„Pro Generika ist auf dem Holzweg.“ So knapp kommentiert Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Verhandlungsführer der AOK-Rabattverträge, Aussagen, mit denen Pro Generika eben erst an die Öffentlichkeit ging. „Tatsächlich haben die Arzneimittelrabattverträge allein im zehnten Jahr ihres Bestehens zu einem Einsparvolumen von knapp 3,9 Milliarden Euro geführt. So konnten in den zehn Jahren Versichertengelder in Höhe von insgesamt 20 Milliarden Euro eingespart werden. Damit haben wir aber alles andere als eine Verengung des Arzneimittelmarkts erreicht, sondern im Gegenteil, endlich Marktwirtschaft und Wettbewerb. Die Mechanismen des Arzneimittelmarkts funktionieren eben anders als sich das die fünf großen Pharmakonzerne zurechtbiegen, die im Lobbyverband das Sagen haben.“ Es müsse darum gehen, im Interesse der Patienten den Arzneimittelmarkt für möglichst viele Anbieter zu öffnen und dauerhaft offen zu halten.
„Wir beobachten, dass immer wieder kleinere Arzneimittelhersteller an uns herantreten und uns neue Wirkstoffe zur Ausschreibung vorschlagen, für die es bislang noch keine Rabattverträge gibt“, schildert AOK-Chef Hermann seine Erfahrungen. Gerade solche Neuausschreibungen und das Interesse kleinerer Hersteller belebten den Generikamarkt zusehends. Auch ausländische Produzenten, die bislang noch nicht auf dem deutschen Markt Fuß gefasst haben, könnten sich gerade durch Neuausschreibungen positionieren.
„Den Rabattverträgen die Schuld zu geben für eine angebliche Monopolisierung, heißt die Wirklichkeit komplett auf den Kopf zu stellen.“ Legt man etwa den von der EU-Kommission im Rahmen ihrer Fusionskontrolle verwendeten sogenannten Herfindahl-Hirschman-Index – ein Maß für die Marktkonzentration – zugrunde, zeigt sich, dass die Marktkonzentration im rabattvertragsgeregelten Bereich 2015 mit einem Wert von 639 bereits äußerst gering war und weiterhin rückläufig ist: 2016 ging der Index auf 610 zurück. Für Ökonomen gilt bereits ein Index unter 1.000 als niedrig. Unter solchen marktfördernden Voraussetzungen zum wiederholten Mal auch noch das Risiko von Lieferengpässen zu beschwören, sei unverantwortlich und gehöre ins Reich der Fabel, betont Hermann.
Die Fakten zeigen auf, dass bei lediglich 0,6 Prozent aller 2016 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechneten Arzneimittel Apotheken ein Lieferversagen des Herstellers dokumentieren mussten. Nur dann mussten die Apotheken ein austauschbares Arzneimittel abgeben, wie Daten der Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung (GfsG) ausweisen.
Die AOK Baden-Württemberg bereitet als Verhandlungsführer der gesamten AOK-Gemeinschaft gerade die 19. Tranche der Arzneimittelrabattverträge vor, die im nächsten Frühjahr mit mehr als 100 Wirkstoffen an den Markt gehen wird.
Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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