ZVEI-Grünbuch zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft: „Veränderungen gemeinsam gestalten“

Der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie stellt heute auf einer Veranstaltung zur personalisierten Versorgung in der Onkologie sein Grünbuch „Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft“ vor. „Mit der Digitalisierung eröffnen sich große Chancen für die Gesundheitsversorgung“, so Dr. Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Mit dem Grünbuch möchte der ZVEI eine offene Diskussion über die kommenden Veränderungen anstoßen und eine Plattform für die erfolgreiche Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft schaffen.“ Die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft ermöglicht eine individualisierte Gesundheitsversorgung, die sektorübergreifend funktioniert, an den Bedürfnissen und der Situation des einzelnen Patienten ausgerichtet ist und diesen direkt beteiligt. Durch die wissenschaftliche Analyse der erzeugten Daten kann die Versorgung kontinuierlich verbessert werden. Voraussetzung für den Erfolg der Digitalisierung sind die passenden Rahmenbedingungen. „Dazu gehört an erster Stelle, dass Datenschutz und IT-Sicherheit gewährleistet sind“, betont Dr. Mittelbach. „Sie sind die Grundlage für gesellschaftliches Vertrauen in die neuen Möglichkeiten des technischen Fortschritts.“ Dazu gehöre zum Beispiel auch, dass eine Entscheidung gegen die Datenweitergabe nicht zu Nachteilen für den einzelnen Patienten führe. Alle Überlegungen zu den Rahmenbedingungen müssten dabei immer europäisch bzw. international betrachtet werden – eine Umsetzung spezifisch deutscher Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen sei dagegen nicht zielführend. Das Grünbuch finden Sie als Download auf der ZVEI-Website (Link…) Pressemitteilung des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie

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Arzneimittelversorgung in Apotheken gesichert – Blackbox in der gesamten Lieferkette

Dass die Versorgung mit patentfreien Arzneimitteln über Apotheken in Deutschland durch Lieferengpässe in keiner Weise gefährdet ist, bestätigen die Apotheken selbst: Bei lediglich 0,6 Prozent aller 2016 zulasten der GKV abgerechneten Arzneimittel haben Apotheken ein Lieferversagen des Herstellers dokumentiert und mussten ein austauschbares Arzneimittel abgeben, wie Daten der Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung (GfsG) ausweisen. Wie jetzt ebenfalls eine repräsentative forsa-Befragung von Patientinnen und Patienten belegt, ist die Versorgung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem patentfreien Markt in den Apotheken absolut gesichert. Ernste Schwierigkeiten liegen woanders, wie die Spitzen der AOK Baden-Württemberg, des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft sowie der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion vor der Hauptstadtpresse klarmachten. Für Kliniken stellt eine aktuelle ADKA-Erhebung Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln fest. Betroffen seien im wesentlichen Arzneimittel, die nur für den Klinikmarkt hergestellt werden, darunter viele Lösungen zur Injektion wie Antibiotika, Krebsmedikamente und Anästhetika. Insgesamt fehle jede Transparenz im Markt, da bisher Pharmahersteller selbst entscheiden, ob sie Lieferprobleme der zuständigen Bundesoberbehörde melden. Letztlich ist völlig unklar, welche Arzneimittelmengen sich überhaupt im deutschen Markt befinden. Die von der AOK Baden-Württemberg bei forsa in Auftrag gegebene, repräsentative Studie über die Arzneimittelversorgung durch Offizin-Apotheken zeigt punktuell Lieferversagen durch pharmazeutische Unternehmen auf, wobei Gründe nicht verifizierbar sind. Ein Lieferversagen bei Arzneimitteln ohne gleichartige oder gleichwertige Alternative kann kritische Folgen für betroffene Patientinnen und Patienten haben. Solche Alternativen fehlen grundsätzlich bei patentgeschützten Arzneimitteln und bei speziellen Arzneimitteln in der Klinik: „Klarheit über die tatsächliche Versorgungssituation wird durch die Blackbox, wie viele Arzneimittel im Markt wirklich vorhanden sind, unmöglich gemacht. Die Folgen können Patientinnen und Patienten hautnah zu spüren bekommen. Deshalb ist eine umfassende Transparenzoffensive überfällig. Das Prinzip der Freiwilligkeit von Defektmeldungen durch die Pharmaindustrie hat versagt. Die Beschlüsse der Koalition vom Montag dieser Woche sind deshalb auch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es muss aber darüber hinaus um gesetzlich sanktionierbare Pflichten und Nachhaltung gehen“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. Dringlich sei es, die Rolle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dadurch deutlich zu stärken, dass Pharmaunternehmen Lieferprobleme und alle Akteure der Handelskette ebenso verpflichtend dem Bundesinstitut als Trustcenter regelmäßig ihre Lagerbestände übermitteln. An Kliniken ist die Versorgungssituation insgesamt deutlich brisanter. Aus einer vom ADKA aktuell durchgeführten Umfrage bei Krankenhausapotheken mit einer Versorgungsrelevanz von über 30.000 Betten und damit über 6% der nationalen Krankenhauskapazitäten geht hervor, dass eine bedenkliche Anzahl versorgungskritischer Arzneimittel in Kliniken fehlen. „Insgesamt sind Arzneimittel mit 280 verschiedenen Wirkstoffen nicht verfügbar gewesen, darunter 30, die die jeweilige Klinikapotheke als versorgungskritisch einstuft“, so der ADKA-Präsident, Rudolf Bernard. Von den betroffenen Arzneimitteln dieser 30 Wirkstoffe meldeten die verantwortlichen Hersteller lediglich acht an das BfArM. Bernard: „Hier werden drei Probleme offensichtlich: Es fehlen für die Versorgung in der Klinik wichtige Arzneimittel, es wird von den Verantwortlichen nicht transparent gemacht und das Ganze hat keinerlei Konsequenzen für die Hersteller. So geht das nicht weiter.“ Für den Vorsitzenden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Prof. Wolf-Dieter Ludwig, muss die Erfassung drohender Versorgungsprobleme im Klinikbereich bereits auf Herstellerebene greifen: „Im stationären Bereich agieren ganz überwiegend die Klinikapotheken und die pharmazeutischen Unternehmen miteinander. Selbst ernste Probleme in der Versorgung unserer Patienten aufgrund von Lieferengpässen bei unverzichtbaren Arzneimitteln werden so in der Regel nicht systematisch erfasst. Kliniken, Ärzte und insbesondere die Krankenhausapotheker tun ihr Möglichstes, Probleme für die Patienten infolge von Versorgungsengpässen zu lösen, können aber mitunter im Einzelfall heute nicht immer die optimale medikamentöse Therapie anbieten. Die vorgetragenen Zahlen verdeutlichen, dass die Arzneimittelhersteller das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Meldung von Liefer- und Versorgungsengpässen ausnutzen, um ihre Lieferfähigkeit zu beschönigen.“ Erst durch die notwendige Transparenz kann die Versorgungssicherheit von Arzneimitteln bei den Patientinnen und Patienten spürbar erhöht werden – im ambulanten wie im klinischen Bereich, so Prof. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Die aufgezeigten Probleme und ihre Folgen machen ein Handeln der Politik dringend notwendig. Insofern freue ich mich, dass der Bundestag noch in dieser Woche im Falle bekannt gewordener Lieferengpässe eine Meldepflicht von pharmazeutischen Unternehmen an Krankenhäuser beschließen wird. Diesem ersten wichtigen Schritt müssen weitere folgen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Beschränkung des Versandhandels auf rezeptfreie Arzneimittel bleibt alternativlos

