DKG zur Buchvorstellung „Tatort Krankenhaus“ Krankenhäuser weisen Tötungsvorwürfe zurück

Zu den Behauptungen eines Psychiaters, dass jährlich bis zu 21.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern und Heimen getötet würden, erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann: „Dies ist eine unverantwortliche Behauptung, die als völlig unseriös zurückzuweisen ist. Selbst der Autor rudert mittlerweile zurück. In einem Beitrag der „Welt am Sonntag“ stellt er in Frage, ob seine Befragung von den Teilnehmern richtig verstanden wurde. Seine „empirische Schätzung“ unterscheidet offensichtlich nicht zwischen der Begleitung von Sterbenden und Töten. Der palliativmedizinische Ansatz wird hier diskreditiert. Besser als jetzt zu zweifeln, wäre es gewesen, ganz auf ein solch unwissenschaftliches Pamphlet zu verzichten. Natürlich gibt es wirtschaftlichen Druck im Krankenhaus wie in allen sozialen Bereichen. Damit gehen die Krankenhäuser und die Ärzte und Pflegekräfte aber professionell und verantwortungsvoll um. Die Tötungsbehauptung aufgrund wirtschaftlichen Drucks ist eine unverantwortliche Effekthascherei mit gezieltem Schlechtreden zum Verkauf des eigenen Buches auf Kosten von Pflegekräften. Ausgerechnet eine Berufsgruppe wird so unter Generalverdacht gestellt, die sich durch Empathie und die Sorge um das Wohlergehen kranker Menschen jeden Tag verdient macht. Die Mitarbeiter in deutschen Krankenhäusern leisten rund um die Uhr großartige Arbeit – an 24 Stunden täglich/7 Tage die Woche.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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forsa-Umfrage des vdek zum Versandhandel von Arzneimitteln – Versorgung der Versicherten durch Apotheke vor Ort nicht gefährdet

Das von der Politik geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln lässt sich durch objektive Daten nicht begründen. Das geht aus einer bundesweiten repräsentativen Umfrage hervor, die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) beim forsa-Institut in Auftrag gegeben hat. Demnach hat zwar jeder Vierte (24 Prozent) bereits mindestens einmal Medikamente in einer Internetapotheke bestellt – rezeptpflichtige Arzneimittel werden aber kaum über den Versandhandel gekauft. Gerade mal drei Prozent der Befragten gaben an, bereits rezeptpflichtige Medikamente über den Versandweg bestellt zu haben. Die übergroße Mehrheit von 97 Prozent hat diese Möglichkeit noch nicht genutzt. Auch das Interesse, in Zukunft rezeptpflichtige Arzneimittel über das Internet zu bestellen, ist verhalten: Nur elf Prozent der Befragten gaben an, dass sie diesen Vertriebsweg grundsätzlich in Betracht ziehen. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte dazu: „Die Umfrage zeigt klar und deutlich, dass von einer Existenzbedrohung der Apotheke um die Ecke durch Versandapotheken keine Rede sein kann. Solche Sorgen sind nicht gerechtfertigt – das Drohszenario eines Apothekensterbens ist an den Haaren herbeigezogen.“ Auch sei aus den Daten nicht erkennbar, so Elsner, dass die wohnortnahe Versorgung der Versicherten in Gefahr wäre. „Für das geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sehen wir vor diesem Hintergrund keine Grundlage. Im Gegenteil: Ein Verbot würde an der Versorgungsrealität vorbeigehen. Denn die Daten belegen, wer in der Versandapotheke bestellt, tut das in der Regel häufiger (84 Prozent der Befragten) und ist alles in allem zufrieden (97 Prozent). Daher sollte man den Versicherten diesen zusätzlichen Versorgungsweg nicht verwehren.“ Grund für die Zufriedenheit ist laut forsa-Umfrage an erster Stelle der günstigere Preis, gefolgt vom einfachen Bestellvorgang und der schnellen Lieferung. Bei der telefonischen Umfrage wurden repräsentativ bundesweit 1.021 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren befragt. Erhebungszeitraum der Studie war vom 20. bis 22. März 2017. Pressemitteilung des vdek

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Kliniken sind Rückgrat der medizinischen Daseinsvorsorge – Personal ist Dreh- und Angelpunkt

