Online-Videosprechstunde: Einführung durch schlechte Rahmenbedingungen gefährdet

Mit der Einführung der so genannten Online-Video-Sprechstunde (OVS) soll im April 2017 eigentlich eine neue Zeitrechnung in der medizinischen Versorgung starten. Erstmals wird eine telemedizinische Leistung in die Regelversorgung aufgenommen – auch um dem wachsenden Ärztemangel in vielen ländlichen Regionen zu begegnen. Doch die Konditionen, zu denen dieses neue Angebot nun in den Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurde, werden dazu führen, dass dem Großteil der Patienten eine OVS vorenthalten bleibt. Die Rahmenbedingungen stehen der praktischen Umsetzung im Wege und schließen nur einen Teil der Patienten ein. „Die neuen EBM-Ziffern für die Videosprechstunde werden mit lediglich 4,21 Euro für die Technik und 9,27 Euro für den Patientenkontakt vergütet – allerdings nur, wenn im gleichen Quartal kein Patientenkontakt stattgefunden hat und dieser Patient in den beiden Vorquartalen in der Praxis war. Beide Ziffern sind zudem auf 800 Euro pro Jahr begrenzt. Müsste der Patient trotz Videostunde in die Praxis einbestellt werden, können Ärzte die vorausgegangene Videosprechstunde gar nicht abrechnen – trotz erbrachter Leistung. Diese Modalitäten sind weder für Ärzte noch für Patienten wünschenswert und stehen der Nutzung solch innovativer Versorgungsangebote im Wege“, kritisiert Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Deutschland. „Hinzu kommt, dass die Indikationen, für die eine OVS in Frage käme, überaus eingeschränkt sind und z.B. nur zur Beurteilung der Stimme und Sprache eingesetzt werden können. Man gewinnt den Eindruck, dass eine bedarfsorientierte Einführung der neuen telemedizinischen Leistungen gar nicht Ziel der Verhandlungen war“. Rahmenbedingungen erschweren verbesserte medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen Neben den Hausärzten, den Dermatologen, den Augenärzten, Chirurgen und Orthopäden gehören auch die Pädiater zu den Facharztgruppen, für die der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Vergütungsregelung ab April 2017 beschlossen haben. Für die niedergelassenen Pädiater wird das neue Versorgungsangebot so nicht flächendeckend in den Praxen angeboten werden können. „Wir Kinder- und Jugendärzte bieten bereits seit mehr als einem Jahr telemedizinische Angebote für unsere Patienten in unseren Praxen. Eltern können für ihre Kinder eine telemedizinische Zweitmeinung über unser preisgekröntes Expertenkonsil «PädExpert» bekommen. In vielen pädiatrischen Praxen ist auch die PraxisApp «Mein Kinder- und Jugendarzt» eingeführt, mit der Ärzte ihren Patienten Informationen direkt auf das Smartphone zukommen lassen können. Dieses Angebot wird um die Online-Video-Sprechstunde erweitert. Allerdings wird es unter diesen Rahmenbedingungen wohl eher die absolute Ausnahme bleiben und der medizinischen Versorgung – gerade auch in ländlichen, unterbesetzten Regionen – weiterhin fehlen“, warnt Fischbach im Namen der Kinder- und Jugendärzte. Fatales Signal für die Einführung von E-Health-Angeboten in Deutschland Auch für viele andere Arztgruppen, die mit der Einführung der OVS im April noch nicht erfasst sind, ist so eine Ausgangslage für die Einführung von Telemedizin in Deutschland denkbar schlecht. „Das E-Health-Gesetz sollte eigentlich ein Signal sein, dass wir in Deutschland Vorreiter bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens werden. Mit der Einführung der OVS in die Regelversorgung zu solch unwirtschaftlichen Bedingungen wird dieses Vorhaben wohl scheitern. Die Rahmenbedingungen sind realitätsfern und führen unter Umständen bei Ärzten auch zu Verlusten – je nachdem, welchen technischen Anbieter die Praxen nutzen. Es stellt sich die Frage, warum das Angebot vorschnell unter diesen Rahmenbedingungen als Pflichtleistung der Kassen eingeführt werden muss? Es wäre zielführender, die Akzeptanz und Einsatzmöglichkeiten der neuen Online-Video-Sprechstunde sowie anderer telemedizinischer Leistungen in den Praxen mit den Patienten zu erproben, um das Angebot bedarfsorientierte auszugestalten. Dafür gibt es das Instrument der Selektiv-Verträge, das man – je nach Facharztgruppe – für spezielle Anforderungen und Indikationen ausgestalten kann. Mit den gewonnenen Erkenntnissen solcher Verträge, die man zu vernünftigen Konditionen abschließen könnte, wäre eine spätere bedarfsorientierte Einführung in die Regelversorgung sicherlich zielführender. Mit der aktuellen Regelung werden E-Health-Angebote gleich zum Start disqualifiziert und ihre Weiterentwicklung als sinnvolle Ergänzung der bisherigen medizinischen Versorgung erschwert“, kritisiert Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des SpitzenverbandFachärzte Deutschlands (SpiFa). Auch unter dem Dach des SpiFa werden bereits verschiedene telemedizinsche Angebote, wie das „Facharzt-Konsil“ aber auch die Online-Video-Sprechstunde entwickelt, um die medizinische Versorgung von Patienten auch in Zukunft flächendeckend gewährleisten zu können. Pressemitteilung des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

