„Patienten werden auch Konsumenten“

„Patienten werden auch Konsumenten“ – 9. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS diskutiert über die Zukunft der Branche „Patienten werden künftig auch Konsumenten“, stellte der Präsident des 9. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES zum Abschluss der Veranstaltung am Mittwoch, 15. März, in Wien fest. Damit stehe der … Read more →

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Wird das Naturheilmittel Cannabis als Hilfe gegen Krebs unterdrückt?

In einer Studie der Zeitschrift Nature Reviews-Cancer von 2003 wurde bekannt gegeben, dass ein Wirkstoff im Cannabis das Wachstum von Krebszellen verhindern bzw. behindern kann. Anzeichen für diese Wirkung wurden schon in den 70er Jahren entdeckt – doch irgendwie ist diese Entdeckung auch bis zum Jahr 2017 noch nicht so publik geworden. Im Zuge der […]

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Bundeskabinett beschließt Reform der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen

Das Bundeskabinett hat heute die 3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen. Die BtMVV regelt die zentralen Ziele der ärztlichen Substitutionstherapie von Menschen, die durch den Gebrauch illegaler Drogen abhängig geworden sind. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die ärztliche Substitutionsbehandlung hilft Betroffenen, einen Ausweg aus dem Teufelskreis der Abhängigkeit zu finden. Sie ist eine wichtige Säule der Suchtbehandlung und stellt die Gesundheit und das Wohlergehen der Patienten in den Mittelpunkt. Mit dem heutigen Beschluss sorgen wir dafür, dass Betroffenen noch besser und wohnortnäher geholfen werden kann und stärken die Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte.“ Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler: „Drogenabhängigkeit ist kein moralisches Vergehen, es ist eine Krankheit. Deshalb ist es mir wichtig, dass Suchtkranke mit einer Opiatabhängigkeit an ihrem Wohnort, aber auch in Rehakliniken, Pflegeeinrichtungen und Hospizen bestmöglich behandelt werden. Hierzu brauchen wir ein wirkungsvolles und umfassendes Substitutionsangebot. Ich habe mich schon in der Vergangenheit sehr dafür eingesetzt, mehr Ärzte für die Substitutionsbehandlung zu gewinnen, denn Substitution rettet Leben! Darauf bauen wir jetzt auf.“ Die betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben an die Substitutionstherapie sind insgesamt darauf ausgerichtet, den Beteiligten zu einem Leben ohne Drogen zu verhelfen. Derzeit befinden sich über 77.000 Menschen mit einer Abhängigkeit von illegalen Drogen in einer Substitutionsbehandlung. Mit der Neuregelung werden folgende bislang in der BtMVV geregelte Punkte in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer überführt: Voraussetzungen für die Einleitung und Fortführung der Therapie der Umgang mit dem Gebrauch weiterer legaler oder illegaler Substanzen während einer Substitutionstherapie (Beikonsum) das Verschreiben des Substitutionsmittels zur eigenverantwortlichen Einnahme durch Patientinnen und Patienten, die einen gefestigten Umgang mit ihrem Suchtverhalten haben die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer zusätzlichen psychosozialen Betreuung Der Grundsatz, dass Substitutionsmittel nur zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden, also nur im Beisein von Fachpersonal eingenommen werden dürfen, bleibt auch in Zukunft erhalten. Die bisherige Ausnahme einer Verschreibung des Substitutionsmittels an gefestigte Patientinnen und Patienten zur eigenverantwortlichen Einnahme (Take-Home-Verschreibungen) wird fortentwickelt. In begründeten