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert in ihren Positionen zur Bundestagswahl 2017 zukunftsgerichtete rechtliche Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in Deutschland und eine in sich schlüssige ordnungspolitische Orientierung. „Gesundheits- und Krankenhauspolitik und deren Umsetzung in der Praxis müssen widerspruchsfreier werden“, betonte DKG-Präsident Thomas Reumann, der zugleich Landrat des Landkreises Reutlingen ist. „Im Mittelpunkt aller Überlegungen muss die Personalsicherung stehen, denn Personal ist der Schlüssel für alles. Wer eine optimale Versorgung von Patienten haben möchte, und das ist Anspruch der Krankenhäuser, muss dafür das notwendige, gut qualifizierte Personal haben“, erklärte Reumann. Alle Regelungen müssten sich letztlich daran messen lassen, in wie weit sie zur Unterstützung des Personals beitrügen, dies gelte sowohl für die Finanzierung, die Investitionen als auch beispielsweise für die Digitalisierung. „Es geht um den Dreiklang, Personaleinsatz sichern, Rationalisierungsdruck vom Personal nehmen und attraktiv für das Personal bleiben“, so Reumann weiter. „Der öffentlich bekundete Anspruch und die realen Rahmenbedingungen klaffen auseinander.“ Personal von Bürokratie entlasten – Digitalisierung fördern Wenn Politik und Kostenträger mehr Personal und mehr Zeit für die Patienten forderten, dürften die Krankenhäuser nicht mit immer neuer Bürokratie belastet werden. Deshalb fordert die DKG ein bundesweites Programm zum Abbau von bürokratischem Aufwand mit dem Ziel, die Dokumentationslast um 50 Prozent zu reduzieren und den Anteil der Arbeitszeit für Dokumentation und Bürokratie auf maximal 20 Prozent zu begrenzen. „Jede Minute, die unser Personal nicht mit unnötiger Bürokratie vergeuden muss, kommt den Patienten zugute“, so Reumann. Auch würden von Politik und Kostenträger gut qualifizierte und gut entlohnte Arbeitsverhältnisse gefordert, die Mehrkosten von Tarifvereinbarungen aber nicht ausfinanziert. Es würden Entlastungen für die Mitarbeiter durch moderne Arbeitsbedingungen verlangt und höchste Ansprüche an Qualität und Patientensicherheit einschließlich Infektionsprophylaxe gestellt, die dafür erforderlichen Investitionsmittel aber nicht gewährt. Darüber hinaus betonten Bund und Länder Nutzen sowie Chancen der Digitalisierung für die medizinische Versorgung, stellten den Krankenhäusern die dazu erforderlichen Investitionsmittel aber nicht bereit und ließen die Krankenhäuser an der telematischen ambulanten Versorgung nicht teilhaben. „Wer das Thema ernst nimmt, muss ein mehrjähriges Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr einrichten und zusätzlich über einen Digitalisierungszuschlag in Höhe von zwei Prozent eine nachhaltige Situation schaffen“, machte Reumann deutlich. Pauschale Personalanhaltszahlen falscher Weg Das Instrument allgemeiner Personalanhaltszahlen für die Pflege oder den ärztlichen Dienst lehnte Reumann strikt ab. „Der tatsächliche Personalbedarf hängt maßgeblich von den baulichen Strukturen, der technischen Ausstattung und den Erkrankungen der Patienten vor Ort ab“, so Reumann. Starre bundeseinheitliche Personalvorgaben würden den individuellen Gegebenheiten vor Ort nicht gerecht, stünden einem flexiblen Personaleinsatz, der sich am jeweiligen Versorgungsbedarf orientieren müsse, entgegen und behinderten eine effizientere Arbeitsorganisation und Aufgabenverteilung. Angesichts der Realitäten im Alltag seien Mindestpersonalvorgaben kontraproduktiv: „Fachkräftemangel, kurzfristige Personalausfälle und plötzlich steigender Versorgungsbedarf sind Einflussfaktoren, die in festen Vorgaben nicht abbildbar sind“, erklärte Reumann. Personalanhaltszahlen könnten deshalb nur als Strukturqualitätsmaßnahmen in spezifischen Versorgungsbereichen infrage kommen. Probleme der arbeitsmarktbedingten Verfügbarkeit und objektive Besetzungsunmöglichkeiten dürften nicht zum Ausschluss aus der Versorgung oder zu Haftungsrisiken führen. Ansonsten drohten unkoordinierte Abmeldungen der Kliniken von der Versorgung zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Der Bund habe zwar mit der Krankenhausreform wichtige und richtige Weichenstellungen vorgenommen. Das sei ausdrücklich anzuerkennen. „Deutliche Personalkostensteigerungen ohne ausreichende Gegenfinanzierung, völlig unzureichende Investitionsmittelbereitstellung durch die Länder und hohe Defizite in den Notfallambulanzen. Das sind nach wie vor die zentralen Problempunkte“, unterstrich Reumann. An dieser Stelle habe die Reform im Jahr 2016 so gut wie nichts verbessert. „Kosten und Preise kommen nicht zusammen.