Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientensicherheit weltweit stärken“ Zweiter Internationaler Ministergipfel zur Patientensicherheit

Hochrangige Vertreter und Experten aus Politik, Medizin und Wissenschaft aus über 40 Ländern und internationalen Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), beraten auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Bonn über weitere Verbesserungen der Patientensicherheit. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass sie gut und sicher versorgt werden. Dabei muss jedes Gesundheitswesen seine eigenen Herausforderungen meistern. Der internationale Austausch kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Schutz vor gefährlichen Infektionen, die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen weltweit weiter voranzutreiben. Deshalb dürfen die gemeinsamen Anstrengungen für mehr Patientensicherheit nicht nachlassen. Ein weltweiter Tag der Patientensicherheit ist dafür ein wichtiges Signal. Ich freue mich, dass wir die internationale Zusammenarbeit zur Stärkung der Patientinnen und Patienten kraftvoll fortsetzen werden und Japan als Ausrichter des nächsten Gipfeltreffens zur Patientensicherheit gewinnen konnten.“ Britischer Gesundheitsminister Jeremy Hunt: “Es war mir eine Freude, Gastgeber des ersten internationalen Ministertreffens zur Patientensicherheit in London im vergangenen Jahr gewesen zu sein. Deshalb empfinde ich es auch als große Ehre, in diesem Jahr bei dem Treffen dabei zu sein, zu dem Gesundheitsminister Hermann Gröhe eingeladen hat. Seit letztem Jahr haben wir gute Fortschritte gemacht. Wir freuen uns, dass wir nun die ersten Schritte unternehmen können, um den 17. September als Internationalen Tag der Patientensicherheit zu verankern. Ich bin stolz, dass Großbritannien bei der Patientensicherheit vorangegangen ist, indem wir die internationale Staatengemeinschaft dazu ermutigt haben, wertvolle Erkenntnisse nicht nur im eigenen Land umzusetzen, sondern weltweit miteinander zu teilen. Damit können wir unsere Gesundheitssysteme zu lernenden Systemen weiterentwickeln.“ [aus dem Englischen übersetzt] Im Rahmen der Konferenz startet die WHO ein weltweites Programm zur Stärkung der Arzneimittelsicherheit „Global Challenge Patient Safety – Medication Safety“. Die Ministerinnen und Minister haben sich darauf verständigt bei der WHO darauf hinzuwirken, den 17. September als Internationalen Tag der Patientensicherheit zu verankern. Neben Fragen der Infektionsvermeidung und Arzneimittelsicherheit steht der Nutzen von digitalen Innovationen für die Patientensicherheit und die Förderung einer Sicherheitskultur auf der Agenda. So kann Führungsverantwortung, eine gute Fehlerkultur, eine enge Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe, die Einbindung der Patienten und auch eine stärkere Berücksichtigung der Patientensicherheit in der medizinischen Ausbildung zu einer besseren Behandlung und Versorgung beitragen. Bei der zweiten weltweiten Konferenz zur Patientensicherheit am 29. und 30. März in Bonn kommen über 300 internationale Experten, Ministerinnen und Ministern sowie hochrangigen Gesundheitspolitikern aus mehr als 40 Staaten und Repräsentanten internationaler Organisationen zusammen, darunter WHO-Generaldirektorin Margaret Chan. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Ersatzkassen wollen Gesundheitsförderung im Pflegeheim gezielt stärken