Einzelfällen dürfen Substitutionsärztinnen und -ärzte ein Mittel künftig für den Bedarf von bis zu 30 Tagen (statt grundsätzlich bis zu 7 Tagen) auch bei Inlandsaufenthalten verschreiben. Das erleichtert sowohl die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte als auch den Weg der Substitutionspatienten in ein selbstbestimmtes Leben. Um die wohnortnahe Versorgung der Betroffenen zu verbessern, wird zudem der Katalog der Einrichtungen, die Substitutionsmittel an Betroffene ausgeben dürfen, ausgeweitet. Hierzu zählen künftig etwa Rehabilitationseinrichtungen, Gesundheitsämter, Alten- und Pflegeheime sowie Hospize. Die Vorschriften zur Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs, die im Rahmen einer Substitutionstherapie unverzichtbar sind, werden dagegen in der BtMVV fortgeführt. Die Neuregelungen zielen auch darauf ab, mehr Ärztinnen und Ärzte für die Beteiligung an der Substitutionsbehandlung zu gewinnen und damit die Versorgung der Substitutionspatientinnen und -patienten, vor allem im ländlichen Raum, zu verbessern. Mit der BtMVV werden die vor über 20 Jahren erlassenen betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Therapie von Patientinnen und Patienten mit einer Abhängigkeit etwa von Heroin weiterentwickelt. Maßgeblich hierfür sind aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Versorgungserfordernisse. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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BKK: Kein Verbot des versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln lehnt der BKK Dachverband ein Versandhandels-Verbot ab. Als Reaktion auf das EuGH-Urteil legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den aktuellen Referentenentwurf vor. Lobbyisten der Apothekerschaft argumentierten, ausländische Versandapotheken gefährden die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung. Insbesondere die Apotheke auf dem Land und damit die dortige Versorgung seien in Gefahr. Chronisch Kranke brauchen und nutzen Versandhandelsapotheken Bisherige Erfahrungen mit dem Versandhandel zeigen, dass vor allem chronisch Kranke, die dauerhaft und regelmäßig ihre Arzneimittel brauchen, Versandapotheken gern und oft nutzen. Diese Option möchten die BKK ihren Versicherten erhalten – insbesondere in ländlichen Regionen mit geringerer Apothekendichte. Auch führt der geringe Anteil der Arzneimittelausgaben für Versandapotheken (GKV: 0,95 Prozent) das Gefährdungsargument ad absurdum. Da Betriebskrankenkassen bereits seit rund zehn Jahren diese Vertriebsform insbesondere ihren chronisch kranken Versicherten anbieten, entfallen bei den BKK 1,73 Prozent der Arzneimittelausgaben auf Online-Apotheken. Höchstpreismodell für in- und ausländische Apotheken – Qualität statt Packungszahlen Das Urteil des EuGHs führt derzeit zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen: Die ausländische Versandapotheke darf Boni gewähren, was der inländischen Versandapotheke nach wie vor untersagt ist. Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen wäre die Einführung eines Höchstpreismodells denkbar. Grundsätzlich sollten sich alle Apotheken mehr über einen Qualitäts-, Leistungs- und Servicewettbewerb voneinander differenzieren, als über den Preis eines Arzneimittels. Perspektivisch sollte daher nicht mehr die Zahl der abgegebenen Packungen für die Vergütung von Apotheken ausschlaggebend sein. Wichtiger ist vielmehr, dass es alle Apotheken in einen Qualitäts-, Leistungs- und Servicewettbewerb treten. Den Wortlaut der Stellungnahme sowie Daten und Fakten zum Versandhandel gibt es hier. Pressemitteilung des BKK Dachverbandes

