AM-VSG unterstützt Arzneimittelversorgung

Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG), das heute im Bundestag beraten wird, enthält wichtige positive Elemente für die Arzneimittelversorgung in Deutschland. Zu dieser Einschätzung gelangt der Deutsche Apothekerverband (DAV). Mit dem Gesetz wird erstmalig eine Vergütung für die Abgabe von und Beratung zu individuell hergestellten Rezepturen eingeführt sowie die seit Ende der 1970er Jahre unveränderte Gebühr für den Mehraufwand bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (z.B. Betäubungsmitteln) angepasst. Zur Verbesserung der Versorgung der 72 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen verbietet das neue Gesetz zudem so genannte Exklusivausschreibungen einzelner Krankenkassen für Zytostatika (Spezialrezepturen gegen Krebserkrankungen) und sieht einen Verzicht auf Ausschreibungen auch bei Impfstoffen vor. „Das Herstellen von Rezepturen und die Dokumentation von Betäubungsmitteln gehören zu den wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Sie können zwar nicht kostendeckend erbracht werden, aber für die Menschen vor Ort sind sie im Bedarfsfall unverzichtbar“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Dass die Vergütung dieser Gemeinwohlaufgaben besser wird, stärkt die Arzneimittelversorgung in der Fläche insgesamt. Auch bei den Zytostatika hat die Politik den hohen Wert der wohnortnahen Versorgung und freien Apothekenwahl erkannt. In Verbindung mit Rabattverträgen können über die Hilfstaxe, die als Vertrag zwischen Apothekerschaft und Krankenkassen stetig fortgeschrieben wird, Einsparpotenziale sukzessive besser gehoben werden als über Exklusivausschreibungen einzelner Kassen.“ Auch mit dem Verzicht auf Ausschreibungen bei Impfstoffen verbindet Becker Hoffnungen: „Wenn es gut läuft, dann haben wir zukünftig weniger Lieferengpässe bei Impfstoffen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Transparenz über Medikamentenwirkung statt Geheimpreise für die Pharmaindustrie

Heute wird der Deutsche Bundestag das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz beschliessen. Mit Blick auf die gerade noch eingearbeiteten Änderungsanträge erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Doch keine Geheimpreise und das Praxisinformationssystem kommt, das ist eine überaus positive Entscheidung des Gesetzgebers. Die Einführung von Geheimpreisen hätte lediglich den Gewinninteressen der Pharmaindustrie gedient. Gut, dass dieses Instrument zur Industrieförderung mit Beitragsgeldern nun doch nicht kommt! Richtig ist auch, dass die Ärzte wissen, welche neuen Arzneimittel wirklich besser sind. Nur dann können sie ihre Patienten gut versorgen. Deshalb kann sich das Praxisinformationssystem zu einem Meilenstein für die bessere Patientenversorgung entwickeln. In dem Kompromisspaket wurde allerdings die bislang vorgesehene Umsatzschwelle wieder gestrichen. Mit der Umsatzschwelle wäre ein erster, zaghafter Schritt in Richtung faire Preise ab dem ersten Tag gemacht worden. Dass diese Umsatzschwelle gestrichen wurde, kommt den Herstellern besonders teurer und umsatzstarker Medikamente entgegen. Die Grundsatzfrage, warum die Krankenkassen Phantasiepreise selbst dann bezahlen müssen, wenn ein eventuell negatives Ergebnis der frühen Nutzenbewertung längst vorliegt, bleibt unbeantwortet. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die realistischen Preise rückwirkend ab dem ersten Tag der Zulassung gelten. Auch mit dem Streichen der Rabattverträge für Impfstoffe ist die Politik der Pharmaindustrie entgegen gekommen und hat den Krankenkassen ein Instrument genommen, für mehr Wirtschaftlichkeit in der Versorgung zu sorgen. Das ist bedauerlich.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Ausschreibung Eugen Münch-Preis für innovative Gesundheitsversorgung

