Präventionsgesetz – nicht ohne niedergelassene Ärzte!

ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann berichtet über das Präventionsgesetz und die in diesem Rahmen entstandenen „Strategieforen“ sowie die Landesrahmenvereinbahrungen mit den Akteuren die für Prävention zuständig sein können. Als Vertreter der Ärzte, Praxen und Netze möchte sich auch die Ärztegenossenschaft an dieser Stelle einbringen. Die Umsetzung sollte nicht nur in amtliche- ehrenamtliche oder bürokratische […]

AOK fordert weitere Verbesserungen im Umgang mit Hochrisiko-Medizinprodukten

Nach fünf Verhandlungsjahren hat das Europäische Parlament heute die EU-Verordnung zu Medizinprodukten verabschiedet. „Seit 2012 begleiten wir die neue Verordnung zu den Medizinprodukten und haben uns von Anfang an für einen möglichst umfassenden Patientenschutz stark gemacht. Im Ergebnis ist das zwar an einigen Stellen geglückt, aber es bleiben Defizite. In Deutschland müssen wir deshalb zügig die Handlungsspielräume für Nachbesserungen nutzen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Ein wichtiger Punkt ist die Absicherung der Ersatzansprüche von Patienten bei Produktschäden. Laut der beschlossenen EU-Verordnung müssen Medizinproduktehersteller bei Schäden durch fehlerhafte Produkte für Haftungsansprüche lediglich angemessene Rücklagen bilden. Konkrete Vorgaben oder Prüfmöglichkeiten der Deckungsvorsorge gibt es nicht. „Die Bundesregierung kann und muss das für Deutschland ändern, indem eine obligatorische Produkthaftpflichtversicherung eingeführt wird. Frankreich hat es vorgemacht“, so Litsch. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass geschädigte Patienten weiterhin das finanzielle Risiko tragen und ihre Schadensersatzansprüche möglicherweise ins Leere laufen. In der nächsten Legislaturperiode muss dieses Thema unbedingt auf die politische Agenda.“ Weder zentrale Zulassung noch hochwertige Studien Kritisch sieht die AOK auch, dass Hochrisiko-Medizinprodukte weiterhin nicht durch spezielle Benannte Stellen zertifiziert und geprüft werden. Zusätzlich zu den bisherigen Prüfwegen soll es zwar eine Expertengruppe geben, die in eng umschriebenen Fällen die Herstellerunterlagen bewertet, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Doch ihr werden weder ausreichend Zeit noch Kapazitäten eingeräumt und ihre Empfehlungen sind nicht bindend. „Die privatrechtlich organisierten Benannten Stellen bleiben für Prüfungen zuständig. Doch sie haben ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, auch zukünftig von Herstellern beauftragt zu werden und sind somit finanziell von ihnen abhängig“, kritisiert Martin Litsch. „Um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und den Patientenschutz zu verbessern, wäre eine finanziell unabhängige, zentrale Zulassungsstelle für Hochrisiko-Medizinprodukte und Implantate, wie es sie für Arzneimittel gibt, erforderlich.“ Des Weiteren kritisiert die AOK die Anforderungen an die Studienqualität, die der Bewertung von Hochrisiko-Medizinprodukten zugrunde liegen. Zwar gibt es zukünftig weniger Ausnahmeregelungen von der Verpflichtung zu klinischen Studien, doch wurden dafür keine Mindestanforderungen festgelegt. So können in Deutschland auch weiterhin Produkte auf den Markt kommen, die unzureichend getestet worden sind. In der Vergangenheit gab es dramatische Schadensfälle mit unerwarteten schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Patienten, weil die vorherigen klinischen Studien methodisch unzureichend waren, um Nutzen und Risiko abschätzen zu können. Martin Litsch fordert deshalb: „Zum Schutz der Patienten sollten Hochrisiko-Medizinprodukte bis zum Vorliegen ausreichender Daten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen nur in spezialisierten Zentren eingesetzt werden, die sich an hochwertigen Studien zu diesen Produkten beteiligen. Außerhalb dieser Zentren sollten die Krankenkassen die Kosten dieser Eingriffe nicht übernehmen. ‚Proved in Germany‘ könnte damit zu einem ganz neuen Inbegriff von Qualität werden.“ Verbesserungsbedarf sieht die AOK auch bei der eindeutigen Identifizierung von Hochrisiko-Medizinprodukten. Laut EU-Verordnung sollen diese ab Mai 2021 anhand einer Identifizierungsnummer eindeutig zuzuordnen sein. „Für uns als Krankenkasse ist es immens wichtig, dass wir bei einer schadhaften Serie alle Betroffenen so schnell wie möglich identifizieren und informieren. Das geht derzeit nicht. Doch bis zur Einführung der Identifizierungsnummern können wir nicht warten“, sagt Litsch. „Deshalb fordern wir, so schnell wie möglich patientenbezogene Informationen über die verwendeten Implantate in die Abrechnungsdaten der Kliniken aufzunehmen. Das wäre kurzfristig umsetzbar. Wir dürfen nicht nur über Patientenschutz reden, sondern müssen ihn auch umsetzen. Hier wäre eine Chance dazu.“ Litsch weiter: „Es gibt viel Licht, aber auch viel Schatten bei den Hochrisiko-Medizinprodukten. Wir werden uns deshalb auch gegenüber der nächsten Bundesregierung für zeitnahe Verbesserungen im Sinne des Patientenschutzes einsetzen.“ Die neuen Regelungen für Medizinprodukte gelten nach einer Übergangsfrist von drei Jahren. Für die In-vitro-Diagnostika, die ebenfalls in einer Verordnung neu geregelt wurden, gilt eine Frist von fünf Jahren. Die Verordnungen müssen nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden, können aber in Teilen von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergänzt werden. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Noch bis zum 30. April Kandidaten nominieren für Wettbewerb „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“

