Pflege am Bett stärken – Refinanzierung aber auch sichern

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung von Personaluntergrenzen in der Pflege erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum:

„Die DKG stellt sich der Aufgabe, gemeinsam mit den Krankenkassen in ausgewählten für die Patientensicherheit besonders sensitiven Pflegebereichen Personaluntergrenzen zu entwickeln und wird sich konstruktiv in diesen Prozess einbringen.

Die Krankenhäuser haben seit Jahren einen steigenden Bedarf an zusätzlichen Pflegekräften und stellen auch zusätzliche Pflegekräfte ein. Viele Stellen sind aber aufgrund der angespannten Lage auf den Arbeitsmärkten nicht besetzt. Insgesamt ist von 6.000 bis 10.000 freien Stellen in der Pflege auszugehen. Diese arbeitsmarktbedingten Unterbesetzungen und die wirtschaftlich angespannte Lage in vielen Kliniken zwingen seit Jahren zu einer wirtschaftlichen Personalausstattung. Wenn nunmehr vom Gesetzgeber Mindestpersonalbesetzungen in pflegesensitiven Bereichen vorgegeben werden, kann dies als Instrument zur Identifizierung und Steuerung des prioritären Einsatzbedarfs für zusätzliche Pflegekräfte grundsätzlich akzeptiert werden.

Der Personaleinsatz in den Krankenhäusern muss aber in der Verantwortung der Krankenhäuser bleiben. Die Krankenhäuser brauchen dafür flexible Rahmenbedingungen, denn der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar und von vielen Fakten abhängig. Dazu gehören die Schwere und Art der Erkrankungen der Patienten, das Alter der Patienten, der Personalmix und auch die baulichen Bedingungen der Kliniken. Untergrenzen bedürfen Ausnahmeregelungen, um Sondersituationen wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen zu können. Von den Krankenhäusern darf nichts Unmögliches verlangt werden. Auf keinen Fall dürfen die Untergrenzen ohne Berücksichtigung von Gründen mit Sanktionen belegt werden.

Ein nachhaltiger Personalaufbau erfordert zudem die konsequente Ausfinanzierung der jährlichen Kostensteigerungen für den Personalbestand und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den durch die Anhaltszahlen bedingten Personalmehrbedarf. Die DKG begrüßt, dass der Gesetzentwurf eine Finanzierungshilfe für die zusätzlichen einzustellenden Pflegekräfte zur Erfüllung der Untergrenzen vorsieht. Weiterhin nicht gewährleistet ist die vollständige Ausfinanzierung der tarifbedingten Kosten der Krankenhäuser. Auch hier sind weitere Reformen notwendig.“

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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