Healthcare Netzwerk.

BDPK begrüßt Prüfergebnis des BVA: Patienten dürfen Reha-Einrichtung frei wählen

Wählt der Versicherte seine medizinische Rehabilitationseinrichtung frei aus, müssen Krankenkassen diese Leistung als Sachleistung erbringen. Die zwischen Krankenkassen und Reha-Einrichtungen getroffenen Vergütungsvereinbarungen sind verbindlich. Mehrkosten sind zwischen Versichertem und Krankenkasse abzurechnen und müssen von der Krankenkasse begründet werden. Der BDPK begrüßt das Ergebnis einer kürzlich beim BVA eingereichten aufsichtsrechtlichen Prüfung. Demnach gilt im Einzelnen: Sachleistungsprinzip Stationäre Rehabilitationsleistungen sind durch die Krankenkasse als Sachleistung zu erbringen. Wählt der Versicherte eine Einrichtung mit Versorgungsvertrag, hat diese gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Zahlung der in dem für sie geltenden Kollektivvertrag geregelten Vergütung. Transparenz über die Antrags-Prüfentscheidung Die Versicherten müssen aus dem Bescheid die Gesichtspunkte entnehmen können, die maßgeblich für die von der Krankenkasse getroffene Entscheidung (Angemessenheit des berechtigten Wunschs) war. Abrechnung von Mehrkosten Ist die Wahl des Versicherten nach § 9 SGB IX in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB V nicht angemessen, muss die Krankenkasse die durch diese Wahl entstehenden Mehrkosten vom Versicherten einfordern. Seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz können gesetzlich Krankenversicherte eine Rehabilitationseinrichtung mit Zahlung von sog. Mehrkosten oder mehrkostenfrei wählen, wenn sie berechtigte Gründe haben. Krankenkassen wie die DAK und IKK classic nehmen die freie Wahl einer bestimmten Klinik durch den Versicherten zum Anlass, die Vergütung der Klinik zu reduzieren. Die Reha-Einrichtung erhielt von der Krankenkasse einen Bescheid darüber, dass sie nur einen verminderten Kostensatz übernehme und die restlichen Kosten mit dem Versicherten abzurechnen seien. Teilweise sollte auch der Versicherte wie ein Privatpatient die gesamten Kosten mit der Klinik abrechnen und die Rechnung dann bei der Krankenkasse einreichen, die dann den Vergleichsklinikkostensatz erstattet. Diese Bescheide hatte der BDPK an das BVA gesandt mit der Bitte um Prüfung. Um ein rechtskonformes Verwaltungshandeln der Krankenkassen sicher zu stellen, hat das BVA nun aufsichtsrechtliche Erörterungen mit der DAK und der IKK classic aufgenommen. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

The post BDPK begrüßt Prüfergebnis des BVA: Patienten dürfen Reha-Einrichtung frei wählen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Tuberkulose: Resistente Keime bedrohen Fortschritte aus Jahrzehnten

Jeder vierte Todesfall durch Antibiotika-resistente Keime weltweit wird durch Tuberkulose (TB) bedingt. Um die Situation zu verbessern, reichen neue Arzneien aber nicht aus, betonen TB-Experten. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/tuberkulose/article/932376/tuberkulose-resistente-keime-bedrohen-fortschritte-jahrzehnten.html

30 Prozent der Bundesbürger würden ihre Gesundheit einem Roboter anvertrauen

Mehr als jeder dritte Bundesbürger würde bei einem ihm unbekannten Arzt eine Video-Sprechstunde besuchen. Fast ebenso viele zeigen sich sogar grundsätzlich offen für die medizinische Behandlung durch einen Roboter. Gleichzeitig legen 90 Prozent der Deutschen aber weiterhin großen Wert auf das ausführliche Gespräch und den persönlichen Vor-Ort-Besuch bei einem Arzt. Das sind Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage der Schwenninger Krankenkasse, für die 1.000 Bundesbürger befragt wurden. „Auf den ersten Blick mögen sich diese Ergebnisse widersprechen”, sagt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse. „Doch sie zeigen, dass sich traditionelle und digitale Medizinwelt nicht ausschließen, sondern ergänzen.“ Bisher sind beispielsweise Video-Konsultationen, Online-Diagnosen per E-Mail oder die Verschreibung von Medikamenten in Deutschland verboten. Doch diese Zeiten werden bald vorbei sein. Ab 1. April soll eine Fernbehandlung möglich sein, wenn es vorab einen persönlichen Erstkontakt zum Arzt gab, so sieht es das E-Health-Gesetz vor. Baden-Württemberg geht in einem Modellprojekt sogar noch einen Schritt weiter. Dort sollen Mediziner Patienten online oder am Telefon behandeln dürfen, die sie vorher nie persönlich gesehen haben. Bei einer Erkältung können sich die Kranken den Weg zum Arzt und das Ausharren im überfüllten Wartezimmer somit sparen. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, zuhause vom Bett aus ihren Laptop hochzufahren, um sich behandeln zu lassen. „Digitale Angebote bringen erhebliche Vorteile für die Gesundheitsversorgung. Dabei geht es nicht nur um eine effizientere und günstigere Versorgung, sondern vor allem um bessere Behandlungsmöglichkeiten und neue Therapieoptionen zum Nutzen der Patienten“, sagt Gänsler. „In der intelligenten Kombination von Mensch und Technik liegt die Zukunft der Medizin.“ So können inzwischen beispielsweise EKG´s zuverlässig mit Hilfe eines speziell dafür entwickelten Handy-Covers aus der Ferne erstellt und von Experten beurteilt werden. Gleiches gilt für die Messung von Blutdruck und Insulinspiegel. „All das ist keine Utopie mehr und würde auch dazu beitragen, dem chronischen Ärztemangel auf dem Land zu begegnen und die medizinische Behandlung zu verbessern“, so der Schwenninger-Vorstand. „Damit dies möglich wird, müssen alle Akteure Mut zeigen und bestehende Strukturen aufbrechen.“ Wie der Weg in die neue Welt der Medizin aussehen kann und wie viel Digitalisierung unsere Gesundheit verträgt, darüber diskutieren Experten am 28. März in Berlin im Rahmen der Veranstaltung „Gesundheit zum Frühstück” der Schwenninger Krankenkasse. Pressemitteilung  der Schwenninger Krankenkasse – „Die Schwenninger“

The post 30 Prozent der Bundesbürger würden ihre Gesundheit einem Roboter anvertrauen appeared first on Healthcare Netzwerk.