Die Ersatzkassen wollen die Gesundheit der Bewohner von Pflegeeinrichtungen noch stärker fördern. Und setzen damit auch ein Ziel des Präventionsgesetzes (PrävG) von 2015 um. Um diesen wichtigen Versorgungsbereich weiter auf- und auszubauen, hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Universitäten Oldenburg und Halle seit März 2017 ein wissenschaftliches Forschungsprojekt initiiert. Zudem schreibt der vdek im Juni dieses Jahres einen bundesweiten Ideenwettbewerb um die besten Projekte und Konzepte zur Stärkung der Gesundheitsförderung in stationären Pflegeheimen aus. „Gesundheitsförderung darf nicht vor der stationären Pflegeeinrichtung aufhören. Auch pflegebedürftige Menschen verfügen über Gesundheitspotenziale, die aktiviert werden können, was zu Lebensqualität und Wohlbefinden beiträgt. Mit unserem Ideenwettbewerb und dem wissenschaftlichen Projekt setzen wir hierfür wichtige Impulse“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandvorsitzende des vdek. Erste Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt noch 2017 Bei dem umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekt „SaluPra“ (lateinisch „salus“: Gesundheit/Wohlbefinden, „praevenire“: vorbeugen), für das der vdek mit den Universitäten Oldenburg und Halle sowie Praxispartnern kooperiert, sollen u. a. bereits bestehende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen geprüft und weiterentwickelt sowie neue innovative Maßnahmen erarbeitet werden. Dies können u. a. Bewegungsprogramme, Maßnahmen zur Ernährung und zur psychosozialen Gesundheit sein. Ziel ist zudem die Weiterentwicklung von Kriterien des „Leitfadens Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ (GKV-Spitzenverband), die Ausarbeitung eines Schulungskonzepts zur Qualifikation von Fachberatern und die Erstellung von Beratungsmaterialien. Das Projekt ist auf 18 Monate angesetzt. Erste Ergebnisse wollen der vdek und die Experten der Universitäten Oldenburg und Halle bereits in diesem Jahr bekannt geben. Ideenwettbewerb startet im Juni Für seinen Ideenwettbewerb „SaluPraXI“ sucht der vdek im Auftrag der Ersatzkassen zudem innovative Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die speziell auf die Bedürfnisse und die Lebenssituation von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen zugeschnitten sind. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung sind deren Bedarfsgerechtigkeit, Qualität und Niedrigschwelligkeit. Zur Bewerbung aufgerufen sind vor allem Pflegeeinrichtungen, deren Bewohner und Trägerinstitutionen. Die drei besten Einsendungen werden mit je 30.000 Euro gefördert. Mit den Geldern sollen die Maßnahmen direkt in der Praxis umgesetzt werden. Die Ideengeber erhalten professionelle Unterstützung bei der Ideenentwicklung und qualitätsgesicherten Umsetzung gemäß dem GKV-Leitfaden. Über die Preisvergabe entscheidet eine fachkompetente Jury aus Wissenschaft und Praxis. Die Ausschreibung findet im Juni 2017 statt. Weiterführende Informationen und die Bewerbungsunterlagen werden ab Juni 2017 bekannt gegeben und auf der vdek-Website veröffentlicht. Hintergrund: Mit dem PrävG haben die Pflegekassen ab 2016 einen erweiterten Präventionsauftrag zur Gesundheitsförderung bei Pflegeheimbewohnern. In diesen Versorgungsbereich investieren sie 0,30 Euro je Versicherten (2016: etwa 21 Millionen Euro). Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen geben jährlich insgesamt mehr als 500 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Primärprävention aus. Der mit rund 300 Millionen Euro größte Teil davon kommt der Gesundheitsförderung in Lebenswelten („Settings“) wie Kitas, Schulen, Kommunen und Betrieben sowie Pflegeeinrichtungen zugute. Der neue „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ legt Qualitätskriterien zur Prävention und Gesundheitsförderung in Pflegeheimen fest. Die Maßnahmen umfassen fünf Bereiche: Ernährung, körperliche Aktivität, kognitive Ressourcen, psychosoziale Gesundheit und Gewalt. Der Leitfaden steht auf der Website des GKV-Spitzenverbandes zum Download bereit. Link: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/P160153_Praeventionsleitfaden_stationaer_barrierefrei_II.pdf. Pressemitteilung des vdek

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Schnellerer Zugang zur ambulanten Psychotherapie

