Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Sicherstellungszuschlägen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die von der Politik im Rahmen der Krankenhausreform zur Absicherung der medizinischen Grundversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – eingeführten Sicherstellungszuschläge sind heute durch den Umsetzungsbeschluss des G-BA in die faktische Bedeutungslosigkeit befördert worden. Mit Ausnahme einiger weniger Inselkrankenhäuser dürften angesichts der mehrfachen Verknüpfung von Verhinderungsanforderungen Kliniken kaum Unterdeckungen aus dem Fallpauschalensystem mit Hilfe der Sicherstellungszuschläge ausgleichen können. Besonders unverständlich ist, dass die besonderen Nöte vieler Kliniken bei der Aufrechterhaltung von Geburtsabteilungen nicht berücksichtigt werden. Das Sterben der Geburtsstationen droht damit weiterzugehen. Das von der Politik vorgesehene Instrument wird nicht genutzt. Völlig inakzeptabel ist auch die in dem G-BA-Beschluss vorgenommene Definition einer Krankenhausabteilung. Krankenhausplanung ist Angelegenheit der Länder. Der G-BA hat nicht die gesetzliche Kompetenz, solche grundlegenden Feststellungen für das gesamte deutsche Krankenhaussystem zu treffen. Nur noch die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kann jetzt verhindern, dass millionenfache Mehrbelastungen auf die Kliniken durch die unzulässigen G-BA-Festlegungen zum Personaleinsatz (Minutenvorgaben für den fachärztlichen Bereitschaftsdienst) in den Krankenhausabteilungen in Kraft treten.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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