Auch 2017 verleiht die Stiftung Münch den Eugen Münch-Preis für innovative Gesundheitsversorgung. Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben: prämiert wird eine wissenschaftliche Arbeit aus der Versorgungsforschung und eine innovative praktische Anwendung. Ausgezeichnet werden Arbeiten, die das Potenzial haben, die öffentliche Gesundheitsversorgung zu verbessern und das System effizienter zu gestalten. Im Fokus stehen dabei der kreative Einsatz neuer Technologien und die Nutzung der Chancen, die sich aus Digitalisierung und Robotik ergeben. Beide Kategorien sind mit jeweils 20.000 Euro dotiert. Die Preisträger haben zudem die Möglichkeit, über das Netzwerk der Stiftung Münch wertvolle Kontakte zu knüpfen, die für die Umsetzung ihrer Idee eine hilfreiche Unterstützung sein können.Die Jury setzt sich aus den neuen Mitgliedern Sebastian Balzter (Redakteur FAZ), Peter Langkafel (Geschäftsführer Healthcubator), Tobias Johann (Managing Partner Rheingau Founders), Jochen Gensichen (Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, Klinikum der Universität München), Stefan Felder (Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie DGGÖ) und Uwe Schwenk (Direktor der Bertelsmann-Stiftung) zusammen. Mani Rafii (Vorstand der Barmer GEK) und Achim Jockwig (Geschäftsführender Director der Carl Remigius Medical School) bleiben für ein weiteres Jahr in der Jury tätig. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2017. Die Gewinner werden am 15. November in München prämiert. Der Eugen Münch-Preis wird seit 2015 jährlich verliehen. 2016 wurden die Entwicklung der Migräne-App M-Sense, die Memore-Box von Retrobrain und der Schweizer Telemedizinanbieter Medgate für ihre praktischen Anwendungen innovativer digitaler Lösungen ausgezeichnet. 2015 ging der Preis unter anderem an die Wissenschaftler Leonie Sundmacher, Neeltje van den Berg und Jochen Gensichen.Weitere Informationen zum Preis finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Münch unter http://www.stiftung-muench.org/eugen-muench-preis/ Pressemitteilung der Stiftung Münch

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Gröhe: „Arzneimittelversorgung wird zum Nutzen der Patienten weiterentwickelt“