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Unterfinanzierte Krankenhäuser – überfinanzierte Krankenkassen

„Während die Kassen sich mit Beitragsgeldern vollsaugen, die Altersrückstellungen für ihre Mitarbeiter innerhalb von nur zwei Jahren um 1,2 Milliarden Euro aufstocken, werden die Krankenhäuser bei der Refinanzierung der Tarifabschlüsse und bei der Finanzierung der ambulanten Notfallleistungen in nicht länger akzeptabler Weise kurz gehalten“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum Jahresergebnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2016. Mit gerade 2,8 Prozent liegen die Leistungsausgabenzuwächse pro Versicherten für die Krankenhäuser weit unter dem allgemeinen Ausgabenzuwachs von 3,3 Prozent und meilenweit unter dem Zuwachs der Verwaltungskosten bei den Krankenkassen. „Auch zeigt das krasse Auseinanderfallen von Ausgabenschätzung und Ist-Ausgaben (Fehlschätzungsquote von mehr als 30 Prozent), dass der Schätzerkreis politisch instrumentalisiert wird, um gegen die Leistungserbringer Stimmung zu machen. Es wird Zeit, dass dieser Kreis um die Leistungserbringer erweitert wird“, so Reumann. Angesichts der hohen Überschüsse in der GKV darf die eklatante Unterfinanzierung der ambulanten Notfallleistungen nicht länger ungelöst bleiben. Die mit der Krankenhausreform von der Politik gewollte Verbesserung der Vergütungen der Notfallleistungen der Krankenhäuser ist durch den Skandalbeschluss von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in den Selbstverwaltungsgremien an die Wand gefahren und mit 4,74 Euro für eine auf zwei Minuten kalkulierten und begrenzten Abklärungspauschale ins Gegenteil verkehrt worden. Angesicht der Überschüsse fordert die DKG die Koalition auf, noch für das laufende Jahr in einem ersten Schritt bis zur einer grundsätzlichen Reform der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen diese um mindestens eine halbe Milliarde Euro aufzustocken (gesetzlich verfügte Erhöhung der EBM-Notfallpauschalen für die Krankenhäuser). Auch bei der Refinanzierung der Tarifabschlüsse verweigern die Krankenkassen die Berücksichtigung der Mehrkosten von Neueinstufungen. Auch dies muss beendet werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Finanzergebnisse der GKV 2016: Gesamt-Reserve der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 25 Milliarden Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2016 einen Überschuss von rund 1,38 Milliarden Euro erzielt. Damit steigen die Finanz-Reserven der Krankenkassen auf mehr als 15,9 Milliarden Euro. Am Ende des vergangenen Jahres betrug die Gesamt-Reserve von Krankenkassen und Gesundheitsfonds zusammen 25 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die gesetzliche Krankenversicherung steht mit Reserven von 25 Milliarden Euro weiterhin auf einer guten Grundlage. Das zeigt, die Panikmache, mit der Versicherte verunsichert wurden, hat sich als falsch erwiesen. Wir haben die notwendigen Verbesserungen, etwa im Bereich der Prävention, der Hospiz- und Palliativversorgung oder der Stärkung von Stationspflege und Hygiene im Krankenhaus, mit Augenmaß und stets mit Blick auf ihre langfristige Finanzierbarkeit auf den Weg gebracht.“  Einnahmen in Höhe von rund 224,15Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 222,77 MilliardenEuro gegenüber. 2015 hatten die Krankenkassen noch einen Ausgabenüberhang von 1,13 Milliarden Euro ausgewiesen. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen haben sich damit insgesamt im Vergleich zu 2015 um rund 2,5 Milliarden Euro verbessert. Die Ausgabenentwicklung verlief bei weiterhin positiv verlaufender Einnahmenentwicklung im vergangenen Jahr moderat. Je Versicherten gab es einen Ausgabenanstieg von 3,3 Prozent. Dies ist der niedrigste Anstieg seit 2012 und liegt deutlich unterhalb des Ausgabenzuwachses, den der Schätzerkreis im Oktober 2015 mit 4,3 Prozent für das Gesamtjahr 2016 prognostiziert hatte. Und er lag auch noch geringfügig unterhalb der aktualisierten Prognose des Schätzerkreises von 3,4 Prozent aus dem Oktober 2016. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Die differenzierte Betrachtung des Gesamtüberschusses von 1,38 Milliarden Euro nach Krankenkassenarten ergibt folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) erzielten einen Überschuss von rund 935 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 321 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von rund 29 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See von 100 Millionen Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung von 34 Millionen Euro. Lediglich die Innungskrankenkassen (IKKen) wiesen ein geringfügiges Defizit von rund 33 Millionen Euro aus.  Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds verzeichnete 2016 einen Ausgabenüberhang von rund 865 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2016 betrug der Überhang der Ausgaben aufgrund der einmaligen Absenkung des Bundeszuschusses noch rund 2,46 Milliarden Euro. Mit der insgesamt nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Auch die hohen Rentensteigerungen zur Jahresmitte 2016 und der Anstieg des Bundeszuschusses haben die Einnahmenentwicklung positiv beeinflusst. Insgesamt verfügte der Gesundheitsfonds Ende 2016 über Finanzreserven von 9,1 Mrd. Euro.  Moderate Ausgabenzuwächse Je Versicherten gab es wie im Jahr 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,3 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,2 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um 4,5 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die Ausgabenzuwächse je Versicherten um rund 1,0 Prozentpunkte niedriger ausgefallen sind als die absoluten Ausgabenzuwächse.  Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und 4,0 Prozent in 2015 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen 2016 je Versicherten um 3,1 Prozent gestiegen. Dies entspricht einem absoluten Zuwachs von 1,4 Mrd. Euro (4,1 Prozent). Bei der Bewertung der aktuellen Ausgabenzuwächse ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 0,5 Mrd. Euro niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen wurden die Krankenkassen weiterhin deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind 2016 um 7,8 Prozent auf rund 3,85 Milliarden Euro gestiegen. Die Ausgaben für die ärztliche Behandlung stiegen je Versicherten um rund 3,4 Prozent (absolut um rund 4,3 Prozent bzw. 1,52 Mrd. Euro). Bei den darin enthaltenen Ausgaben für ambulante psychotherapeutische Versorgung gab es einen Zuwachs um rund 223 Millionen Euro (12 Prozent); die Ausgaben für Hochschulambulanzen stiegen um rund 75 Millionen Euro (13,6 Prozent). Für zahnärztliche Behandlung gaben die Krankenkassen je Versicherten 3,1 Prozent (absolut 4,0 Prozent) mehr aus, beim Zahnersatz gab es je Versicherten einen Rückgang von -1,3 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen 2016 je Versicherten um 2,8 Prozent (absolut um 3,8 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen Krankenkassen 2016 rund 2,66 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im Jahr 2015. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige Maßnahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes und des Krankenhausstrukturgesetzes teilweise mit erheblichen Verzögerungen umgesetzt wurden und daher nicht vollständig finanzwirksam werden konnten. Die Krankengeldausgaben sind mit 2,9 Prozent je Versicherten (3,9 Prozent absolut) erneut vergleichsweise moderat gestiegen. Nach einer zuvor über mehrere Jahre stark steigenden Ausgabenentwicklung mit zum Teil zweistelligen Zuwachsraten ist seit 2015 wieder eine deutliche Abflachung zu verzeichnen. Der Anstieg des Jahres 2016 ist der niedrigste seit 2006. Im Bereich der Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V stiegen die Ausgaben 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 172 Millionen auf rund 485 Millionen Euro (55 Prozent). Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen von 201 auf 217 Millionen Euro (7,8 Prozent), für betriebliche Gesundheitsförderung von 75 auf 143 Millionen Euro (89 Prozent) und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten von 37 auf 125 Millionen Euro (240 Prozent). Die vorgesehenen Richtwerte von 7 Euro je Versicherten für die gesamten Präventionsleistungen nach § 20 SGB V sowie mindestens jeweils 2 Euro für Präventionsmaßnahmen in betrieblichen und nicht betrieblichen Lebenswelten konnten somit bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes weitestgehend erreicht werden. Durch diese erfreuliche Entwicklung gerade in den betrieblichen und nichtbetrieblichen Lebenswelten, also in den Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben), konnte das bisher vor allem in den Lebenswelten sehr geringe Engagement der Krankenkassen deutlich ausgebaut werden. Auch für die Förderung von Selbsthilfegruppen stiegen die Ausgaben der Krankenkassen von rund 45 auf rund 71 Millionen Euro (56 Prozent). Auch hier konnte der gesetzlich vorgesehene Förder-Richtwert von 1,05 Euro je Versicherten insgesamt weitgehend eingehalten werden. Endgültige Erkenntnisse hierzu lassen sich aus den Jahresrechnungsergebnissen gewinnen, die Anfang Juli diesen Jahres vorliegen werden. Deutliche – positiv zu bewertende – Zuwächse gab es ebenfalls bei den Ausgaben für die Hospiz- und Palliativversorgung. Hier wurden mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz wichtige Weichenstellungen zur Verbesserung der Versorgung vorgenommen. Für die Förderung der Hospize wurden 2016 rund 45 Millionen Euro (+ 27,6 Prozent je Versicherten) für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung rund 73 […]

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