“ Rund ein Drittel der Krankenhäuser würden sich aber unverändert in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, stellte der DKG-Präsident fest. Diese Finanzierungslücke könnten die Krankenhäuser selbst durch intensivste Spar- und Rationalisierungsbemühungen nicht schließen. Denn dies müsste zwangsläufig zulasten der Personalausstattung gehen. Die DKG fordert ein widerspruchsfreies Bekenntnis der Politik zur Personalsicherung in den Kliniken. Versorgung aus einem Guss – Letztverantwortung der Länder Auch im Hinblick auf die ambulante Notfallversorgung in den Kliniken kritisierte Reumann die nach wie vor unzureichende Vergütung. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass den Krankenhäusern Verluste von rund einer Milliarde Euro pro Jahr entstünden. Jährlich suchten rund elf Millionen Patienten das Krankenhaus zur ambulanten Notfallbehandlung auf – mit steigender Tendenz. „Ohne die Kliniken wäre die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit nicht mehr zu gewährleisten“, sagte der DKG-Präsident. Die in der letzten Krankenhausreform beabsichtigten Verbesserungen seien bei der Umsetzung durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abgeblockt oder sogar ins Gegenteil verkehrt worden. In der ambulanten Notfallversorgung sei daher eine sektorenübergreifende, extrabudgetäre Vergütung unabdingbar. Reumann: „Die Vergütung der Notfallleistungen muss direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse erfolgen, das heißt ohne Einbeziehung der KVen.“ Dort, wo die Krankenhäuser die Versorgung sicherstellen, müssten sie unabhängig von KVen handeln können. Die ambulante Notfallversorgung mache zudem deutlich, dass man dauerhaft eine veränderte Leistungsplanung benötige. „Wir müssen die Letztverantwortung der Länder stärken“, so der DKG-Präsident. Die Länder müssten neben den stationären auch die ambulanten Strukturen aktiv mitgestalten können. Sie brauchten zusätzlich zum bestehenden Recht zur Planung und Steuerung der stationären Krankenhauskapazitäten aktive Mitwirkungsrechte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgungssteuerung. „Insbesondere müssen die Länder das Recht haben, Krankenhäuser dauerhaft zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung, einschließlich Notfallversorgung, zu ermächtigen.“ Gemeinsame Selbstverwaltung weiterentwickeln Insgesamt fordert die DKG die politischen Akteure auf, ihrer eigenen Verantwortung besser gerecht zu werden. Wer dauerhaft die Akzeptanz von Beschlüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung sichern wolle, dürfe Grundsatzentscheidungen nicht delegieren. „Die Politik muss Weichenstellungen der Daseinsvorsorge selbst bestimmen und darf dies nicht aus der Hand geben“, forderte Re
umann. Deshalb müsste auch die Umsetzung von Aufgaben, die an die Selbstverwaltungspartner delegiert worden sind und die zu wesentlichen Veränderungen der medizinischen Versorgung führen, einer politisch-parlamentarischen Überprüfung unterzogen werden. Reumann: „Wir fordern deshalb Beratungen dieser Umsetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Nur so kann dauerhaft Legitimität der Entscheidungen sichergestellt werden. Zudem muss sich die Selbstverwaltung dem Konsensprinzip verpflichten.“ Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente Auch die Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente der Betriebskosten sei unabdingbar. „Wir brauchen die vollständige Abbildung der Tarifentwicklung in den Landesbasisfallwerten“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Bis dato seien nur lineare Bestandteile abgebildet, doch auch strukturelle Tarifentwicklungen müssten refinanziert werden. Zudem benötige man flankierende Maßnahmen zum DRG-System. „In Deutschland haben wir ein […]