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Unterschriftenaktion nach EuGH-Urteil – 1,2 Millionen Unterstützer fordern von Politik: Schützen Sie die Apotheken vor Ort!

Bereits 1,2 Millionen Menschen in Deutschland haben sich mit ihrer Unterschrift für den Erhalt und Schutz der wohnortnahen Apotheken zwischen Rügen und dem Schwarzwald ausgesprochen. Das ist der bisherige Stand der Auswertung für die Unterschriftenaktion „Gesundheitssystem in Gefahr“, die zwischen Weihnachten und Ende Februar in Deutschlands Apotheken lief. Mehr als 6.000 Apotheken aus allen 16 Bundesländern haben zehntausende Unterschriftenlisten eingeschickt, die aneinander gereiht eine Strecke von mehr als 20 Kilometern ergeben. Und noch immer gehen weitere Unterschriften bei der zentralen Auswertungsstelle der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ein. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wertet die Aktion als klares Signal: „Wenn mehr als eine Million Bürger mit ihrer Unterschrift eine sozial gerechte und wohnortnahe Arzneimittelversorgung für die Zukunft einfordern, dann ist das ein klarer Auftrag in Richtung Politik zu handeln. Und zu handeln heißt in diesem Fall: den Versand von Arzneimitteln auf den Bereich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zurückzuführen und das entsprechende Gesetz zügig zu verabschieden.“ Schmidt erinnert daran, dass selbst aufwändige und lang angelegte Unterschriftenaktionen nur selten mehr als 100.000 Unterstützer fänden, selbst wenn sie online mit einfachem Maus-Klick durchgeführt würden. „Wir aber haben vor Ort mit den Patienten gesprochen und ihre echte, persönliche Unterstützung erfahren. Rein statistisch haben in jedem einzelnen Bundestagswahlkreis rund 4.000 Menschen mit ihrem Namen für die Apotheke und gegen den Wegfall der Arzneimittelpreisbindung unterzeichnet. Das ist ein starkes Votum. Wer die Apotheke vor Ort braucht, kennt auch Ihren Wert.“ Schmidt weiter: „Nachdem sich in den letzten Wochen schon zahlreiche Berufsverbände und Patientengruppierungen für unser Ziel stark gemacht haben, freue ich mich, dass jetzt auch so viele Menschen individuell ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht haben. Und den tausenden Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken vor Ort bin ich dankbar für ihr Engagement.“ Zum Hintergrund: Am 19. Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ausländische Versandanbieter sich im Gegensatz zu den öffentlichen Apotheken in Deutschland nicht an die Festpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten müssen. Um die daraus resultierenden Probleme zu lösen, setzt sich die Apothekerschaft für ein Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente ein, das auch ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorsieht. Zwischen dem 20. Dezember 2016 und dem 1. März 2017 haben zahlreiche Apotheken in Deutschland Unterschriftenbögen ausgelegt, die folgenden Text enthielten: „Aktuelle Entscheidungen der EU machen es ausländischen Konzernen noch einfacher, sich an unserem Gesundheitssystem zu bereichern. Internationale Versandhändler wollen die Rosinen aus unserem System picken, ohne das zu leisten, was meine Apotheke vor Ort macht: Nacht- und Notdienst, persönliche Beratung, Rezeptur, … Ich fordere von der Politik: Stoppen Sie die gefährlichen Einflüsse von außen. Schützen Sie die Apotheken vor Ort!“. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Erfolgreicher Start für Präventionsinitiative: Apps für gesünderes Hören bereits 45.000-mal geladen

Mehr als 45.000 Nutzer haben innerhalb von zehn Tagen seit Start der gemeinsamen Präventionsinitiative von BARMER und Mimi Hearing Technologies GmbH die Apps zur Vermeidung von Hörschäden auf ihr Handy geladen. „Mimi Hörtest“ und „Mimi Music“ testen die individuellen Stärken und Schwächen eines jeden Gehörs und passen dann die Musik auf dem Smartphone so an, dass der Nutzer sie in besserer Qualität hören kann und zwar bei geringerer Lautstärke. Mit der Kombination aus Lifestyle und Gesundheitsförderung sensibilisieren BARMER und Mimi besonders jugendliche Smartphone-Nutzer in ihrer digitalen Lebenswelt für das gesunde Hören. „Die hohen Download-Zahlen der Mimi-Apps belegen, dass wir auf digitalen und innovativen Wegen viele Menschen für ihre Gesundheit und das Thema Prävention begeistern können“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER. „Lärm macht krank“ Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist darauf hin, dass die Lärmbelastung im Alltag zunimmt: Kinder und Jugendliche setzen sich oft freiwillig extremen Geräuschpegeln bei Konzerten, in Diskotheken und beim Musik-Streaming über Kopfhörer aus. Studien zeigen, dass die Zahl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit nachweisbarem Innenohr-Hörverlust ansteigt. „Lärm macht krank. Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigung sind aus fachlicher Sicht daher in jedem Lebensalter zu begrüßen“, sagt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Lärm verursache nicht nur irreversible Schädigungen des Gehörs, sondern auch Stress und könne zu Herz-Kreislauf-Problemen, zu Konzentrations- und Schlafstörungen, Nervosität und Gereiztheit führen. Leisere Musik schont die Ohren Zum Welttag des Hörens am 3. März starteten die BARMER und Mimi die gemeinsame Initiative. Mit zwei Apps sollen möglichst viele Menschen künftig Musik besser und leiser hören. Die Kooperation wurde initiiert und begleitet durch die Berliner Konzeptagentur Die BrückenKöpfe. Pressemitteilung der BARMER

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