Kooperation zwischen SPECTARIS und dem Bundesverband Deutsche Startups

SPECTARIS und der Bundesverband Deutsche Startups kooperieren zukünftig noch stärker. Ziel ist der engere Kontakt und der Austausch zwischen der etablierten Laborindustrie und innovativen Startups der Analysen-, Bio- und Labortechnik. Ein erstes Kennen lernen erfolgte im Rahmen der Frühjahrstagung des SPECTARIS-Fachverbandes Analysen-, Bio- und Labortechnik am 23. Februar 2017 bei Shimadzu in Duisburg. Im Startup-Pitch stellten sich die Jungunternehmen ATR Elements, bentekk, cubuslab und foxySPEC vor. Mirco Dragowski, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutsche Startups e.V., über die Kooperation: „SPECTARIS stellt für Startups eine großartige Plattform dar, um sich mit den etablierten Unternehmen und Marktführern zu vernetzen. Diese können den Startups bei zahlreichen Herausforderungen wie Fragen zur Internationalisierung, des Vertriebs, der Produktentwicklung und regulatorischen Anforderungen hilfreich zur Seite stehen und sich damit an der Kultivierung des Startup-Ökosystems beteiligen.“ Die deutsche Startup-Szene ist in vielen Bereichen aktiv und mischt ganz unterschiedliche Branchen auf. In der Analysen-, Bio- und Labortechnik werden viele hochinteressante Startups gegründet. „Die Vernetzung des Mittelstands mit diesen Startups bringt viele Vorteile wie frische Produkt- und Lösungsansätze, eine erhöhte Innovationsgeschwindigkeit und den Einblick in eine ganz andere Unternehmens- und Wertekultur“, so Birgit Ladwig von SPECTARIS, dem führenden Industrieverband der deutschen Analysen-, Bio- und Labortechnik. In Zukunft wollen beide Verbände in den Feldern noch enger zusammenarbeiten, um den Kontakt zwischen Startups und Unternehmen der etablierten Wirtschaft im Bereich der Analysen-, Bio- und Labortechnik zu vereinfachen und zu vertiefen. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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AOK: Verwaltungsverfahren für Saisonarbeitskräfte vereinfachen

Im Streit um den angemessenen versicherungstechnischen Umgang mit klassischen Saisonarbeitskräften und Erntehelfern erklärt Martin Litsch, Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes: „Das AOK-System eröffnet keine obligatorischen Anschlussversicherungen für Saisonarbeitskräfte, die wieder ins Ausland zurückkehren. Für ungeklärte Fälle schlagen wir seit Jahren vor, generell eine zeitliche Befristung einzuführen, um die Verwaltungsaufwände bei den Krankenkassen zu minimieren. Hierzu hat das AOK-System bereits mehrfach eine Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren gefordert.“ Litsch weiter: „Auch die heute geltende Einstufung zum Höchstbeitrag in der obligatorischen Anschlussversicherung ist aus unserer Sicht falsch. Durch Befristung und Mindestbeitrag ließen sich auch die fiktiven hohen Beitragsschulden in diesem Bereich erheblich reduzieren.“ Auf den Vorwurf der Ersatzkassen, die AOKs erschlichen sich Vorteile im Risikostrukturausgleich, indem sie tatsächlich entstandene Leistungsausgaben nicht meldeten, entgegnet Litsch: „Das ist absurd. Erst werfen uns die Ersatzkassen vor, wir meldeten zu hohe Leistungsausgaben, jetzt beschweren sie sich, wir geben zu wenige an. Keine Kasse hat Vorteile davon, Leistungen nicht zu melden. Zudem ist das Zuweisungsvolumen für die rund 350.000 Versicherten ohne Leistungsausgaben, die wir im Vergleich zu den Ersatzkassen mehr versichern, viel zu niedrig, als dass es auch nur im Ansatz die Unterschiede in den Kassenbilanzen erklären könnte.“ Zum Hintergrund: Wenn ein Versicherungsverhältnis in Deutschland endet, fallen die Versicherten nicht einfach aus der Krankenversicherung. Stattdessen wird ihr Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall über eine sogenannte obligatorische Anschlussversicherung (oAV) fortgesetzt. Diese aber gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei ausländischen Saisonarbeitern, die nach Beendigung der Saisonarbeit ins Ausland zurückkehren, gilt die oAV nicht. Dieser Grundsatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen rechtsverbindlich. Der Streit unter den Kassen entstand mit der Behauptung, dass die oAV unrechtmäßig für Saisonarbeiter trotz deren Rückkehr ins Ausland fortgesetzt werde. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Beurer IH 25/1 Inhalator

Dieser Inhalator ist ein Inhalationsgerät zur Verneblung von Flüssigkeiten und flüssigen Medikamenten (Aerosolen) und für die Behandlung der oberen und unteren Atemwege. Durch Verneblung und Inhalation des vom Arzt verordneten bzw. empfohlenen Medikaments können Sie Erkrankungen der Atemwege vorbeugen, deren

Wahnsinnswoche 2017:09

In dieser Woche 124 Patientenkontakte und 12 Terminausfälle.


Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Medizin in ganz besonderer Weise zum Schutz der Autonomie der Patienten. Gleichzeitig schreibt sie aber auch fest, dass niemand nur deshalb nicht behandelt werden darf, weil er aktuell krankheitsbedingt eine Behandlung nicht zulässt. Pressemitteilung der DGPPN zur öffentlichen Anhörung des Deutschen Ethikrates zu ethischen und rechtlichen Implikationen des Selbstbestimmungsrechts in der Patientenversorgung.


Forschung, Prävention, Behandlung und Teilhabe sind die vier zentralen Felder, auf welchen die Politik aus Sicht der DGPPN aktiv werden muss, damit die Betroffenen und deren Angehörigen die Hilfe und Unterstützung erhalten, die sie so dringend benötigen.


Die neue Psychotherapie-Richtlinie tritt am 1.4.2017 in Kraft.


Gezielte Stromimpulse in der Area subcallosa können offenbar das Körpergewicht von fast jeder zweiten Anorexiepatientin wieder normalisieren. Andererseits: Even after weeks of treatment and considerable weight gain, the brains of adolescent patients with anorexia nervosa remain altered, putting them at risk for possible relapse.


Facharzt für Formularwesen: für jede beantwortete Anfrage von Versorgungsämtern, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung, MDK, scheine ich diese Woche zwei neue zu bekommen..


Mal wieder Berufsunfähigkeit: geschlagene zweieinhalb Stunden hab ich gebraucht, um einem berufsständischen Versorgungswerk wasserdicht klarzumachen, dass – entgegen der berufsständischen Auffassung – eben doch Berufsunfähigkeit vorliegt. Passt irgendwie nicht zu dem ungeheuren Spamaufkommen mit unaufgeforderter Werbung für Berufsunfähigkeitsversicherungen, die mich seit Wochen fast täglich mit ihren falschen Versprechungen nerven.