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Größte Reform der Psychotherapie seit 17 Jahren startet

Wie finden Menschen hierzulande psychotherapeutische Unterstützung? Bisher eher zufällig, nur wenige Patienten werden von ihrem Hausarzt gezielt zu Therapeuten überwiesen. Ob Patienten verhaltenstherapeutisch, tiefenpsychologisch oder psychoanalytisch therapiert werden, hängt laut der Techniker Krankenkasse (TK) weniger von der Diagnose als vom Schwerpunkt der Therapeuten und freien Plätzen ab. So kommt es zu regional sehr unterschiedlichen Verteilungen.   Am 1. April starten umfangreiche Neuregelungen in der ambulanten Psychotherapie, die dazu beitragen sollen, dass Patienten schneller die richtige Unterstützung bekommen. Birgit Schulmeier, bei der TK Expertin für die ambulante psychotherapeutische Versorgung: „Durch die neue Richtlinie bekommen die Patienten schneller Hilfe und die richtige Unterstützung. Insbesondere die neu eingerichteten psychotherapeutischen Sprechstunden ermöglichen Patienten einen zeitnahen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung und helfen, den individuellen Bedarf zu ermitteln.“ Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Telefonische Erreichbarkeit der Therapeuten Die Therapeuten sind künftig zu festen Zeiten telefonisch erreichbar. Informationen dazu gibt es bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Kontakt zum Therapeuten und die Terminvergabe werden damit deutlich verbessert. Terminservicestelle Über die Terminservicestellen können die Patienten künftig freie Plätze für eine Sprechstunde oder – wenn erforderlich – eine Akutbehandlung erfragen. Anders als bei anderen Fachrichtungen brauchen sie keine Überweisung, um die Terminservicestellen in Anspruch zu nehmen. Sie sollten aber beim Anruf ihre Versichertenkarte bereithalten. Informationen zu ihrer jeweiligen Terminservicestelle erhalten Patienten auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums. Sprechstunde Patienten stehen künftig psychotherapeutische Sprechstunden zur Verfügung, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichentherapeuten angeboten werden. Sie helfen den Patienten, die richtige Unterstützung zu finden, beraten, ob eine ambulante oder stationäre Behandlung empfehlenswert ist und geben alternative Empfehlungen, zum Beispiel für Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Präventionsmaßnahmen. Die Therapeuten erkennen auch, ob eine Akutbehandlung angezeigt ist. Akutbehandlung Wird in der psychotherapeutischen Sprechstunde akuter Handlungsbedarf erkannt, können Patienten künftig bis zu zwölf Stunden Akutbehandlung direkt nach der Sprechstunde erhalten. Dabei geht es nicht um eine Therapie, sondern um eine kurzfristige Besserung und darum, Patienten im Krisenfall zu stabilisieren. Vorteil für die Patienten: Sie bekommen schnellere Unterstützung, da die Akutbehandlung bei der Krankenkasse nur angezeigt, aber nicht genehmigt werden muss. Probatorische Sitzung Probatorische Sitzungen sind Gespräche, in denen Patient und Therapeut abschätzen, ob sie gut zusammenarbeiten können. Für die Therapeuten sind diese – mindestens zwei – Termine auch wichtig, um die Diagnose zu verfeinern und eine erste Prognose für den Verlauf der Therapie vorzunehmen. Antragsschritte für die Therapie vereinheitlicht Statt verschiedener Antragsschritte je nach Therapieverfahren, gibt es künftig ein einheitliches System. Die Therapeuten sprechen sich je nach Schwere der Krankheit zunächst für eine Kurz- oder Langzeittherapie aus. Die Kurzzeittherapie unterteilt sich künftig in Kurzzeittherapie 1 und 2 mit jeweils zwölf Stunden. Daran kann sich eine Langzeittherapie anschließen. Dies gilt für alle Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie). Anträge und Gutachten vereinfachen Bei der psychotherapeutischen Sprechstunde legen die Patienten lediglich ihre Krankenversichertenkarte vor. Ist eine