KV Nordrhein kommentiert gesundheitspolitische Positionen der Ersatzkassen in NRW

Die am 28. März veröffentlichten gesundheitspolitischen Positionen des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) in Nordrhein-Westfalen stoßen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein auf positive Resonanz. „Wir begrüßen, dass der vdek ein klares Bekenntnis zum Erhalt einer guten medizinischen Versorgung in NRW abgibt und dabei ausdrücklich alle Akteure des Gesundheitssystems mit einbezieht“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Einige der Positionen, etwa zur Notwendigkeit einer sektorübergreifenden Weiterentwicklung des Notfallmanagements, teilen wir. An anderen Punkten, etwa beim vom vdek geforderten Ausschluss der Möglichkeit, Praxissitze in überversorgten Regionen nachzubesetzen, bewerten wir die Lage anders.“

Viel Übereinstimmung mit den Positionen des vdek sieht Bergmann bei den Ideen zu einer Reform der Notfallversorgung und einer dabei noch engeren Verzahnung von ambulantem und stationärem Notdienst. „Dabei können die genannten Portalpraxen eine wichtige Rolle spielen, wobei sich schon heute 90 Prozent unserer rund 80 Notdienstpraxen im Rheinland an oder in Kliniken befinden. Wir werden aber sicher nicht wie gefordert an allen rund 170 Krankenhäusern in Nordrhein eine Portalpraxis einrichten können – das ist nicht nur unbezahlbar, sondern mit Blick auf die Inanspruchnahme von Notdienstpraxen seitens der Patienten auch nicht notwendig“, betont Bergmann. „Ich bin mir aber sicher, dass wir die hiesigen Notdienststrukturen konstruktiv und im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung so weiterentwickeln können, dass die gemeinsamen Ziele erreicht werden.“

Nachbesetzung nicht ausschließen

Mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen für die Regelversorgung in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kommt Bergmann zu einer anderen Einschätzung als der vdek. „Der Forderung, die Nachbesetzung von Arztsitzen in rechnerisch überversorgten Regionen grundsätzlich auszuschließen, schließen wir uns nicht an. Es ist unstrittig, dass die geltende Bedarfsplanung, nach der in Ballungsräumen häufig eine formale Überversorgung besteht, einen reformbedürftigen Anachronismus darstellt.“ In der Diskussion müssten jedoch die erheblichen Mitversorgungseffekte in Großstädten, die der Versorgungsreport der KV Nordrhein detailliert dokumentiert, berücksichtigt werden. „Eine pauschale ‚Überversorgung‘ der Großstädte zu konstatieren, hält einem Faktencheck nicht stand. Und es ist nicht anzunehmen, dass die Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht mehr in Großstädten niederlassen dürfen, automatisch und bereitwillig in ländliche Regionen ausweichen. Zu befürchten ist vielmehr, dass sie überhaupt keine Praxis übernehmen“, sagt Bergmann.

Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, kommentiert die Forderung des vdek an die Landesregierung, die Krankenhäuser in NRW ausreichend zu finanzieren und den Investitionsstau abzubauen: „Die Kliniken vernünftig zu finanzieren, ist sicher richtig – aber dann muss auch die Frage nach den zweifellos vorhandenen Überkapazitäten erlaubt sein. Die Dichte an stationären Einrichtungen in Nordrhein ist einzigartig und fördert Fehlentwicklungen wie bei der zunehmenden Inanspruchnahme der Klinikambulanzen im Notdienst.“

Obwohl immer mehr medizinische Leistungen ambulant erbracht werden, gebe es auch in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einen erheblichen Investitionsstau, „weil die Niedergelassenen in NRW seit Jahren mit einer geringeren Vergütung leben müssen als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern“, sagt König. „Umso wichtiger ist es, diese Benachteiligung bei den anstehenden Honorarverhandlungen mit unseren nordrheinischen Vertragspartnern zu beenden. An diesem Standortnachteil können auch die Krankenkassen im Sinne der Versorgung ihrer Versicherten kein Interesse haben.“

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