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) in 2./3.Lesung beraten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen sollen in ihren wesentlichen Teilen im April 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir sorgen dafür, dass sich Patientinnen und Patienten auch in Zukunft auf eine hochwertige und bezahlbare Arzneimittelversorgung verlassen können. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Arzneimittel mit einem Mehrnutzen schnell den Weg in die Versorgung finden, Antibiotika-Resistenzen und Lieferengpässe bekämpft werden und die Arzneimittelversorgung von Krebskranken weiter verbessert wird.“ Die Entwicklung zukunftsweisender Arzneimittel und neuer Wirkstoffe trägt wesentlich zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland bei. Damit Patientinnen und Patienten auch in Zukunft schnell Zugang zu zukunftsweisenden Arzneimitteln haben und der Standort Deutschland für Forschung und Produktion für die pharmazeutische Industrie weiterhin stark bleibt, haben das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie im Zeitraum von 2014 bis 2016 einen Dialog geführt. Das Gesetz greift wichtige Anregungen aus diesem „Pharmadialog“ auf. Das bewährte Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, das im Jahr 2011 durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt wurde, wird weiterentwickelt. Die Regelungen im Einzelnen: Die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln sollen bei der Nutzenbewertung noch besser berücksichtigt werden. Zudem werden Arzneimittel, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, von der Nutzenbewertung ausgenommen. Bei Antibiotika wird die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung und bei der Festbetragsgruppenbildung einbezogen. Zudem werden die Regelungen zur Erstattung von diagnostischen Verfahren verbessert, um den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern. Damit den Patienten die Ergebnisse der Nutzenbewertung zugutekommen, werden Ärzte künftig über ihre Praxissoftware besser über diese Ergebnisse informiert. In begründeten Einzelfällen – wenn es für den Patienten eine wichtige Therapieoption bedeuten kann – ist  es möglich, bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen bei nicht belegtem Zusatznutzen von der Vorgabe abzuweichen, dass der Erstattungsbetrag nicht zu höheren Jahrestherapiekosten führen darf als die wirtschaftlichste Vergleichstherapie. Die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wird verkürzt. Zur Bündelung mehrerer Bewertungsverfahren zu einem Wirkstoff und damit zur Verbesserung der Verfahren bei der Nutzenbewertung und der anschließenden Vereinbarung des Erstattungsbetrages, kann auf Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers im Einzelfall von der gesetzlichen Fristvorgabe zur Vorlage der erforderlichen Nachweise zur Nutzenbewertung abgesehen werden. Gilt ein Zusatznutzen als nicht belegt, weil der pharmazeutische Unternehmer trotz Aufforderung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig eingereicht hat, ist künftig ein angemessener Abschlag auf den Erstattungsbetrag zu vereinbaren. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung sowie der Träger der Beihilfe und Heilfürsorge erhalten gegenüber pharmazeutischen Unternehmern einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich der Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und dem tatsächlichen Abgabepreis. Damit ist gewährleistet, dass auch diese Kostenträger von einer rückwirkenden Geltung des Erstattungsbetrages profitieren. Der vom pharmazeutischen Unternehmer sicherzustellende einheitliche Abgabepreis darf auch in den Fällen nicht überschritten werden, die vom Anwendungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung ausgenommen sind, beispielsweise Krankenhäuser und Justizvollzugsanstalten. Gilt für ein Arzneimittel ein Erstattungsbetrag, ist dieser der einheitliche Abgabepreis. Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Preisregulierung wird bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert. Ab 2018 wird eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate eingeführt. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken wird die Vergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht. Um die Qualität und Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln zur Krebsbehandlung (Zytostatika) sicherzustellen entfällt die bisherige Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen mit Apotheken; zugleich werden Rabattverträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern mit Blick auf die nachhaltige Finanzierbarkeit ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung über die Preise erweitert (Hilfstaxe). Um die Sicherheit bei der Versorgung mit Impfstoffen zu erhöhen, entfällt die Grundlage für Rabattverträge der Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern. Um Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung zu vermeiden, erhalten die zuständigen Bundesoberbehörden durch Änderungen des Arzneimittelgesetzes die Möglichkeit, von den Herstellern Informationen zu Absatzmenge und Verschreibungsvolumen des betroffenen Arzneimittels zu fordern. Um die Akutversorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern, sind  Vorratsbestellungen von Importarzneimitteln durch Krankenhausapotheken begrenzt möglich. Die pharmazeutischen Unternehmer werden verpflichtet, Krankenhäuser zu informieren, sobald ihnen Kenntnisse über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln vorliegen. Das Arzneimittelgesetz wird an europarechtliche Vorgaben bezüglich der Anerkennung der Tätigkeit als sachkundige Person in pharmazeutischen Betrieben mit Herstellungserlaubnis angepasst. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Gesichtshaut … schon gewusst?

Die Gesichtshaut ist wesentlich dünner und empfindlicher als die übrige Körperhaut. Sie ist unbedeckt und daher ständig dem Einfluss von Sonne, Kälte, Trockenheit und Anflugschmutz ausgesetzt. Nicht zuletzt hinterlassen auch innere Reize wie Stress, Trauer oder Schlafmangel ihre Spuren im Gesicht. Um diesen negativen Einwirkungen zu trotzen, ist es sinnvoll die hauteigenen Kräfte in ihrem […]

…/Auszug

Gesichtsmasken für feinere Haut

Sie sind schnell aufgelegt und zeigen schnell Wirkung: Gesichtsmasken aus Tonerde, Algen oder Fango sind kleine Geschenke an unsere Haut, um sie mal wieder so richtig zu verwöhnen. Masken befriedigen jedes Hautbedürfnis: sie bringen Feuchtigkeit in die Haut, mildern Hautreizungen,