Akutbehandlung erforderlich, informieren die Therapeuten die jeweilige Krankenkasse über den Behandlungsbeginn. Auch hier braucht es keinen Antrag. Nur bei Kurz- und Langzeittherapien stellen Therapeut und Patient wie bisher gemeinsam einen Antrag bei der Krankenkasse. Der erste Antrag für eine Langzeittherapie muss, Verlängerungsanträge können von einem Gutachter bewertet werden. Gruppentherapie fördern Da die Gruppentherapie bei einigen Krankheitsbildern sehr sinnvoll ist, soll sie durch die neue Richtlinie gefördert werden. Bisher liegt der Anteil von Gruppentherapien bei lediglich 1,5 Prozent. Die Mindestgruppengröße ist auf drei Patienten verkleinert, so dass mehr Patienten geholfen wird und auch in ländlicheren Gebieten schneller gestartet werden kann. Zudem erhalten Therapeuten mehr Handlungsspielraum: Sie können Einzel- und Gruppentherapie kombinieren und zwischen beiden nach Bedarf aufteilen. Im Antrag legen sie nur ein Gesamtstundenkontingent fest sowie den Schwerpunkt auf Einzel- oder Gruppentherapie. Rezidivprophylaxe Um den Erfolg einer Langzeittherapie nachhaltig zu sichern, gibt es künftig ein Stundenkontingent, das nach Abschluss der Therapie in größeren Abständen in Anspruch genommen werden kann. Diese sogenannte Rezidivprophylaxe umfasst je nach vorheriger Therapiedauer maximal acht bzw. 16 Stunden und kann bis zu zwei Jahre nach Therapieende stattfinden. Bei Kindern und Jugendlichen können es bis zu 20 Stunden sein. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse TK

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Erhalt des Preisbildungssystems für Arzneimittel ist Gebot politischer Vernunft

Deutschlands Apotheker fordern die Politik auf, ihrer Verantwortung für Millionen Patienten gerecht zu werden und das über lange Jahre aufgebaute Preisbildungssystem zu sichern, auf dem die gesamte Arzneimittelversorgung mit all ihren Steuerungsmechanismen in Deutschland fußt. Dazu sagt Präsident Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „In der derzeitigen Situation ist der einzige Weg zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung die Rückführung des Versandhandels auf rezeptfreie Medikamente. Das entsprechende Gesetz muss jetzt her und darf nicht unter die Räder des beginnenden Bundestagswahlkampfs kommen.“ Werde nicht zügig gehandelt, zerfalle das ordnungspolitische Fundament der Arzneimittelversorgung. Schmidt weist außerdem auf die europapolitische Dimension des Problems hin: „Wir stehen ohne Wenn und Aber zur europäischen Idee und zum EU-Binnenmarkt. Aber die Gestaltung des Gesundheitswesens war und ist auch laut den EU-Verträgen klare Domäne der Mitgliedstaaten. Dieses Stück Souveränität kann und muss sich der Gesetzgeber in Berlin erhalten oder wieder holen, indem er jetzt aktiv wird. Er muss die Konsequenzen des EuGH-Urteils zum Versandhandel vom vergangenen Oktober bearbeiten. Aussitzen funktioniert da nicht. Sonst findet Gesundheitspolitik zukünftig vor allem in Brüssel statt. Das wissen alle, die mit am Tisch sitzen, wenn der Koalitionsausschuss der Bundesregierung über die letzten Gesetzgebungsfragen in dieser Legislaturperiode und damit auch über den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zum Versandverbot brütet.“ Schmidt erinnert daran, dass in 21 von 28 EU-Mitgliedstaaten der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt ist. „Dieser klugen Mehrheit kann sich auch die große Koalition in Berlin anschließen. Finanzielle Nachteile können Deutschland daraus nicht erwachsen. Angst vor Staatshaftung braucht in diesem Kontext niemand zu haben.“ Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte am 19. Oktober 2016 die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländische Anbieter einstuft. Daraufhin hatte das Bundesgesundheitsministerium im Dezember einen Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgelegt, den die SPD bis dato nicht mitträgt. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Gesundheit zum Frühstück: Schnell, effizient und zum Wohle des Patienten – Wie viel Digitalisierung verträgt unsere Gesundheit?