Das Angebot für gesetzlich Versicherte in Deutschland psychotherapeutische Hilfe zu erhalten, ist im internationalen Vergleich sehr vielfältig und umfangreich. Dennoch verging – je nach Indikation – in vielen Fällen eine zu lange Zeit, bis Patienten ein therapeutisches Erstgespräch vereinbaren konnten. Dies soll sich ab dem 1. April 2017 ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni letzten Jahres eine Strukturreform der ambulanten Psychotherapie beschlossen, die die bisherige sehr gute ambulante Versorgung um zahlreiche Neuerungen ergänzt. Neben gestrafften formalen Bewilligungsschritten werden u.a. eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine psychotherapeutische Akutbehandlung, Maßnahmen zur Rezidivprophylaxe und Veränderungen in der Gruppentherapie eingeführt. Ebenso sieht die Reform eine verbindliche telefonische Erreichbarkeit von Therapeuten sowie eine Möglichkeit zur Terminvereinbarung über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vor. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung sind zwei Bausteine von etlichen, die nun das bisherige Therapieangebot der ambulanten Psychotherapie ergänzen. Wir erwarten, dass Psychotherapeuten zukünftig Sprechstunden im ausreichenden Umfang für die Patienten anbieten.“ Die psychotherapeutische Sprechstunde als niedrigschwelliges Angebot Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde haben Patienten ab sofort einen Anspruch auf schnelle Hilfe in Krisensituationen. Ohne Überweisung vom Hausarzt kann der Therapeut in einem ersten unkomplizierten Beratungsgespräch klären, ob eine ambulante Psychotherapie notwendig ist. Besteht kein Verdacht auf eine psychische Krankheit, kann der Patient die Krisensituation ggf. auch durch andere Hilfemöglichkeiten (Selbsthilfe-/Beratungsangebote, Schuldnerberatung) stabilisieren. Psychotherapeutische Akutbehandlung Ergibt sich im ersten Sprechstundengespräch die Notwendigkeit einer zeitnahen psychotherapeutischen Intervention, kann der Therapeut dem Patienten eine psychotherapeutische Akutbehandlung anbieten oder vermitteln. Dem Patienten kann so unkompliziert und kurzfristig in einer Ausnahmesituation geholfen werden; so kann verhindert werden, dass sich eine psychische Symptomatik verfestigt bzw. zu einem Langzeitleiden chronifiziert. Die psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgt als mindestens 25-minütige Einzelbehandlung, bis zu 24-mal je Krankheitsfall. Für einen schnellen Therapiestart sorgt, dass die Akutbehandlung der Krankenkasse gegenüber lediglich anzeigepflichtig ist; sie muss nicht wie andere Richtlinientherapien eigens beantragt werden. Bereits bisher hatten Erwachsene einen Anspruch auf bis zu 300 Einzelsitzungen Psychoanalyse (150 Doppelsitzungen in der Gruppe), bis zu 100 Einzelsitzungen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (80 Doppelsitzungen in der Gruppe) und bis zu 80 Stunden Verhaltenstherapie als Einzel- oder Gruppensitzung. Bei Kindern und Jugendlichen variiert die Sitzungsanzahl. Telefonische Erreichbarkeit und Terminservicestellen sichern Sprechstundenplatz Weitere Verbesserungen sieht v. Stackelberg in der Erreichbarkeit psychotherapeutischer Praxen und in der Terminvergabe durch Terminservicestellen. Ab dem 1. April 2017 müssen Psychotherapeuten zu angekündigten und veröffentlichten Zeiten bis zu 200 Minuten wöchentlich telefonisch erreichbar sein. Patienten können so einen Sprechstundentermin vereinbaren oder sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Die Terminservicestellen haben einen Termin innerhalb von vier Wochen ab dem Anfragezeitraum zu gewährleisten. „Mit der Terminvermittlung für die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung bieten die Terminservicestellen ab dem 1. April 2017 ein weiteres wichtiges Angebot an. Ich erwarte von den Psychotherapeuten, dass Patienten zukünftig wesentlich schneller einen Termin erhalten. Auch die niedergelassenen Psychotherapeuten sollten nicht vergessen, dass 90 Prozent der Patienten gesetzlich krankenversichert sind und erst durch ihre Beiträge die flächendeckende medizinische Versorgung überhaupt möglich ist.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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