Jaaahaaa?…

Samstag kurz nach mittag. Telefon. Pharmamas Apotheke, Pharmama am Telefon. Anrufer: “ …“  (…. bedeutet in diesem Fall mindestens 5, manchmal bis zu 10 Sekunden gar Nichts. Bitte im folgenden so lesen:) Pharmama: „Hallo?“ männlicher Anrufer: „Jaaaah, Grüezi … ich habe Medikamente bei ihnen zum abholen.“ Okay, immerhin sind wir eine Apotheke, also nichts ungewöhnliches. […]

AOK begrüßt Regelungen für Saisonarbeitskräfte – Zusätzliche Änderungen nötig, um Beitragsschulden nicht weiter wachsen zu lassen

Sechs Milliarden Euro – so hoch waren 2016 die Beitragsrückstände gegenüber der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit dem gesetzlichen Schuldenschnitt 2014 haben sich die Beitragsschulden mehr als verdoppelt, was vor allem auf die geltenden Regelungen zur Versicherungspflicht zurückgeht. Damit die Beitragsrückstände auf lange Sicht nicht aus dem Ruder laufen, drängt der AOK-Bundesverband auf eine umfassende Neuregelung der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung. Die bereits geplanten Änderungen im aktuellen Gesetz für die Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen begrüßt der AOK-Bundesverband, sie beschränken sich allerdings nur auf Saisonarbeitskräfte. „Die Krankenversicherungspflicht für alle ist ein wichtiges Gut in Deutschland, an der es nichts zu rütteln gibt. Doch die Verwaltungsvorschriften für Versicherte, die den Kontakt zur Krankenversicherung abbrechen, müssen überarbeitet werden, auch um die Gemeinschaft der GKV-Versicherten zu stärken“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Entsprechende Regelungen sollten noch in den aktuellen Gesetzentwurf für die Blut- und Gewebezubereitungen aufgenommen werden. Der AOK-Bundesverband fordert deshalb, nur dann eine obligatorische Anschlussversicherung zu eröffnen, wenn Kontakt zu dem Versicherten besteht. Bereits bestehende obligatorische Anschlussversicherungen sollten beendet werden, wenn der Versicherte Beitragsrückstände hat und innerhalb von sechs Monaten nicht kontaktiert werden kann. Meldet sich ein betroffener Versicherter später doch noch bei der Krankenkasse, kann er über bereits bestehende Auffangregelungen wieder in der GKV versichert werden. So wäre der lückenlose Versicherungsschutz weiter gewährleistet und das Problem des fortdauernden Aufbaus von riesigen Beitragsrückständen gelöst. Diese Regelung soll nicht nur für Saisonarbeitskräfte, sondern generell gelten. Die geplanten Änderungen bei der obligatorischen Anschlussversicherung für Saisonarbeitskräfte begrüßt die AOK ausdrücklich. „Seit Jahren fordern wir die Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren, um von vornherein ein transparentes Verfahren zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand bei den Krankenkassen zu senken. Das ist eine sinnvolle Weiterentwicklung für die GKV“, so Litsch. Konkret sieht der gesetzliche Änderungsantrag vor, dass Saisonarbeitskräfte nur dann über eine obligatorische Anschlussversicherung weiterversichert sein können, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht freiwillig einer Krankenkasse beitreten. Grundlage dafür ist der nachgewiesene Wohnsitz oder ständige Aufenthalt in Deutschland. Außerdem soll es eine gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitnehmern im Arbeitgebermeldeverfahren geben und die Krankenkasse verpflichtet sein, Saisonkräfte bei Beschäftigungsbeginn über ihre Beitrittsrechte zu informieren. Seit 2005 hat die AOK vergeblich die gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitskräften im Arbeitgebermeldeverfahren thematisiert. Um eine obligatorische Anschlussversicherung für Saisonarbeiter auszuschließen, die nach ihrer Tätigkeit wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, hat die Gesundheitskasse eigene Kennzeichnungsregeln in ihren Versichertenverzeichnissen entwickelt. So sind unsachgemäße obligatorische Anschlussversicherungen schon heute ausgeschlossen. Dennoch war dem AOK-System wiederholt vorgeworfen worden, über obligatorische Anschlussversicherungen zu Unrecht finanzielle Mittel für Saisonarbeitskräfte aus dem Risikostrukturausgleich zu erhalten, obwohl diese längst wieder ins Ausland zurückgekehrt wären und der AOK keine Leistungsausgaben entstanden seien. „Mit Blick auf ihr Image haben viele Krankenkassen bislang einen großen Bogen um bestimmte Versichertengruppen wie Erntehelfer gemacht. Nicht so die AOK, die seit jeher das Gros der Saisonarbeiter versichert. Dies wird uns seit Kurzem zum Vorwurf gemacht. Dabei dienen versicherungsrechtliche Fragen aber nur als Vorwand, um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu diskreditieren“, sagt Martin Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOK Baden-Württemberg fordert mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen

„Der Versorgungswettbewerb im Gesundheitswesen wird in wichtigen Feldern weiterhin mit angezogener Handbremse geführt“, sagte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, am Montag (24.04.2017) bei der Veranstaltung „AOK Baden-Württemberg im Dialog“ in Stuttgart. Wettbewerb im Gesundheitswesen und Sicherheit einer guten Gesundheitsversorgung seien zwei Seiten einer Medaille: „Mehr Wettbewerb um Versorgungsqualität tut insgesamt Not. Viel zu oft spielt sich dieser allein über die Höhe des Zusatzbeitrags zwischen Krankenkassen ab.“ Für die AOK Baden-Württemberg sind deshalb von der Politik nach der Bundestagswahl konsequent Rahmenbedingungen zu schaffen, um in wesentlich mehr Feldern der Gesundheitsversorgung bessere Strukturen und mehr Qualität durch Vereinbarungen direkt zwischen Krankenkassen und Gesundheitspartnern erreichen zu können. Hermann: „In einer offenen Wettbewerbsumgebung, in der Akteure mit ausgeprägtem Gestaltungswillen, Können und hohem Verantwortungsbewusstsein agieren, können Effizienz- und Qualitätspotentiale zum Wohle der Versicherten umfassend erschlossen werden.“ Beispielsweise sei der Krankenhausbereich weiterhin im Wesentlichen „wettbewerbsfreie Zone“. So lasse die Politik bisher im stationären Bereich Direktverträge nicht so zu, wie sie in der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg seit Jahren erfolgreich gelebt werden. Dort zeigten die AOK-Verträge einer Alternativen Regelversorgung, wie Versorgung der Zukunft aussehen müsse: „An unserem Hausarztvertrag und den Facharztverträgen nehmen 4.000 Haus- und Kinderärzte, über 1.700 Fachärzte und Psychotherapeuten sowie insgesamt 1,5 Millionen unserer Versicherten teil: Dort sind Vernetzung, Integration und Qualitätsorientierung oberste Gebote“, so Hermann weiter. Als weiteres Musterbeispiel für sinnvolles, marktwirtschaftliches Vorgehen sieht Hermann die seit zehn Jahren laufenden AOK-Arzneimittelrabattverträge. Allein durch diese Vereinbarungen habe die Südwestkasse ihre Versichertengemeinschaft im vergangenen Jahr bei höchster Qualität der Versorgung um 210 Millionen Euro entlasten und den Zusatzbeitrag unter dem Bundesdurchschnitt halten können. Die „grundsätzliche Abkehr von kollektivvertraglichen Regelungen zugunsten eines selektiven Kontrahierens als Regelfall der Vertragsgestaltung“ empfiehlt auch Prof. Dr. Thomas Wüstrich von der Fakultät Betriebswirtschaft der Universität der Bundeswehr, München. In seinem Vortrag bei der Veranstaltung „AOK Baden-Württemberg im Dialog“ erklärte Wüstrich: „Grundlegende Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit marktwirtschaftlicher Steuerung im Gesundheitswesen ist der Wettbewerb, und zwar ein Wettbewerb, der auf dem Versicherungs-, Leistungs- und Behandlungsmarkt alle Systemakteure mit einbezieht.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Weniger Apotheken, mehr Personal