Die Digitalisierung macht vor dem Gesundheitswesen nicht Halt. War eine OnlineSprechstunde vor Kurzem noch unvorstellbar, wird diese ab 1. April 2017 eingeschränkt möglich. Damit wird der Weg für Konzepte wie das der Online-Praxis Dr. Ed teilweise frei. Gründer David Meinertz diskutierte heute im Rahmen der Veranstaltung GESUNDHEIT ZUM FRÜHSTÜCK der Schwenninger Krankenkasse mit dem zuständigen Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Heidenblut MdB, über Vorteile und Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. David Meinertz hat seit 2011 manche Schlacht mit dem Gesetzgeber geführt: „Dabei ist unser Angebot nicht zwingend ein Ersatz für die reale Begegnung zwischen Arzt und Patient, sondern eine Ergänzung, die beispielsweise die medizinische Versorgung im ländlichen Raum stärkt. Dass die deutsche Gesetzgebung dieses Angebot derzeit noch schwächt, ist im Sinne vieler Patienten sehr bedauerlich.“ Dirk Heidenblut beurteilt die fortschreitende Digitalisierung positiv: „Die Digitalisierung bietet große Chancen für einen besseren Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Mit dem E-Health-Gesetz sind wir mit der Videosprechstunde einen ersten wichtigen Schritt gegangen. Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch noch Herausforderungen zu bewältigen, dazu gehört zum Beispiel eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots.“ Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse, differenziert: „Aus der Perspektive der Kassen ist die Digitalisierung Chance und Herausforderung zugleich. Sie schenkt Ärzten, Pflegepersonal und auch uns Kassen mehr Zeit für die Menschen – das ist der größte Vorteil. Sie fordert aber auch ein Konzept für einen wirksamen Datenschutz. Dafür werden wir zum Wohle der Patienten gemeinsam mit Politik und Ärzteschaft arbeiten.“ Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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Eltern im Osten nehmen häufiger Kinderpflegekrankengeld in Anspruch

Immer mehr berufstätige Eltern nutzen die Möglichkeit, während der Pflege ihres kranken Kindes finanzielle Unterstützung von ihrer Krankenkasse zu erhalten. Der Anteil der AOK-Mitglieder mit Kinderpflegekrankengeld ist in den letzten fünf Jahren um 47 Prozent gestiegen. Besonders oft wird Kinderpflegekrankengeld im Osten Deutschlands beansprucht. Während in Dresden 10,2 Prozent aller Mitglieder diese Leistung wahrgenommen haben, waren es in Gelsenkirchen gerade einmal ein Prozent. „Mütter in den neuen Bundesländern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher in den Beruf zurück als in den alten Bundesländern und sind insgesamt häufiger Vollzeit erwerbstätig“, so Helmut Schröder, Stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Während im Jahr 2012 nur 1,9 Prozent aller AOK-Mitglieder das Kinderpflegekrankengeld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 Prozent. Somit haben von den 12,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern mehr als 340.000 mindestens einmal Kinderpflegekrankengeld in Anspruch genommen. Nach wie vor sind es zwar vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderpflegekrankengeld beanspruchen,  seit 2012 kontinuierlich an: Von 25 auf fast 29 Prozent im Jahr 2016. Regional gibt es große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Kinderpflegekrankengeld. Besonders in den großen Städten im Osten Deutschlands liegt der Anteil deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. In den acht größten Städten Ostdeutschlands nahmen im Schnitt 6,9 Prozent aller Beschäftigten mindestens einmal im Jahr Kinderpflegekrankengeld in Anspruch, in den westlichen großen Städten waren es hingegen im Durchschnitt nur 1,6 Prozent der Beschäftigten. An der Spitze lag Dresden mit 10,2 Prozent der AOK-Mitglieder, Schlusslichter waren Duisburg und Gelsenkirchen (1,1 und 1 Prozent aller Mitglieder). „Für dieses Phänomen dürfte die jahrzehntelange Tradition der Müttererwerbstätigkeit in Ostdeutschland eine wichtige Rolle spielen“, erläutert Helmut Schröder. „In den neuen Bundesländern ist die Erwerbstätigenquote der Mütter in allen Familienphasen höher als in Westdeutschland. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, Kinderpflegekrankengeld in Anspruch nehmen zu müssen.“ Kurze betriebliche Ausfallzeiten durch kranke Kinder Kinderkrankengeldfälle zeichnen sich durch kurze Fehlzeiten im Beruf aus. Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind durchschnittlich 2,3 Tage je Krankheitsfall abwesend: Bei knapp 82 Prozent dieser Fehlzeiten werden drei Tage nicht überschritten. Im Vergleich dazu dauert die krankheitsbedingte Fehlzeit eines erwerbstätigen AOK-Mitgliedes im Durchschnitt 11,7 Tage je Fall. Auch der Ausbildungsabschluss hat einen Einfluss darauf, ob Kinderpflegekrankengeld beantragt wird: So haben nur 1,2 Prozent der AOK-Mitglieder ohne einen beruflichen Ausbildungsabschluss dieses Angebot in Anspruch genommen. Liegt hingegen ein akademischer Abschluss vor, steigt dieser Anteil auf 5,6 Prozent. „Der gesetzliche Leistungsanspruch des Kinderpflegekrankengeldes bietet gerade bei den klassischen Kinderkrankheiten eine sinnvolle Unterstützung für berufstätige Eltern und kann helfen, Belastungsfaktoren, wie Finanzknappheit oder psychische Anstrengungen, im Zaum zu halten“, so Helmut Schröder. Eltern können bis zum 12. Geburtstag ihres gesetzlich versicherten Kindes jeweils bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von ihrer Krankenkasse beziehen, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und wenn das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 bzw. 50 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Krankenstand bleibt stabil Insgesamt ist der Krankenstand im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr mit 5,3 Prozent gleich geblieben. Damit hat jeder Beschäftigte im Durchschnitt 19,4 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb gefehlt. Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen sind in den letzten 10 Jahren konstant angestiegen, sie nahmen um 79,3 Prozent zu. Psychische Erkrankungen führen außerdem zu langen Ausfallzeiten. Mit 25,7 Tagen je Fall dauerten sie mehr als doppelt so lange wie der Durchschnitt mit 11,7 Tagen je Fall im Jahr 2016. Der Analyse des WIdO liegen die Daten von 12,5 Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern zugrunde, die 2016 in mehr als 1,5 Millionen Betrieben beschäftigt waren. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen

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Die deutsche Analysen-, Bio-, und Labortechnik blickt optimistisch auf das Geschäftspotenzial im Nahen Osten

Im International Exhibition Centre in Dubai fand vom 20. bis 23. März 2017 bereits zum 34. Mal die internationale Fachmesse ARABLAB statt. Auf dem vom Bund geförderten German Pavilion waren 111 überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen der Laborindustrie vertreten, die ihre Produkte und Dienstleistungen „Made in Germany“ präsentierten. Zur Eröffnung der Messe beehrte seine Exzellenz Abdul Rahman Mohammed Al Owais, Minister für Gesundheit des Emirats Dubai, den German Pavilion und lobte anerkennend die Qualität der deutschen Technologie. Auch der deutsche Generalkonsul in Dubai Günter Rauer zeigte sich sehr interessiert an den ausgestellten Produkten der Analysen-, Bio- und Labortechnik „Made in Germany“ und nahm sich viel Zeit für seinen Rundgang über den deutschen Gemeinschaftsstand. Fast 11.000 Fachbesucher aus über 100 Ländern konnten sich mit insgesamt 924 Ausstellern der Analytikindustrie auf einer stetig wachsenden Ausstellungsfläche über technische Neuerungen der Branche informieren. Die Messe erreichte dabei Käufer aus den Wachstumsregionen Nahost und Afrika sowie dem indischen Subkontinent, China und Asien. Nach Angaben des Branchenverbandes SPECTARIS sind die deutschen Ausfuhren von Analysen-, Bio- und Labortechnik in den Nahen Osten in 2016 um 8,89 % gegenüber 2015 gesunken. Insgesamt wurden Waren im Wert von knapp 587 Millionen Euro in die Region exportiert. Dies entspricht einem Anteil von 4,5 % der deutschen Exporte. Doch die Region wird mittelfristig von den erwarteten, steigenden Rohstoffpreisen profitieren. Die deutsche Beteiligung war von der Anzahl der Aussteller und der belegten Fläche die größte Gemeinschaftsbeteiligung der Messe und wurde auf Antrag des Industrieverbands SPECTARIS vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA) umgesetzt. „Die ARABLAB ist für unsere Mitgliedsunternehmen nach wie vor eine der wichtigsten Auslandsmessen. Das große und internationale Einzugsgebiet der Besucher ist für den Aufbau eines Netzwerkes eine gute Basis und eröffnet zahlreiche Möglichkeiten bei der Erschließung neuer Märkte“, so Markus Wolters, Projektmanager Analysen-, Bio- und Labortechnik bei SPECTARIS. Nach Messeschluß ließ sich ein positives Fazit ziehen. Nahezu alle Aussteller waren mit der Anzahl und Qualität der Besucher hoch zufrieden. Die Messe konnte von vielen deutschen Unternehmen erfolgreich als Plattform für die Kontaktpflege und Händlersuche genutzt werden. Die nächste ARABLAB findet vom 18.- 21. März 2018 in Dubai, VAE statt. Mehr Informationen zum Auslandsmesseprogramm unter www.auma.de Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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