Alle Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, ein das gesamte Krankenhaus umfassendes Qualitätsmanagementverfahren durchzuführen. Dazu wurde in den 90er Jahren gemeinsam von den Organisationen auf Leistungserbringer- und Kassenseite das Qualitätsmanagementverfahren entwickelt und seit 2001 unter dem Dach einer gemeinsamen Gesellschaft – KTQ GmbH – organisiert. Zum Ende des Jahres treten die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen aus dem Kreis der stimmberechtigten Gesellschafter der KTQ aus. Sie waren engagierte Mitinitiatoren der KTQ von Anfang an und werden die Entwicklung der KTQ auch zukünftig in einem wissenschaftlichen Beirat konstruktiv begleiten. Die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Pflegerat (DPR) führen die KTQ in gemeinsamer Trägerschaft weiter und betonen, dass die Zertifizierung nach dem allseits anerkannten und bewährten Verfahren sowie dessen Weiterentwicklung vom Ausscheiden der Krankenkassenverbände unberührt bleibt. Das interne Qualitätsmanagement von Gesundheitseinrichtungen bleibt für die Bundesärztekammer der Dreh- und Angelpunkt für jede Verbesserung der Qualität. KTQ hat dabei die Entwicklung im Qualitätsmanagement immer vorangetrieben. Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft eröffnen sich durch den Schritt der Kassenseite zudem neue Möglichkeiten für die KTQ. Der Deutsche Pflegerat möchte KTQ so weiterentwickeln, dass Kliniken, Pflegeeinrichtungen und die anderen Gesundheitseinrichtungen noch besser in ihrem internen Qualitätsmanagement unterstützt werden können. Ein gutes Qualitätsmanagement der Kliniken, Pflegedienste und der anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist für die Träger der KTQ auch weiterhin essentiell. Die von Praktikern entwickelten Modellprojekte und weitere neue Vorhaben gewährleisten, dass die KTQ-Zertifizierung den Gesundheitseinrichtungen auch in Zukunft eine gute Grundlage für hohe Qualität und Effizienz der Krankenhäuser bietet. Hintergrund KTQ: KTQ steht für „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“. Beim KTQ-Verfahren werden Einrichtungen des Gesundheitswesens rund um die medizinischen, pflegerischen und verwaltungsbezogenen Prozesse im Drei-Jahres-Rhythmus in den Bereichen Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit- Risikomanagement, Information und Kommunikation, Unternehmensführung und Qualitätsmanagement einer detaillierten Prüfung unterzogen. Träger der KTQ sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und – noch bis zum 31.12.2017 – die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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