Noch bis 30. April 2017 können Patienten sowie Angehörige, Kollegen oder Freunde ihre Lieblingspflegerin bzw. ihren Lieb­lingspfleger auf der Internetplattform www.deutschlands-pflege­profis.defür den Wettbewerb vorschlagen. Mehr als 200 Pflegeprofis wurden bereits nominiert und kandi­dieren für die Auszeichnung. Ab Mai 2017 kann das Publikum in einer Online-Abstimmung die Nominierten zunächst zum „Beliebtesten Pflegeprofi“ ihres Bundeslandes wählen. Die Landessieger kommen dann in die zweite Runde: Wer hier die meisten Stimmen auf sich vereint, wird „Deutschlands belieb­tester Pflegeprofi“. Die Sieger werden im September vom Schirmherrn des Wett­bewerbs, dem Pflegebeauftragten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann, in Berlin geehrt. Hauptpreis ist ein Wellness-Urlaub bzw. ein Team-Event im Wert von 2.000 Euro. Unter allen Einsendern verlost der PKV-Verband zudem ein exklusives Wellness-Paket. Teilnehmen können Pflegerinnen und Pfleger aus allen Pflege­berufen, als Einzelperson oder im Team. Voraussetzung ist, dass die Kandidaten volljährig sind und in Deutschland als (Kranken-)Pfleger arbeiten, dass sie eine Pflegeausbildung absolviert haben bzw. sich in einer Ausbildung dazu befinden. „Die persönliche Zuwendung und das Engagement der Pflege­rinnen und Pfleger sind entscheidend für die gute Versorgung der Patienten“, erklärt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach: „Sie haben eine hohe Wertschätzung verdient, denn wir verdan­ken ihnen ganz wesentlich, dass wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben.“ Weitere Informationen sowie Materialien zum Download finden Sie unter www.deutschlands-pflegeprofis.de Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung

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Pflege am Bett stärken – Refinanzierung aber auch sichern

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung von Personaluntergrenzen in der Pflege erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum: „Die DKG stellt sich der Aufgabe, gemeinsam mit den Krankenkassen in ausgewählten für die Patientensicherheit besonders sensitiven Pflegebereichen Personaluntergrenzen zu entwickeln und wird sich konstruktiv in diesen Prozess einbringen. Die Krankenhäuser haben seit Jahren einen steigenden Bedarf an zusätzlichen Pflegekräften und stellen auch zusätzliche Pflegekräfte ein. Viele Stellen sind aber aufgrund der angespannten Lage auf den Arbeitsmärkten nicht besetzt. Insgesamt ist von 6.000 bis 10.000 freien Stellen in der Pflege auszugehen. Diese arbeitsmarktbedingten Unterbesetzungen und die wirtschaftlich angespannte Lage in vielen Kliniken zwingen seit Jahren zu einer wirtschaftlichen Personalausstattung. Wenn nunmehr vom Gesetzgeber Mindestpersonalbesetzungen in pflegesensitiven Bereichen vorgegeben werden, kann dies als Instrument zur Identifizierung und Steuerung des prioritären Einsatzbedarfs für zusätzliche Pflegekräfte grundsätzlich akzeptiert werden. Der Personaleinsatz in den Krankenhäusern muss aber in der Verantwortung der Krankenhäuser bleiben. Die Krankenhäuser brauchen dafür flexible Rahmenbedingungen, denn der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar und von vielen Fakten abhängig. Dazu gehören die Schwere und Art der Erkrankungen der Patienten, das Alter der Patienten, der Personalmix und auch die baulichen Bedingungen der Kliniken. Untergrenzen bedürfen Ausnahmeregelungen, um Sondersituationen wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen zu können. Von den Krankenhäusern darf nichts Unmögliches verlangt werden. Auf keinen Fall dürfen die Untergrenzen ohne Berücksichtigung von Gründen mit Sanktionen belegt werden. Ein nachhaltiger Personalaufbau erfordert zudem die konsequente Ausfinanzierung der jährlichen Kostensteigerungen für den Personalbestand und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den durch die Anhaltszahlen bedingten Personalmehrbedarf. Die DKG begrüßt, dass der Gesetzentwurf eine Finanzierungshilfe für die zusätzlichen einzustellenden Pflegekräfte zur Erfüllung der Untergrenzen vorsieht. Weiterhin nicht gewährleistet ist die vollständige Ausfinanzierung der tarifbedingten Kosten der Krankenhäuser. Auch hier sind weitere Reformen notwendig.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Pflege-Report 2017: Pflegeheimbewohner erhalten zu viele Psychopharmaka