In Deutschland gibt es immer weniger Apotheken, die jedoch mehr pharmazeutisches Personal für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln beschäftigen. Während die Anzahl der Apotheken von 20.249 (Ende 2015) auf 20.023 (Ende 2016) gesunken ist, ist die Zahl der Beschäftigten im selben Zeitraum von 154.528 (Ende 2015) auf 156.428 (Ende 2016) gestiegen. Der Frauenanteil ist derweil im Vergleich von 2015 zu 2016 mit 89,1 Prozent aller Arbeitsplätze konstant geblieben. Diese Berechnungen aus dem Apothekenwirtschaftsbericht 2017 gibt der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Vorfeld des morgen beginnenden 54. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin bekannt. Der Anstieg der Beschäftigtenzahl lässt sich insbesondere durch den Aufbau von pharmazeutischem Personal erklären: Im Jahr 2015 waren noch 63.660 Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) in den Apotheken beschäftigt, im Jahr 2016 waren es schon 65.658 PTA. Die Zahl der in den Apotheken beschäftigten Apotheker ist derweil mit 50.123 relativ konstant geblieben. Darüber hinaus gehören zum Apothekenpersonal auch Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA) mit 33.193 Beschäftigten, Apothekerassistenten und Pharmazie-Ingenieure mit 5.803 Beschäftigten sowie Pharmazeuten im Praktikum mit 1.651 Beschäftigten (alle Zahlen für 2016). Zum Hintergrund: Das 54. DAV-Wirtschaftsforum findet am 26./27. April in Berlin statt – zwischen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 19. Oktober 2016 und der Bundestagswahl am 24. September 2017. Das Wirtschaftsforum bietet eine Plattform zum Austausch zwischen Pharmazie, Wirtschaft und Politik. Den traditionellen Auftakt bilden der Politische Lagebericht des DAV-Vorsitzenden Fritz Becker sowie der Apothekenwirtschaftsbericht 2017, der von DAV-Geschäftsführerin Claudia Korf und DAV-Abteilungsleiter Dr. Eckart Bauer vorgestellt wird. Eine gesundheitspolitische Diskussion mit Bundestagsabgeordneten folgt. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Mit neuen und verbesserten Hilfs- und Beratungsangeboten Menschen in seelischer Not helfen – Förderbekanntmachung „Suizidprävention“ veröffentlicht

Mit bis zu 3,5 Millionen Euro wird das Bundesministerium für Gesundheit künftig Projekte für Aufklärung und Forschung zur Suizidprävention fördern. Bis zum 23. Juni 2017 können sich Projektträger ab sofort bewerben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Rund 10.000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr durch Selbsttötung. Fachleute gehen davon aus, dass sogar zehn Mal so viele Menschen versuchen, sich das Leben zu nehmen. Wir wollen Menschen in seelischer Not mit neuen und verbesserten Hilfs- und Beratungsangeboten helfen. Deshalb fördern wir für die nächsten drei Jahre Forschungs- und Modellprojekte zur Verhinderung von Selbsttötungen.“ Die Mehrzahl der Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen geht auf eine psychosoziale Krise zurück oder ist die Folge einer psychischen Erkrankung. Die Risikogruppen und deren Beweggründe sind dabei so unterschiedlich, dass es vielfältiger und passgenauer Hilfsangebote bedarf. Daher müssen Präventionsangebote auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen und möglichst auf die verschiedenen Zielgruppen zugeschnitten sein. Die Verhinderung von Selbsttötungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der die unterschiedlichen staatlichen und nichtstaatlichen Beteiligten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben beitragen. Von besonderer Bedeutung ist es dabei, auf Menschen in psychischen Krisen zuzugehen, Hilfe anzubieten und ihnen nicht mit Vorurteilen zu begegnen. Daher sollen befristet bis zum Jahr 2020 Forschungsprojekte zur Suizidprävention mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3,5 Millionen Euro gefördert werden. Damit sollen bestehende Hilfs- und Beratungskonzepte wissenschaftlich ausgewertet werden. Außerdem sollen neue Maßnahmen und Konzepte zur Vermeidung von Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen dazu beitragen, ein Bewusstsein im sozialen Umfeld von Risikogruppen zu schaffen und die Beteiligten in der Suizidprävention besser zu vernetzen. Die veröffentlichte Bekanntmachung finden Sie unter: http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesministerium-fuer-Gesundheit/2017/04/1925710.html?nn=4641482&type=0&searchResult=true&templateQueryString=Suizidpr%C3%A4vention Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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