Im Zuge der andauernden öffentlichen Debatte um die Sicherung und Stärkung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung haben Deutschlands Apotheken ihre Forderung nach einer Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf nicht verschreibungspflichtige Präparate erneuert. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt forderte die Politik auf, zügig zu handeln: „Alle Parteien haben dringenden Handlungsbedarf konstatiert. Keine Partei hat eine tragfähige Alternative zum vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums präsentiert. Also wird es Zeit, den Entwurf umzusetzen.“ Den Vorschlag einzelner SPD-Parlamentarier, nach der Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandanbieter nun auch inländischen Apotheken die Vergabe von Boni zu erlauben, bewertete Schmidt überaus kritisch: “Diese Idee ist ebenso untauglich wie gefährlich. Erstens kann sie die Wettbewerbsvorteile ausländischer Anbieter nicht neutralisieren, denn die müssen sich laut EuGH-Entscheidung ohnehin nicht mehr an die Arzneimittelpreisbindung halten, egal ob man sie nun modifiziert oder nicht. Zweitens würde sich damit die Wettbewerbssituation sogar weiter verschärfen, weil Präsenzapotheken dann auch durch inländische Versandkonkurrenz umso schneller in eine Rabattschlacht gezwungen würden. Da gießt man Öl ins Feuer statt zu löschen. Wer diese Idee propagiert, will offensichtlich das bewährte System der Arzneimittelversorgung in Deutschland schleifen.“ Auch unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten sei der SPD-Vorschlag kontraproduktiv: „In Deutschland arbeiten 150.000 Menschen in Apotheken. Apotheken sind gerade in kleineren Gemeinden wichtige Gewerbesteuerzahler. Da kann man doch keine ‚lex specialis‘ für das Wohlergehen einzelner Großunternehmen jenseits der grünen Grenze machen, die bei uns weder Arbeitsplätze schaffen noch Steuern auf ihre Gewinne bezahlen, sondern einfach GKV-Beitragsmittel ins Ausland abziehen.“ Weitere Informationen unter www.abda.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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ABDA beruft Vorsitzenden und Mitglieder der AMK

Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apotheker hat den Vorsitzenden und die Mitglieder der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Jahre 2017 bis 2020 berufen. Vorsitzender der AMK bleibt Prof. Dr. Martin Schulz. Sechs der bisherigen Mitglieder der AMK sind ausgeschieden, fünf wurden neu berufen. Die AMK hat ab 2017 inklusive des Vorsitzenden nun 21 Mitglieder; darunter Expertinnen und Experten aus allen Gebieten der Pharmazie und Arzneimittel(therapie)sicherheit inklusive Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie, Intensivmedizin, Anästhesie und Onkologie. Die Liste aller Mitglieder ist unter https://www.abda.de/themen/arzneimittelsicherheit/amk/wir-ueber-uns/vorstand-amk/ verfügbar. Die Kommission nimmt zusammen mit der Geschäftsstelle in Berlin für die Apothekerschaft die Aufgaben im Bereich der Arzneimittel-Risikoabwehr wahr, die vor allem im Arzneimittelgesetz definiert sind. Die Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichten alle Apothekerinnen und Apotheker, Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden. Die Geschäftsstelle der AMK gewährleistet die bundesweite Kommunikation mit den Behörden, pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Darmkrebsmonat März – Neuer Test auf Darmkrebs liefert sicherere Ergebnisse

Ab April bietet die BARMER allen Versicherten im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung ein neues Testverfahren an, den immunologischen Stuhltest (iFOBT). „Die Entdeckungsrate für bösartige Darmtumore und deren Vorstufen ist bei dem immunologischen Stuhlbluttest deutlich höher als bei dem bisherigen Test. Er reagiert ausschließlich auf den menschlichen Blutfarbstoff Hämoglobin und ist so weniger störanfällig“, so Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER, mit Blick auf den Darmkrebsmonat März. An Darmkrebs erkranken in Deutschland jährlich mehr als 73.000 Menschen neu. Irrtümlich positive Ergebnisse vermeiden Krebsvorstufen wie Darmpolypen geben häufig Blut ab, das mit bloßem Auge nicht erkennbar ist, sich mit einem entsprechenden Test im Stuhl aber nachweisen lässt. Dies kann bereits der bisherige Test, allerdings reagiert er allgemein auf Blut im Stuhl und damit zum Beispiel rotes Fleisch. Dadurch lieferte er häufig irrtümlich positive Ergebnisse, die Betroffene bis zur endgültigen Abklärung der Diagnose durch eine Darmspiegelung in unbegründete Sorge versetzten. „Weniger falsch-positive Befunde beim Stuhlbluttest bedeuten auch weniger unnötige Koloskopien, um die Ursache für das Blut im Stuhl abzuklären“, betont Marschall. BARMER mit Vorreiterrolle In Bayern fördert die BARMER sehr erfolgreich diese innovative Methode der Darmkrebsfrüherkennung bereits seit dem Jahr 2013 im Rahmen der Aktion „Aktiv gegen Krebs“. Ab April können bundesweit alle BARMER Versicherten zwischen 50 und 54 Jahren den neuen Test jährlich beim Hausarzt oder bestimmten Fachärzten durchführen lassen. Ab 55 Jahren kann man sich entweder für die Darmspiegelung mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder für den neuen Stuhltest alle zwei Jahre entscheiden. Bei Männern ist Darmkrebs die dritthäufigste Krebserkrankung, bei Frauen die zweithäufigste. Wird er rechtzeitig erkannt, kann der Darmkrebs daran gehindert werden auszubrechen, zum Beispiel durch die Entfernung von Darmpolypen. Pressemitteilung der BARMER

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Stärkung der Gesundheit von Frauen und Mädchen – Robert Koch-Institut erstellt neuen Frauengesundheitsbericht

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird das Robert Koch-Institut (RKI) beauftragen, einen Frauengesundheitsbericht zu erstellen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Blick für die Unterschiede in der Prävention, Gesundheitsförderung und -versorgung bei Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahren deutlich geschärft. Mit dem Präventionsgesetz haben wir die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, geschlechtsbezogene Besonderheiten bei ihren Leistungen zu beachten. Dazu gehört auch, dass alle, die an der Gesundheitsversorgung beteiligt sind, regelmäßig überprüfen, wo es Weiterentwicklungsbedarf gibt. Mit dem neuen Frauengesundheitsbericht sorgen wir für aktuelle Zahlen, Daten und Fakten, damit die Gesundheitsversorgung von Frauen weiter verbessert werden kann. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Gesundheit von Frauen und Mädchen.“ Der Bericht wird auf der geschlechtervergleichenden Darstellung des Berichts „Gesundheit in Deutschland“ (2015) aufsetzen. Darüber hinaus werden Themen, die für die Frauengesundheit im Lebensverlauf besonders wichtig sind, einer vertieften Betrachtung unterzogen. Das BMG wird das RKI in Kürze mit dem Bericht beauftragen. Er soll Anfang 2019 vorliegen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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In diesem Job sind starke Nerven gefragt

Meine Arbeit als Fachkrankenschwester für Intensivmedizin und Anästhesie Mein Name ist Katharina Steidl. Ich bin Fachkrankenschwester für Intensivmedizin und Anästhesie in der Vitos Klinik für Neurologie Weilmünster. Wie sich mein Arbeitsalltag gestaltet, was mir an meinem Job besonders gefällt und welche Herausforderungen er mit sich bringt, möchte ich nun etwas näher erzählen. Die tägliche Arbeit […]