Ein Teil der rund 800.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland erhält zu viele Psychopharmaka. Besonders betroffen sind die rund 500.000 Demenzkranken. Das zeigt eine vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Untersuchung der Klinischen Pharmakologin Professor Petra Thürmann, deren Ergebnisse im Pflege-Report 2017 enthalten sind. Demnach erhielten gut 30 Prozent der Bewohner ein Antidepressivum, wobei es kaum Unterschiede zwischen Pflegebedürftigen mit oder ohne Demenz gibt. Dagegen bekommen 40 Prozent der Bewohner mit Demenz dauerhaft mindestens ein Neuroleptikum, aber nur knapp 20 Prozent der Heimbewohner ohne Demenz. Mit Blick auf unerwünschte Nebenwirkungen wie Stürze, Schlaganfälle oder Thrombosen warnt Professor Thürmann: „Neuroleptika werden als Medikamente zur Behandlung von krankhaften Wahnvorstellungen, sogenannten Psychosen, entwickelt. Nur ganz wenige Wirkstoffe sind zur Behandlung von Wahnvorstellungen bei Demenz zugelassen, und dann auch nur für eine kurze Therapiedauer von sechs Wochen. Der breite und dauerhafte Neuroleptika-Einsatz bei Pflegeheimbewohnern mit Demenz verstößt gegen die Leitlinien.“ Dabei verweist die Expertin aufs Ausland. Während 54 Prozent der spanischen und 47 Prozent der deutschen demenzkranken Heimbewohner Neuroleptika erhalten, sind es nur zwölf Prozent in Schweden und 30 Prozent in Finnland. „Es scheint also Spielraum und Alternativen zu geben“, so das Mitglied des Sachverständigenrates des Bundesgesundheitsministeriums. Die Pflegekräfte bestätigen das hohe Ausmaß an Psychopharmaka-Verordnungen in Pflegeheimen. Das belegt die im neuen Pflege-Report veröffentlichte schriftliche Befragung von 2.500 Pflegekräften durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO): Die Befragten geben an, dass im Durchschnitt bei mehr als der Hälfte der Bewohner ihres Pflegeheims Psychopharmaka eingesetzt werden. Zwei Drittel der Betroffenen (64 Prozent) erhielten demnach die Verordnungen auch länger als ein Jahr. Interessanterweise halten 82 Prozent der Pflegekräfte diesen Verordnungsumfang für angemessen. Dr. Antje Schwinger vom WIdO: „Das Problembewusstsein der Pflegekräfte muss hier offensichtlich geschärft werden. Um den Psychopharmaka-Einsatz in Pflegeheimen zu reduzieren, sollte sichergestellt werden, dass nicht-medikamentöse Ansätze im Arbeitsalltag stärker etabliert werden.“ Laut Umfrage werden diese alternativen Ansätze auch häufig umgesetzt. So geben 67 Prozent der Pflegekräfte an, dass in ihrem Heim spezielle Pflegekonzepte zum Einsatz kommen, rund die Hälfte der Befragten (52 Prozent) verwendet Assessment-Instrumente. Auch Fallbesprechungen, kognitive und sensorische Verfahren kommen zum Einsatz. Doch geben gleichzeitig 56 Prozent der Befragten an, dass Zeitdruck die Umsetzung nicht-medikamentöser Verfahren teilweise beeinträchtige oder verhindere. Die Pflegekräfte können für die Tendenz zur Übermedikation von Pflegeheimbewohnern mit Demenz am wenigsten. Das stellt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, klar. Der bewusste und kritische Umgang mit Psychopharmaka sei eine Teamaufgabe von Ärzten, Pflegeheimbetreibern, Pflegekräften und Apothekern, die Pflegeheime betreuen. Vor allem die behandelnden Ärzte, aber auch Pflegeheimbetreiber seien hier in der Verantwortung für eine leitliniengerechte Medizin. „Ärzte stehen in der Pflicht, diese Medikamente nur dann einzusetzen, wenn es nicht anders geht und auch nur so kurz wie möglich. Und Pflegeheimbetreiber müssen ergänzend den Einsatz nicht-medikamentöser Versorgungsansätze fördern.“ Um die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeheimen zu verbessern, fordert Litsch ein Nachschärfen der Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeheimen und Vertragsärzten auf Bundesebene. Außerdem müsse die Geriatrie in der ärztlichen Ausbildung ein stärkeres Gewicht erhalten. Schließlich sei ein Expertenstandard für die pflegerische Betreuung und Versorgung von demenziell Erkrankten nötig. Gute Pflege brauche zwar angemessene Ressourcen. Doch zeigten der internationale Vergleich und einige deutsche Leuchtturmprojekte auch, dass Versorgungsdefizite in der pflegerischen Versorgung von Demenzkranken nicht zwangsläufig immer nur mit mehr Geld oder Personal abgestellt werden. „Das ist auch eine Frage der pflegerischen Konzeption und Kultur“, so Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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